• Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Der Rechtswart ist die falschen Anschrift. Die Aufhebung der Bestrafung läuft nur über das Kreisschiedsgericht.

    Aber mal unter uns. Wenn bei uns im Verband ein Kreisschiedsgericht eine Tätlichkeit gegenüber SR wegen Aussagen von Vereinsvertretern der beteiligten Vereine wieder aufhebt, dann geht aber die Post ab. Da wird der Verband gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Und die nächste Instanz wird so ein Urteil bestimmt wieder kassieren.

    Jep hatte das nen bissel verwechselt. Hatte mit dem Rechtswart von unserem Kreis drüber geredet. Geht natürlich an den Vorsitzenden der Bezirksrechtskammer (war im Bezirk). Namentlich geht das schon an den richtigen, hatte nur das Amt falsch bezeichnet. Habe mich mit den Rechtsinstanzen bisher auch nicht so beschäftigt.

    Das Ding ist ich möchte das Thema nicht so pushen, da unsere Mannschaft in der Liga um den Aufstieg spielt. Daher möchte ich es erstmal sachlich im Hintergrund geklärt haben. Möchte da kein riesen Gerede, wenn es sich vermeiden lässt.
    Habe es ja auch nur zufällig erfahren und auch nur aus zweiter Hand. Weiß daher nur sicher das der Spieler nur für zwei Spiele gesperrt war.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Zitat

    Original von Theoitetos
    also warten wir mal ruhig ab was da rauskomt und lassen uns dann vom isi alles brühwarm servieren

    Jep, mal schauen :D

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Haben gestern Post vom HV bekommen (vom Vorsitzenden des Landesspruchausschusses). Die beteiligte Mannschaft hat demnach den angekündigten Einspruch offiziell eingelegt.
    Wir als SR sind nun aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben - mal sehen, wie das alles weitergeht....

    :bier: Todde:ficken:

  • Solche Einsprüche haben doch nie Erfolg. Außerdem ist der Versuch nach einem Gegenspieler zu schlagen schon mit einem Ausschluss zu ahnden.