• Eine kleine, aber wichtige Information für Vereinsvertreter und Schiedsrichter.

    In einem Oberligaspiel wurden in der Halbzeitpause von beiden Vereinen je ein Spieler nach Regel 16:6 e disqualifiziert. (Tätlichkeit während der Halbzeitpause).

    Beide Mannschaften nahmen die gezeigten "Roten Karten" zwar hin, wußten aber anscheinend nicht um die Konsequenzen. Nach dem Spiel stellte sich der eine Spieler den SR und gab an, er war es überhaupt nicht gewesen. Die beiden SR setzten ihn daraufhin von der Möglichkeit des Einspruches in Kenntnis, was aber nicht genutzt worden war. Auch der Anwesende Zeitnehmer des Heimvereines unterschrieb den Spielbericht, ohne Einspruch einzulegen.

    Zwei Tage fallen jetzt die Verantwortlichen aus allen Wolken, als die Spielleitende Stelle den Vereinen mitteilen muß, dass beide Spieler automatisch für sechs Spiele gesperrt sind. Beide Vereine waren sich über die Regel 16:6e nicht im Klaren.

    Also liebe Leute ; aufgepaßt beim Lesen des Spielberichts. Und vielleicht eine Bitte an die SR. Klärt die Vereine über 16:6e auf, wenn dieser Fall auftauchen sollte.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Eine kleine, aber wichtige Information für Vereinsvertreter und Schiedsrichter.

    In einem Oberligaspiel wurden in der Halbzeitpause von beiden Vereinen je ein Spieler nach Regel 16:6 e disqualifiziert. (Tätlichkeit während der Halbzeitpause).

    Beide Mannschaften nahmen die gezeigten "Roten Karten" zwar hin, wußten aber anscheinend nicht um die Konsequenzen. Nach dem Spiel stellte sich der eine Spieler den SR und gab an, er war es überhaupt nicht gewesen. Die beiden SR setzten ihn daraufhin von der Möglichkeit des Einspruches in Kenntnis, was aber nicht genutzt worden war. Auch der Anwesende Zeitnehmer des Heimvereines unterschrieb den Spielbericht, ohne Einspruch einzulegen.

    Zwei Tage fallen jetzt die Verantwortlichen aus allen Wolken, als die Spielleitende Stelle den Vereinen mitteilen muß, dass beide Spieler automatisch für sechs Spiele gesperrt sind. Beide Vereine waren sich über die Regel 16:6e nicht im Klaren.

    Also liebe Leute ; aufgepaßt beim Lesen des Spielberichts. Und vielleicht eine Bitte an die SR. Klärt die Vereine über 16:6e auf, wenn dieser Fall auftauchen sollte.

    :P Der Herr hat´s gerichtet :lol:
    Ist halt die alte krux, jeder motzt über alles, aber keiner hat ne Ahnung.
    Ist ja auch oft zu unserem (SR) Vorteil !!
    :hi:

    ;)

  • Also in der Spielklasse sollte man schon auch nen bissel über gewisse Konsequenzen bescheidt wissen.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Tja, wie oft hat man Tätlichkeiten in der Halbzeitpause - da denkt glaube ich so gut wie kein Offizieller daran, dass hier die rote Karte die gleichen Auswirkungen bzgl. Sperren hat wie ein Ausschluss. Ich hätte aber auch erst mal den richtigen Buchstaben nachschlagen müssen.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Und vielleicht eine Bitte an die SR. Klärt die Vereine über 16:6e auf, wenn dieser Fall auftauchen sollte.


    :nein: Ich glaub mein Schwoin pfeift!

    Da kriegen wir jahrelang eingetrichtert, daß wir keinerlei Aussagen zu Sperren oder was auch immer machen sollen und jetzt sollen wir?

    Ich glaub es geht los.
    Die, die mich Wochenende für Wochenende durch den Kakao ziehen denen soll ich auch noch helfen.
    Ich habe als SR zurückhaltung zu wahren und im besonderen bei Aussagen bezüglich Sperren und dabei bleibt´s - basta!

    Ich könnt doch nicht das Fähnchen in den Wind hängen wie es euch gerade in den Kram passt. Jetzt bin ich aber sauer » Beweis keine Smiley´s

    :spring:

  • Beide Vereine waren sich über die Regel 16:6e nicht im Klaren.

    Also liebe Leute ; aufgepaßt beim Lesen des Spielberichts. Und vielleicht eine Bitte an die SR. Klärt die Vereine über 16:6e auf, wenn dieser Fall auftauchen sollte.[/quote]

    :hi:
    Einspruch Euer Ehren. Das wäre ja fast eine Aufforderung zum Einspruch = Wettbewerbsverzerrung. Kann nicht unsere (SR)
    Aufgabe sein den Vereinsvertretern die Türe aufzuhalten.
    Ausserden gibts die klare Anweisung sich mit derartigen Äußerungen
    zurückzuhalten.

    :hi:

    ;)

  • Na ja aufklären was 16:6e ist ok, aber keine Aussage dazu wie lange der Spieler gesperrt ist.
    Hatten wir heute bei ner Sitzung auch. Es gab ne Tätlichkeit und der Schiri hatte gemeint so 3-4 Spiele dürfte die Sperre sein. Der Verein ist dann aus allen Wolken gestürzt als der Staffelleiter ihnen 6 Monate sagte.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Wer hat denn von Aufklärungen über eventuelle Sperren gesprochen ????. Das wäre ja purer Wahnsinn !!!!

    Ich habe lediglich gesagt, es wäre wünschenswert, wenn die SR speziell auf die Regel 16:6e verweisen.

    Es ist nämlich genau das eingetreten, was ich befürchtet hatte. Nachdem die Mitteilungen über die Sperren den Vereinen zugegangen ist, ist dort eine Welt zusammen gebrochen. Zumal es bei dem einen Verein wirklich den falschen getroffen hat, der dann keinen Einspruch eingelegt hatte, weil er dachte : Disqualifikation gibt ja keine Sperre !.

    Also , bevor SRBHV seine geliebten Smileys nicht mehr verwendet, genau lesen. Ein Hinweis, was Regel 16:6e ist, hätte ausgereicht. Mehr will ich auch gar nicht.

  • Also Entschuldigung... Wenn ich einem Spieler in der Halbzeitpause die Rote Karte wg. Tätlichkeit zeige, dann muss derjenige auch damit rechnen, dass das Konsequenzen hat. So nach dem Motto: "Im Spiel gibts einen Ausschluss mit Sperre, hin der Halbzeit nur ne Dq ohne Sperre.... Da lang ich doch in der Halbzeit hin"... Wer ne Tätlichkeit begeht, der sollte sich seelisch darüber im klaren sein, dass er 6 Wochen zu Hause bleiben kann.
    Und dass es einen "falschen" trifft, glaube ich nicht... Tätlichkeiten haben nix mit Sport zu tun, da gibt es keine "falschen", höchstens unwissende. Und bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Zumal es auch heißt: Wer lesen kann, ist im Vorteil. Denn das steht alles haarklein in den Regeln. Und wie isi das schon richtig gesagt hat, ab irgendeiner Spielklasse sollte man solch ein Wissen voraussetzen.

    Sind wir denn im Kindergarten????

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Wer hat denn von Aufklärungen über eventuelle Sperren gesprochen ????. Das wäre ja purer Wahnsinn !!!!

    Wollte das ja auch nur verstärken, dass wir keine Aussage zu den Sperren treffen. Es lesen ja auch andere mit, die nicht deine Erfahrung haben.

    :Hail::D

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

    2 Mal editiert, zuletzt von isi (21. Januar 2004 um 00:58)

  • jfherden:

    Die beiden SR hatten wirklich einen falschen Spieler disqualifiziert ( Ist auf einem Video ganz klar zu sehen, haben einfach Trikotnummern falsch gelesen, Spieler stand mit halben Rücken zu SR, kann passieren).

    Über die "Einfältigkeit" der beiden Vereine brauchen wir nicht viel zu sagen.

    Wenn jedoch ein Spieler nach Spielende zu den SR kommt und die Tätlichkeit abstreitet , über die Möglichkeit, Einspruch einzulegen informiert wird und das nicht macht, hat nicht nur mit Dummheit zu tun. In diesem speziellen Fall wäre auch für mich als Staffelleiter ein Einspruch hilfreich gewesen, um den richtigen Übeltäter zu ermitteln, der seinen Gegenspieler mit einem klassischen Kopfstoß zu Boden streckte.

    Letztendlich sollte man lediglich einen Hinweis geben, was Begründungen für von SR ausgesprochene Strafen, die sehr selten vorkommen, auf dem Spielbericht bedeuten. Nicht mehr und auch nicht weniger.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (21. Januar 2004 um 09:37)

  • Ich seh da noch einen anderen Haken bei der Sache.

    Angenommen, der zu Unrecht nicht disqualifizierte Spieler A ist für die Mannschaft wesentlich wichtiger als der zu Unrecht disqualifizierte Spieler B, dann könnte die begangene "Dummheit" des Vereins ja durchaus beabsichtigt sein. Da müßte es doch eigentlich Mechanismen geben, den Spieler A noch nachträglich zu bestrafen, sofern das Mißgeschick des Schiedsrichters hinterher auffliegt oder gar per Video/Zeugenaussagen bewiesen werden kann. So wäre jedenfalls mein Rechtsempfinden als Außenstehender.

  • @ Schwaniwolli

    Klar ausdrücken hilft weiter :D musste ich auch erst lernen 8)

    @ KSV Jens

    Wenn interessiert schon Rechtsempfinden, wenn es Regeln gibt ?( Wenn ich noch auf dem Laufenden bin, wird der Videobeweis im Handball immer noch nicht anerkannt :nein: Was man davon zu halten hat, überlasse ich jedem selber ... :wall: :wall: :wall: :pillepalle:

    :hi:

  • ... ich weiss wer, ich weiss wer!!! :baeh:

    Nein nein, im Ernst - es gab mal einen BHV Schiriwart, der hat immer gesagt "Der Herrgott wirds schon richten!!!" :nein:

    Und er hat gerichtet ... :wall:

    *** SRKA ***

  • Was mich an der Sache wundert, ist, dass der Zeitnehmer des Heimvereins den Spielbericht unterschrieben hat. Hat hier nicht Mannschaftsverantwortliche unterschrieben, dürfte die Möglichkeit des Einspruchs noch gegeben sein. Die Eintragungen im Spielbericht sind dem Verein nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Nach § 81 Ziffer 7 der Spielordnung des DHB haben die Mannschaftsverantwortlichen die Kenntnisnahme unterschriftlich zu bestätigen.

    Hat nun aber der Zeitnehmer unterschrieben, kann sich der Verein darauf berufen, dass der Zeitnehmer von der tragweite der Eintragung keine Kenntnis haben musste. Damit ist die Eintragung einer Person bekannt gegeben worden, die nicht befugt ist, für den Verein diese Eintragung zur Kenntnis zu nehmen. Damit gilt die Eintragung dem Verein als nicht bekannt gegeben.

    Merke: Der Mannschaftsverantwortlich muss sich der tragweite der Entscheidung bewußt sein und der Schiedsrichter muss wissen, dass der Mannschaftsverantwortliche zu unterschreiben hat. Alles andere ist Murks!

  • Die Landesverbände übernehmen nicht immer zwingend diese Anweisung. Es genügt auch im BHV daß der Eintrag von den Vereinen zur Kenntnis genommen wurde.

  • Zitat

    Original von Hans-Chrisitian
    Merke: Der Mannschaftsverantwortlich muss sich der tragweite der Entscheidung bewußt sein und der Schiedsrichter muss wissen, dass der Mannschaftsverantwortliche zu unterschreiben hat. Alles andere ist Murks!

    :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle: :pillepalle:
    Das gilt vielleicht hinterm Deich ---> aber nät bei uns,

    also bitte nicht immer die Pauschalhinweise!

    Vielleicht ist es inzwischen jedem bewußt, daß in Deutschland jeder sein eigenes Süppchen kocht.
    Was bei dem einen richtig ist, ist bei dem anderen schon wieder falsch.

    :hi:Ralf

    :spring: