Was würden die Schiedsgerichte verhängen?

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    aber pass auf das dich end erschrickst, das Bild is schon bissel älter :D

    Na da ist es ja gut, dass es ab neuer Saison neue geben soll. Die sollen im Checkkartenformat sein und auch als Eintrittskarte in Sachsen gelten.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Die Regionalliga ist ja auch Verbandübergreifend. Ich weiß allerdings auch nicht, wie es oberhalb des Bezirks aussieht, aber in die Versuchung, da mal Z/N zu sein, werd ich wohl so schnell nicht kommen.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Normalerweise brauchen geprüfte SR keinen Z/S - Ausweis , um am Kampfgricht zu sitzen.

    Jep, de Schiris dürfen auch. Aber um ab Regionalliga dazu sitzen, müssen sie auch zu ner erweiterten Schulung.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • In der Ostseehalle saß jahrelang der Schiriwart des Kreises am Zeitnehmertisch...... man, den Begriff "Mist bauen" hat der völlig neu definiert......

  • Zitat

    Andere Länder, andere Vorschriften: Bei uns ist es nicht nötig, überhaupt eine Schulung als Z/N zu haben, geschweige denn, irgendeinen Ausweis.


    du als SR müßtest aber eigentlich am besten wissen wie nötig sowas ist

    Zitat

    Normalerweise brauchen geprüfte SR keinen Z/S - Ausweis , um am Kampfgricht zu sitzen.


    wie wolln se da ihre Prüfung nachweisen?

    Bei uns werden/müssen vor jedem Spiel die Ausweise kontrolliert werden. Keine Ausweise oder korrekte -> Geldstrafe für den Verein.

    Zitat

    In der Ostseehalle saß jahrelang der Schiriwart des Kreises am Zeitnehmertisch......


    wenn er dafür ne Ausbildung hatte ....

  • Ich glaube, Du hast da was noch nicht verstanden:
    Es gibt viele Kreise und Bezirke in Deutschland, wo es keine Prüfungen oder Scheine oder was auch immer für Z/N gibt.
    Bei uns zum Beispiel ist eigentlich die einzige Voraussetzung, dass man lesen und schreiben kann. Irgendwo ist angeblich auch die Rede von mindestens 14 Jahren, aber das interessiert auch keinen wirklich.

  • Zitat

    Original von ALausH
    In der Ostseehalle saß jahrelang der Schiriwart des Kreises am Zeitnehmertisch...... man, den Begriff "Mist bauen" hat der völlig neu definiert......

    Tja der wurde geprüft DHB/Z-S .Und wenn er Mist baut müssen halt
    (in allen Klassen) die SR das in Ihrem Bericht werten und vermerken.
    Erst dann können nachfolgende Stellen ( schwaniwolli und Andere :P )
    was unternehmen.
    :hi:

    ;)

  • Lasse en bissel Regelkenntnis möchten se aber schon ham, wie solln se sonst wissen, was ein falscher Wechsel ist oder wie das mit dem Team-Time-Out funktioniert oder oder ... also ein Z/S Gespann mit nahezu Nullahnung kann dir dein SR-Job schon ganz schön schwer machen ....

  • Zitat

    Original von Lasse

    Andere Länder, andere Vorschriften: Bei uns ist es nicht nötig, überhaupt eine Schulung als Z/N zu haben, geschweige denn, irgendeinen Ausweis.

    Irrtum Lasse, soweit ich weiß gehört Burgdorf bzw. Hannover zu Niedersachsen und der HV Niedersachsen verlangt sehr wohl von seinen Z/S den Nachweis eines Lehrgangs in Form eines Ausweises oder eben den Schirischein. In Bezirken und Kreisen mag dies jedoch anders sein.

  • Ja, ich glaube, ab Verbandsliga (also über Bezirk) wird sowas verlangt, darunter jedoch nicht. Allerdings hab ich mit dem Mindestalter falsch gelegen, das ist bei 16 Jahren. Was aber nichts daran ändert, dass sich eigentlich kaum ein SR um das Alter kümmert. Zumindest nicht solange, wie es gut geht.