Wer wird DHB-Pokalsieger?

  • Ich hab für Flens gestimmt, aber auch HSV, Kiel und Magdeburg sehe ich mit guten Chancen. Deutlich verschlechtert haben sich die Chancen für Gummersbach. In Flensburg gewinnen und dann im Final Four wohl als Gegner HSV, Kiel und Magdeburg, das ist wohl noch eine Nummer zu groß für den VfL.

    Und zwei Nummern zu groß ist es für Wilhelmshaven und Düsseldorf. Und für Tarp ist das gleich mal vier Nummern zu groß. Aber immerhin, als mäßige Zweitligamannschaft im Viertelfinale in der Bördelandhalle aufspielen zu dürfen, hat schon was.

  • Wir sind ja noch nicht am Ende, die Halbfinal-Paarungen sind auch entscheidend und da gibt es dann kein "leichtes Los" und kein Heimrecht mehr (außer HSV).

    Viele Grüße, Micha

  • Habe aus Prinzip mal auf Duesseldorf getippt. Auch wenn ich es eigentlich natuerlich nicht glaube. Wundert mich, dass so viele fuer Gummersbach gestimmt haben. Auswaertssieg in Flensburg? Wohl kaum.

  • Zitat

    Original von Stiegl
    Ich denke mal, die Hamburger schaukeln das Ding nach Hause!
    Die haben mich gegen Lemgo überzeugt. Die wollen unbedingt
    beim Final-Four als Heimmannschaft dabei sein. Und mit einer
    brechend vollen CoLinA im Rücken packen die es auch.

    Brechend voll wird die CoLinA wohl sein, aber nur weil Herrscharen aus Kiel und Flensburg anreisen werden. Und die werden die Stimmung machen ....... ob das reicht als Unterstützung für den HSV?

  • Zitat

    Original von Nordlicht

    Brechend voll wird die CoLinA wohl sein, aber nur weil Herrscharen aus Kiel und Flensburg anreisen werden. Und die werden die Stimmung machen ....... ob das reicht als Unterstützung für den HSV?

    Na da fehlt ja wohl was.

    Klatschpappen und Marktschreier in Handballhallen sind peinlich.

  • die Gummersbacher werden ebenfalls mit 4 Busladungen voll anreisen....Liebe Flensburger, noch seid Ihr nicht in Hamburg angekommen...

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)