Tor eines unberechtigten Spielers

  • Hallo Handballers,
    hier der Sachverhalt:
    Ein unberechtigter Spieler wirft in der zweiten Halbzeit eines Spieles ein Tor. Das Kampfgericht kann das Tor nicht zuordnen und macht auf den Missstand aufmerksam. Der Spieler wurde disqualifiziert. Wie wird das Spiel gewertet?
    Viele Grüße
    Falli

  • Deine Angaben zum Sachverhalt reichen leider noch nicht aus.

    Ich nehme jetzt einfach mal an die SR haben das Tor nicht annulliert.

    Wann wurden die SR auf den Missstand durch Z/S aufmerksam gemacht? War zu diesem Zeitpunkt der Anwurf bereits ausgeführt?

    Wenn nicht, hat die betroffene Mannschaft nach Spielschluß Einspruch eingelegt? Falls Einspruch eingelegt worden ist, wie war der Spielstand zum Zeitpunkt des Tores? Wie ist das Spiel ausgegangen?

    Wenn der Anwurf jedoch bereits ausgeführt worden ist, so ist eine Annullierung des Tores nicht mehr möglich, und ein Einspruch gegen die Spielwertung völlig sinnlos.

    Gruß
    Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (24. November 2003 um 11:14)

  • Hallo Bernd,
    danke für die ultraschnelle Antwort :hi: - hier mal noch die restlichen Angaben.
    Die Schiedsrichter hatten schon wieder angepfiffen, ehe die Schreiber das Tor nicht zuordnen konnten. Der Anwurf war somit schon ausgeführt.
    Das Spiel war wirklich dramatisch und unsere Mannschaft auch ein bisschen finster - aber das nur nebenbei.
    Zum Zeitpunkt des Bemerkens der Regelwidrigkeit stand es noch zwei Tore für uns - zum Schluss stand es ein Tor gegen uns. :wall:
    Einspruch haben wir am Ende des Spieles nicht eingelegt, die Kohle ist uns dafür einfach zu Schade und wenn Du sagst, dass wir sowieso keine Chance haben, war das auch gut so.
    Schöne Woche noch
    Frank

  • Ich bin mir da nicht so sicher, ob ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
    Vorausgesetzt, der nicht berechtigte Spieler war einer von euren Gegnern.

    Sofern das Tor nicht annulliert wurde (das kann nach dem Anwurf nicht mehr erfolgen, das ist klar), wurde es mitgezählt. Wäre dieses (irreguläre) Tor nicht gezählt worden, hätte es rein rechnerisch unentschieden gestanden.

    Hier kann es durchaus sein, dass das irreguläre Tor als spielentscheidend angesehen werden kann. Das hängt von anderen Randbedingungen ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt des besagten Tors.

    Aber hier sollte sich Schwaniwolli nochmal genauer zu äußern.

  • Gegen welche Entscheidung soll sich denn der Protest richten?? Die SR haben doch alles richtig gemacht.

    Ich wil dem Schwaniwolli ja nicht vorgreifen, aber die spielleitende Stelle kann meines Wissens nur etwas unternehmen, wenn ein nicht spielberechtigter Spieler (in diesem Fall war er lediglich nicht teilnahmeberechtigt) teilgenommen hat. Dazu brauchts aber noch nicht mal einen Einspruch oder gar einen Torerfolg desjenigen, das merkt der aufmerksame Schwaniwolli von ganz alleine ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von berndo (24. November 2003 um 14:30)

  • Ich weiß zwar nicht wer Schwaniwolli ist, aber dafür bin ich auch zu selten im Forum. Ich bedanke mich bei den Antwortgebern und werde das Forum auf jeden Fall weiterempfehlen. :hi:
    Auf jeden Fall haben wir unseren Spielwart informiert und werden nun mal sehen was passiert. Man sollte nicht vergessen, dass man Handspielen in den unteren Liegen dafür spielt, dass man am Montag merkt, dass man noch lebt, denn wie lautet ein nicht allzu bekanntes Sprichwort: Wenn man mit 40 morgens aufwacht und es tut einem nichts weh, dann ist man tot. In diesem Sinne, macht weiter so!!!

  • Das ist hier die Vertretung der "Spielleitende Stelle" ... Der leidet also immer, wenn hier im Süden (Landesverband Baden) was schief geht. Und damit er nicht alleine leidet, erzählt er uns hier immer, was so an Unsinn auf seinem Schreibtisch gelandet ist.

    Oder was meint SRBHV dazu :)

  • Der Schwaniwolli hat sich zu diesem Thema "Einspruch wegen nicht teilnahmeberichtigtem Spieler" schon mal geäußert. Guckst Du hier!
    Damit dürfte alles klar sein, was die Aussicht auf Erfolg eines solchen Einspruchs angeht.

  • Zu was soll ich was meinen?

    Wer Schwaniwolli ist oder wie.

    Also Schwaniwolli ist ein ganz alter Mann mit kaum Haaren auf dem Kopf.
    Früher soll er mal (ein guter) SR gewesen sein, aber daran kann sich keiner mehr erinnern.
    Heute sitzt er hinter einem Mahagoni-Schreibtisch mit einem breiten Grinsen und freut sich über einen geregelten Stuhlgang.

    Man erzählt sich auch, daß er ab und zu noch durch die Hallen huscht und wieder verschwindet.

    Seht ihr Kinder das ist SCHWANIWOLLI, seit auf der Hut wenn es dunkel wird und stürmt denn dann ist er unterwegs und sucht sich seine Opfer.


    :angel: Ralf

    :spring:

  • Ich glaub, mein Schwein ( SRBHV ) pfeift !!!!

    Kaum bin ich mal einen halben Tag nicht im Forum, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
    Lieber SRBHV, ich suche mir meine Opfer nur, wenn ich durch verschiedene Hallen husche.

    Jetzt zum Fall :

    die SR haben regelgerecht gehandelt und den Spieler disqualifiziert.
    Die einzige Möglichkeit, die der unter dem Tor zu leidende Verein hat, ist der Weg des Einspruchs gegen die Spielwertung.

    Aber , ganz klar : No chance !!!.

    Gegen einen Regelverstoß einer Mannschaft oder eines Spielers gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.

  • BerndO :

    ich selbst werde nie überprüfen, ob ein Spieler teilnahmeberechtigt oder festgespielt war. Kann ich auch nicht. Erst auf Antrag eines Vereins oder einer über/untergeordneten Spielleitenden Stelle werde ich tätig.

    mhs : ich bin die Spielleitende Stelle und nicht bloß die Vertretung, es sei denn die Vertretung Gottes auf Erden und dann kannst du Eure Heiligkeit zu mir sagen.

    SRBHV : man sollte über ältere Herren, die auf ihren regelmäßigen Stuhlgang stolz sind und unter Haarausfall leiden , keine derben Späße machen. Sonst müßten sie die Stimme erheben und wären äußerst mißlaunig. In dieser Stimmung werden Spielberichte besonders genau kontrolliert.

    So und jetzt alle Kinder wieder zurück in den Laufstall

  • Zitat

    Original von berndo
    Schwaniwolli: Dann habe ich Dich wohl "überschätzt" ;)


    Ja, denn Schwaniwolli ist in Wirklichkeit ein Wischer (15 Jahre, Pickel im Gesicht, aber breites Grinsen und flüssiger Stuhlgang), der in einer dieser badischen Turnhallen mit höchstens 120 Zuschauern Fassungsvermögen völlig unaufgeregt seinem Wischerjob bei Handballspielen auf Kreisebene nachgeht. Aber seien wir ehrlich, dafür verkauft er sich im Forum nicht einmal schlecht... ;)

  • Jetzt fangen auch noch die "Muschelschubser" an, über ältere Herrschaften herzuziehen.

    Das macht mir doch alles einen ziemlich verwischten Eindruck, da oben in Wilhelmshaven.

    Zuviel Nordseewasser ist doch ungesund !!!!

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli

    die SR haben regelgerecht gehandelt und den Spieler disqualifiziert.
    Die einzige Möglichkeit, die der unter dem Tor zu leidende Verein hat, ist der Weg des Einspruchs gegen die Spielwertung.

    Aber , ganz klar : No chance !!!.

    Gegen einen Regelverstoß einer Mannschaft oder eines Spielers gibt es keine Einspruchsmöglichkeit.

    Ich sehe für einen Einspruch durchaus Chancen. Schließlich ist das Tor regelwidrig gefallen. Der Spieler der das Tor erzielt hat, war nicht teilnahmeberechtigt. Dass die Schiedsrichter das Tor nicht mehr zurücknehmen konnten, hat nichts damit zu tun, dass das Tor regelwidrig erzielt wurde.

    Aber, wie immer bei Einsprüchen, der Pferdefuß: Das ganze muß im Spielbericht angekündigt werden. Und das, Freunde, kostet nichts, ist jedoch die einzige Chance überhaupt etwas zu machen. Da dies hier nicht passiert ist, ist die Chance vertan. Daneben gibt's natürlich auch noch andere Fragen, die zu prüfen wären, z. B. ob dieses Tor spielentscheidend war.

  • Gegen einen Regelverstoß einer Mannschaft oder eines Spielers gibt es keine Möglichkeit des Einspruchs.

    Der angekündigte Einspruch wäre verhandelt worden und das Ergebnis wäre so geblieben, wie ich bereits erwähnt hatte, ohne auf die Situation überhaupt einzugehen.

    NO CHANCE !!!

  • Das sehe ich genauso. Denn wenn jetzt auch noch angefangen werden würde, regelwidrig gefallene Tore zum Protestgrund zu machen, dann würden bald alle Spiele beim Schiedsgericht landen.
    Ein Spieler, der vom Kreis abspringt und ein Tor erzielt, erzielt dieses ja auch regelwidrig, gell?