Einspruch wegen zu defensiever Deckung

  • Heute im Spiel der männlichen E-Jugend legte die Heimmannschaft Einspruch ein, da die Gegner mit einer 4:2 Deckung gespielt haben! Dieses Abwehrsystem soll zu defensiv sein! :pillepalle: Aber da es ein durcheinander war konnte mann eigentlich das Deckungssystem nicht erkennt!

    Erbitte Antworten mit ähnlichen Fällen und mit dem Ergebnis des Einspruches

    Gruß SSV Marienheide

  • Also, ich habe noch von keinem Einspruch deswegen gehört. Bei uns wäre das auch (noch) gar nicht möglich. Ich denke mal, dass ein Einspruch keinen Erfolg haben wird.

    Aber: In der E-Jugend sollte es doch hauptsächlich um den Spass geben und nicht um das Ergebniss gehen. Wer da einen Protest einlegt, gehört nicht auf die Trainerbank. Das ist aber ein anderes Thema.

    Gruß Jan

    p.s. Wäre das Thema nicht im Amateur-Forum besser? Da lesen es glaube ich mehr Jugendtrainer.

  • Ich denke auch, dass Du besser dort fragen solltest, denn ich denke mal, dass es sich dabei mal wieder um so eine regionale Jugendregelung handelt.
    Und wenn Du nicht zufällig aus dem badischen Raum kommst (ich hab ja keine Ahnung, wo Marienheide liegt, klingt aber eher nach Mecklenburg?), dann dürfte es schwierig sein, hier jemanden zu finden, der sich mit solchen Einsprüchen in Deiner Gegend auskennt, da es eben von Verband zu Verband unterschiedlich sein kann.
    Denke ich mal...

  • Ein Einspruch kann nur bei einem R E G E L V E R S T O S S erolgreich sein. In Deutschland gelten immer noch die Regeln der IHF.Danach müßte der Einspruch abgelehnt werden.

  • Mit dem Einspruch wird man nicht durch kommen! Wenn die 4:2 so gespielt wurde, das zwei Abwehrreihen vorhanden sind zählt diese Abwehr als offensive Abwehr und ist somit in Ordnung!

    Das Leben ist wie eine Banane nur anders!

  • Selbst wenn es entsprechende Regeln für die Jugend geben würde, haben wir hier einen Regelverstoß einer Mannschaft, nicht den der Schiedsrichter.
    Wie Schwaniwolli schon gesagt hat: Gegen Regelverstöße von Spielern oder Mannschaften kann kein Einspruch eingelegt werden, bzw. hat ein solcher keine Aussicht auf Erfolg.