Doppeltes Spielrecht bei Vereinswechsel

  • Hallo zusammen!
    Habe jetzt den Verein gewechselt, habe bisher in der A-Jugend gespielt und hatte doppeltes Spielrecht für die Damen, könnt ihr mir sagen ob ich das bei Vereinswechsel wieder neu beantragen muss? (Einverständnis vom Arzt usw.)
    Danke schonmal...

    LG
    Schlusi

  • Das genaue Geburtsdatum ist wichtig. Bei Vollendung des 17.Lebensjahres brauchst du keine ärztliche Erlaubnis mehr. Das neue Doppelspielrecht musst Du allerdings neu beantragen. Geht aber ziemlich easy.

  • Mein Geburtsdatum ist der 20.5.1986!
    Aber bei der Anmeldung im neuen Verein muss man ja die bisherige Passnummer angeben. Kann dadurch nicht geprüft werden ob man das doppelte Spielrecht hat?
    Oder geht es gar nicht darum, das die wissen wollen ob man schon das doppelte Spielrecht hat?

    LG
    Schlusi

    Einmal editiert, zuletzt von Schlusenbaby (16. März 2004 um 21:56)

  • Darum geht es doch. Du hast das Doppelspielrecht ,das heißt es ist dir erlaubt, in zwei Mannschaften eines Vereines zu spielen. Verläß du diesen Verein, erlischt auch dieses Doppelspielrecht. Dies muss halt auch für den neuen Verein benatragt werden. Geht aber ohne Arzt usw.

  • Ok, vielen Dank! Ich hoffe mal das du Recht hast, hab nämlich keinen Bock deswegen schon wieder zum Arzt zu dackeln :)

    LG
    Schlusi