angedeutete Tätlichkeit gegenüber den Schiedsrichtern

  • Am letzten Spieltag unserer 2. Mannschaft passierte folgendes:

    Unser Spieler war in Minute 59:48 bim Stand von 20:20 am Kreis gefoult worden. Die Schiedsrichter pfiffen richtigerweise 7-meter.
    Als es aber die von allen erwarteten 2-Minuten Strafe gegen den Gegner nicht gab flippte unser Spieler (A) regelrecht aus, beleidigte die Schiedsrichter und deutete an, diese mit dem Handball abschiessen zu wollen.

    Daraufhin gaben diese gegen unseren Spieler Ausschluss

    Spielfortsetzung: 7-m für uns

    Im Spielbericht begründeten diese den Ausschluss mit der angetäuschten Absicht die Schiedsrichter abschiessen zu wollen, von der Schiri-Beleidigung war kein Wort zu lesen.


    Meine Frage: War das alles so richtig und welche Strafe kann der Spieler erwarten ?

  • Was ist denn das wieder fürn Mist !!!
    (muss meine Antwort editieren, habe übersehen, daß es ein Ausschluß wg. Tätlichkeit gegen SR war )

    ich hoffe, ihr habt nach dem Spiel gegen den Ausschluß Einspruch eingelegt, sonst habt ihr keine Möglichkeit mehr, gegen die automatische Sperre von sechs Monaten vorzugehen.

    1. Der Spieler erhält eine automatische Sperre von sechs Monaten.

    2. Einspruch eingelegt ? , wenn ja :
    binnen drei Tagen muss der Einspruch in fünffacher Ausfertigung , unterschrieben von einem Vorstandsmitglied des Gesamtvereins, dem Handball-Abteilungsleiter oder Vertreter, bei der zuständigen Rechtsinstanz eingelegt werden. Wichtig : Falls der Abteilungsleiter gleichzeitig Mitglied des Vorstands im Verein ist, reicht seine Unterschrift allein NICHT aus.

    3. Um die automatische Sperre bis zur Entscheidung der Rechtsinstanz aufzuheben, gibt es die Möglichkeit Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 27 RO DHB zu stellen, der bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragt werden muss. In Eurem Fall hätte dieser Antrag bestimmt Erfolg ( Voraussetzung: Der Einspruch ist auf dem Spielbericht angekündigt )

    4. Zum Sachverhalt: eine Tätlichkeit mit Ankündigung gibt es nicht. Euer Spieler hat die SR lediglich bedroht. Hier greift eindeutig Regel 16:6d, Bedrohung oder Beledidigung des SR, was mit einer automatischen Sperre von einem Monat ( längstens zwei Spiele) geahndet wird. ( gem. §5(1) Ziff. d RO DHB )

    WICHTIG: der gesperrte Spieler darf am Spielbetrieb in keiner offiziellen Funktion mehr teilnehmen , also kein Spieler , Z/S, Betreuer oder SR. Sonst verdoppelt sich die Sperre.

    Ich habe es schon einmal ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei zweifelhaften D oder A immer auf dem Spielprotokoll einen Einspruch gegen diese Entscheidung ankündigen !!!!!

    Alles kapiert ???

    Liebe Grüße aus Weinheim

    P.S.
    es gibt noch eine kleine Chance, wenn ihr keinen Einspruch eingelegt habt. Die SR haben den Spieler zwar ausgeschlossen, aber die Begründung auf dem Spielbericht stellt keine Tätlichkeit nach Regel 16:9 dar. Falls ihr einen guten Draht zu Eurer Spielleitenden Stelle oder Handballkreis habt, könnt ihr diese Personen dazu bewegen, ein Verfahren gegen diesen Spieler wg. der Bedrohung einzuleiten. Wenn der Kreis das macht, können die Rechtsinstanzen diese Sperre wieder aufheben und der Spieler erhält nur einen Monat, längstens zwei Spiele Sperre.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (13. November 2003 um 12:26)

  • In Regel 8:7 (Kommentar) wird eine Tätlichkeit als "besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person" definiert.

    Somit kann es keine "angedeutete" Tätlichkeit geben!! Die Entscheidung auf Ausschluss ist denmzufolge falsch.

    Lässt man die Beleidigung mal außer Acht, hätte man hier allenfalls über 8:6 bzw. 16:6d nachdendenken können und den Spieler aufgrund seiner "Andeutung" disqualifizieren können (grob unsportlich).

    Nun bin ich mal gespannt, wie der Spieler zu bestrafen ist??? Eine Tätlichkeit hat er ja nicht begangen und die Beleidigung steht nicht im Bericht. Kann hier trotzdem eine Sperre aufgrund des grob unsportlichen Verhaltens verhängt werden? Ich denke, unser Schwaniwolli kann hier sicherlich etwas beitragen...

    :bier: Todde:ficken:

  • Ich hab mit den Schiris nach dem Spiel ewig diskutiert, weil ich den Ausschluss ebenfalls nicht verstanden hab, aber die waren sehr von sich überzeugt.

    Einspruch haben unsere "Oberen" auch eingelegt, denn es kommt noch dazu dass das ein Spieler aus der ersten Mannschaft war, und einmal ausgeholfen hat !

    Auf jeden fall kam schon Post zurück, dass der Einspruch eingegangen ist und in welcher Besetzung das Sportgericht (oder wie auch immer sich das nennt) darüber verhandeltt

    Bin ich mal gespannt. Wenn uns recht gegeben wird, hat das doch bestimmt auch Konsequenzen für die Schiris, oder ???

  • Respekt nach Bünzwangen, ihr habt genau richtig gehandelt. Wichtig wäre für euren Spieler auch der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, sonst ist der Spieler bis zur Verhandlung gesperrt.

    Für die SR hat das keine Konsequenzen, sie haben halt nen Fehler gemacht, shit happens !

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (13. November 2003 um 12:30)

  • Todde, geiles Rechtsverständnis...... oder eher nicht vorhandenes Rechtsverständnis......

    man muss sich also bewusst das Nasenbein zertrümmern lassen, wenn man ausweicht, hat der andere nichts falsch gemacht????

    Bitte belege einmal einen Kurs über Rechtssystematik, 2 jahre sollten reichen....

  • Ich glaube nicht , dass Todde eine "versuchte Tätlichkeit" gemeint hatte. In diesem Fall wurde die Tätlichkeit ja nur angedroht und nicht versucht, auszuführen.

    Wenn ein Spieler versucht, einen anderen Spieler oder Sr zu schlagen ( tätlich anzugreifen oder auch anzuspucken ) und er trifft lediglich nicht, wird er dennoch ausgeschlossen.

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Wenn ein Spieler versucht, einen anderen Spieler oder Sr zu schlagen ( tätlich anzugreifen oder auch anzuspucken ) und er trifft lediglich nicht, wird er dennoch ausgeschlossen.


    Ne er muss treffen, damit es nen Ausschluss gibt. Sonst wird er nur DQ. Was es dann für Folgen im nachhinein für den Spieler hat ist was anderes.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Hallo isi,
    ich habe die Situation als SR geschrieben. Wenn mich jemand versucht zu schlagen und ich kann gerade noch ausweichen, wird der Spieler von mir ausgeschlossen.

    Was danach die Spielleitenden Stellen entscheiden, ist mir erst einmal "Wurscht".

    Oder soll ich mich anspucken lassen, beovr der Spieler ausgeschlossen wird ???

    Und eins ist gewiss: nicht viele Vereine werden gegen solch einen Ausschluß vorgehen.

    Ciao a presto

  • @ schwaniwolle:
    Mal ganz ehrlich - dauernd über Fehler der SR herfallen und dann so etwas verbreiten passt wohl nicht ganz zusammen!

    Für einen Ausschluss ist eine begangene Tätlichkeit erforderlich und was darunter zu verstehen ist, sagt die Regel klar aus. Handeln SR anders, verstoßen sie gegen die Regeln! Fordere hier also bitte nicht zum Regelverstoß auf - und dann noch mit dem "beruhigenden" Hinweis, dass das schon so durchlaufen werde!

    Für das beschriebene Verhalten gibt es nur die Möglichkeit den Spieler zu disqualifizieren. Mit einer entsprechenden Schilderung (Bedrohung) dürfte es ja wohl kein Problem sein, eine Spielleitende Stelle (wie dich) auf die Seite der SR zu bringen und einen Antrag auf höhere Bestrafung zu stellen! Es macht schon ein wenig Mühe, den geraden Weg zu gehen!

  • Ich will ja nun nicht zum Regelverstoß aufrufen, aber da gebe ich Schwaniwolli recht.
    Ich stell mir grad die Argumentation des Spielers vor... "Naja, ich wollt ihm eins in die Fresse hauen, aber da duckt sich die Sau einfach weg."
    Und beim Spucken wird es für den Spieler eigentlich noch enger, denn das Zeug hat so einen Streufaktor, dass der Spieler schon deutlich in eine andere Richtung spucken müsste, damit ich das als "nicht getroffen" werten könnte.

  • so sehen es aber die Regeln vor, der Versuch ist halt "nur" DQ.

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Hallo zusammen,

    vielleicht solltet ihr mal endlich anfangen Entscheidungen zu treffen und sie nicht dauernd zereden.

    Ich würde diesen Spieler sofort ausschließen.
    Ob diese Entscheidung Regelkonform ist sollen andere Entscheiden.

    Da versucht euch Spieler einen gezielten Faustschlag und ihr fast ihn mit Samthandschuhen an. :wall:

    Ich glaub mein Schwaniwolli äh ´Schwein pfeift.

    :hi:Ralf

    :spring:

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Ich glaube nicht , dass Todde eine "versuchte Tätlichkeit" gemeint hatte. In diesem Fall wurde die Tätlichkeit ja nur angedroht und nicht versucht, auszuführen.

    Wenn ein Spieler versucht, einen anderen Spieler oder Sr zu schlagen ( tätlich anzugreifen oder auch anzuspucken ) und er trifft lediglich nicht, wird er dennoch ausgeschlossen.


    DANKE DANKE DANKE!!!!

    Er versteht mich!!!!!!!!!!!

    Lieber ALausH, wer lesen kann ist im Vorteil. Ich habe lediglich die entsprechende Regel zitiert und von einer "angedeuteten" Tätlichkeit gesprochen (siehe die geschilderte Ausgangslage). Wenn jemand versucht, einem anderen absichtlich das Nasenbein zu zertrümmern ist das doch etwas völlig anderes.

    Ich denke, in der Sache muss man Schwaniwolli und SRBHV Recht geben. Wenn ein Spieler einen gezielten Faustschlag ausführt oder um sich spuckt, aber nicht trifft, wird er trotzdem ausgeschlossen. Schließlich bleibt es ja bei dem zitierten "absichtlichen Angriff auf den Körper eines anderen" - ob er nun trifft oder nicht.
    Ob nun dieser Ausschluss regeltechnisch ok ist, soll die spielleitende Stelle oder wer auch immer entscheiden.

    :bier: Todde:ficken:

  • Hallo alle erstmal

    Zitat

    Ne er muss treffen, damit es nen Ausschluss gibt. Sonst wird er nur DQ. Was es dann für Folgen im nachhinein für den Spieler hat ist was anderes.

    Beim Spucken nicht, auch spucken direkt vor einen Spieler, Offiziellen, MV, S/Z usw. hat Ausschluss zur Folge (schon alleine der Schweinerei willens, achja aufwischen muß er natürlich auch noch :D )

    und in 8:7 steht ja auch nix von treffen drin, lediglich die Absicht reicht für einen Auschluss, wenn ich also von der Absicht des betreffenden Spielers überuegt bin wird er ausgeschlossen, also wenn sich Schwaniwolli duckt und der Spieler ned trifft, war es doch ne Absicht und Auschluss wäre somit Regelkonform

  • Auch das ist falsch! In der Regel 8:7 steht ausdrücklich, dass "Anspucken" als Tätlichkeit erachtet wird. "An-"spucken setzt aber einen Treffer voraus - hier lässt die deutsche Sprache überhaupt keine Deutung zu. Ansonsten hieße es nur "Spucken" oder "Ausspucken". Hierzu gibt es auch genügend Auslegungshinweise der IHF. Darüber hinaus ist ein Versuch eben kein besonders starker Angriff auf den Körper eines anderen (da eben kein Treffer stattfindet) - nicht einfach einen (wichtigen) Teil der Definition weglassen!

    Also noch einmal: fordert vom SR keinen Regelverstoß. Ein vernünftiger Bericht und ein wenig Einsatz der Spielleitenden Stelle können auch auf dem korrekten Weg ein für Spieler (abschreckendes) Beispiel bringen!

    Einmal editiert, zuletzt von hsr (21. November 2003 um 10:39)

  • Es geht doch gar nicht um das richtige Strafmaß für den Spieler. Ob der für seine versuchte Tätlichkeit einen oder zwei Monate Sperre bekommt, ist unerheblich. (Bei einer D darf die Spielleitende Stelle max. 10 Spiele verpassen).

    Sobald ich diesen Spieler allerdings ausschließe, ist er automatisch für sechs Monate gesperrt. Und wenn der Verein dagegen Einspruch einlegt, kann die Rechtsinstanz wesentlich härter bestrafen als die Spielleitende Stelle.

    Lieber hsr, in solch einem Fall bin ich ein "Outlaw" und schließe den Spieler aus.:devil:

    Einmal editiert, zuletzt von Schwaniwolli (21. November 2003 um 11:50)

  • Bei der ganzen Diskussion sollte man zudem nicht vergessen, dass der Ausschluß nicht zuletzt auch eine Mannschaftsstrafe ist und nicht unerheblich Einfluß auf den Ausgang des Spieles hat/haben kann.

    Ich steh auch auf dem Standpunkt, dass der Spieler - und damit auch seine Mannschaft - durch meine "Reaktionsschnelligkeit" nicht auch noch "belohnt" werden sollte.

  • Zitat

    Original von hsr
    Auch das ist falsch! In der Regel 8:7 steht ausdrücklich, dass "Anspucken" als Tätlichkeit erachtet wird. "An-"spucken setzt aber einen Treffer voraus - hier lässt die deutsche Sprache überhaupt keine Deutung zu. Ansonsten hieße es nur "Spucken" oder "Ausspucken".

    Anspucken setzt keinen Treffer voraus, es ist nur ein gezieltes Spucken. Auch Spucken an sich ist schon ekelig in der Halle, aber eben noch keine Tätlichkeit, auch wenn der Spieler vor einem anderen steht und ihm vor die Füße spuckt. Das ist eben der Unterschied zwischen Spucken und Anspucken.

  • Auch der DHB sieht diese "verhinderte Tätlichkeit" ähnlich. Hans Thomas muss in einem seiner letzten SR-Briefe genau diese Situation geschildert haben.

    Hat jemand diesen SR-Brief, in dem es um "Anspucken" ging, welches mit A geahndet wird, obwohl der SR nicht getroffen wurde ? .

    Analog diesem Vorfall ist eine gezielter Angriff auf einen Spieler oder SR ähnlich zu ahnden, auch wenn dieser glücklicher Weise nicht trifft.