Hatte am 08.03. Teilprüfung zu meinem Industriefachwirt bei der IHK Rhein NEckar! Die Prüfung umfasste EDV und VWL! Heute kam von der IHK ein Brief, dass aufgrund eines Fehlers in der Interna der IHK die Prüfung am 06.03. im Netz auftauchte. Nun wurde ein 2ter Termin auf den 23.03. gelegt, wo alle VWL nachschreiben müssen! Zur erläuterung, dies ist eine Weiterbildung nebenberuflich. d.h. ich arbeite normal, und besuche Di. und Sa. die Vorlesungen! Zahle dafür Geld usw.
Jetzt bräuchte ich Urlaub um erneut zu lernen. Wer bezahlt diesen? Muss ich auf den Kosten sitzen bleiben, oder habe ich in dem Fall das recht, Unbezahlten Urlaub bei der IHK geltend zu machen sowie den Verdienstausfall am Prüfungstag?
Danke!
OsloStar