• Also bei uns werden die 2-Min. auch mit unsportlichem Verhalten begründet. Hatte ich vergessen oben mit rein zu schreiben.

    Gruß Jan

  • Ja, nur am Anfang hatten wir einen Beitrag, dass Disqualifizierungen ausgesprochen wurden. Die können nur durch Progressionsreihe (3x2 Min) oder direkt durch grob unsportliches Verhalten gegeben werden. Und eine Harzbenutzung ist mit Zudrücken aller Hühneraugen allenfalls eine Unsportlichkeit sein, nur eben nicht grob unsportlich.

    • Offizieller Beitrag

    Im THV wurde das nochmal ausdrücklich angesprochen, wir bekommen hier nämlich mehr und mehr Probleme.

    Ab sofort gibt es im THV die Regelung: Wo Klebemittelverbot ausgeschrieben ist, sollen wir als SR auf harzfreie Bälle und Hände achten. Ansonsten -> Hände waschen, wenn danach immer noch geharzt wird und man ständig nur zum Händewaschen schickt ist ein Spielabbruch denkbar. Bestrafungen sind nicht möglich (V22D).

    Es geht also darum den Verursacher auszumachen, in einigen Hallen wurde nämlich schon kräftig gezahlt und über eine Verbannung des "dreckigen Handballsports" nachgedacht.

  • Ich denke aber auch, dass ein Spielabbruch nicht die richtige Variante ist. Denn erstens Mal haben wir eine Art Verantwortung gegenüber den Zuschauern, die ein Spiel sehen wollen, keine abgebrochene Lachnummer, in der die Spieler dauernd Hände waschen gehen. Zumal müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, das Spiel fortzuführen.

    Für mich sehe ich folgende Möglichkeiten: Wenn man will, kann man die Spieler meinetwegen zum Händewaschen schicken (was ich persönlich lächerlich finde, ich mach mich doch da nicht zum Hampelmann). Die Bälle werden ausgetauscht. Haftmittel-Dosen für den Rest des Spiels einkassiert. Im schlimmsten Fall Hinweis an den Heimverein wegen Ordnungsdienst. Auf jeden Fall: Eintrag ins Spielformular!!!

  • Einkassieren der Haftmitteldosen find ich persönlich rechtlich gesehen sehr zweifelhaft, schließlich haben wir als SR keine Staatsgewalt inne und dann Privateigentum zu beschlagnahmen... da sollte man lieber vorsichtig sein...
    Ich denke mal, ein Hinweis an den Heimverein ist auf jeden Fall der bessere Weg. Da müsste man sich mal schlau machen, was passieren würde, wenn der Hausmeister während des Spiels Hausverbot erteilt (müsste er ja eigentlich dürfen, wenn die Gastmannschaft die Halle vollsaut, dürfte im zivilen Bereich schon unter Sachbeschädigung fallen, da ja ein tatsächlicher Schaden entsteht). Das ist aber im Grunde eine Sache, die muss der Heimverein regeln.
    Meine Aufgabe würde ich als erledigt ansehen, indem ich einfach einen anständigen Eintrag ins Spielformular mache, den aber auf jeden Fall!

  • Wobei das Einkassieren ja auch keine Beschlagnahmung ist. Wir SR sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Spiele verantwortlich. Wenn Haftmittel verboten sind, dann sind auch die Dosen am Spielfeldrand nicht sinnvoll. (Was sollen sie da, wenn sie nicht benutzt werden?)
    Wenn die Spieler nicht davon ablassen, das Harz zu benutzen, werden die Dosen einkassiert und am Ende wieder ausgegeben. Dann können die Spieler ihre Wohnung zu Hause einsauen.
    Und ich denke, so viel Handlungsspielraum haben wir als SR. Das hat nichts mit Rechtsgrundsätzen zu tun. Denn schließlich verwahren wir die Dosen nur, um das Spiel ordnungsgemäß durchführen zu können. Wie bereits gesagt, nach dem Spiel können die Spieler die Dosen gern zurückhaben, was soll ich auch mit so vielen Dosen? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, immerhin kann ich ja auch niemanden anzeigen, der mich während des Spiels beleidigt. Da gibt es eine rote Karte und eine Geldstrafe vom Verband.

    Lieber wäre es mir auch, wenn wir als Schiedsrichter eine feste Handhabe gegen das Kleben haben würden, wenn es schon verboten ist. So bist du immer der Dumme und wirst nur belächelt wenn du die Leute zum Händewaschen schickst.

  • Bei uns ist das nicht vom Verband geregelt, sondern je nach Halle ob der Hausmeister/Heimverein es zulässt oder nicht. Wir sollen als Sr erst was unternehemen wenn uns eine Person des Vereines oder der Halle anspricht. Das mit dem einkassieren brauchst du nicht machen denn wenn du es im Spielbericht steht das es verboten war Harz zu benutzen und es wird trotzdem benutzt dann muss der Verein die reinigung zahlen der drinsteht.

  • Naja, das mit dem angesprochen werden ist gefährlich. Wenn uns keiner anspricht, der Beobachter das aber trotzdem sieht, gibts höchstwahrscheinlich Ärger.
    Also: Sobald ich was mitkriege, gibts nen Eintrag ins Spielformular. Vom Händewaschen halte ich nicht viel, zumal die meisten das eh nicht so ernst nehmen, dass die Hände hinterher blitzblank sind. Persönliche Strafen halte ich dann für angebracht, wenn ein Spieler trotz mehrfacher Ermahnung trotzdem weiter harzt. Dann verhält er sich unsportlich, aber noch nicht wenn er das erste Mal harzt. Also: lieber vorsichtig damit. Und das Einkassieren der Dosen ist zwar ein hilfreiches Mittel, aber wirklich nur eins der letzten Mittel.
    Das letzte Mittel, wozu ich greifen würde, wäre dann ein Spielabbruch.

  • Also, wenn ich als SR gemäß einer Anweisung dafür zu sorgen habe, dass nicht geharzt wird, dann brauche ich auch die entsprechenden Möglichkeiten, sprich das volle Programm: Ermahnen, Ball tauschen, zum Händewaschen schicken :pillepalle:, im Wiederholungsfall Strafen aussprechen.

    Dann muss das aber auch so ganz konkret in den Anweisungen enthalten sein, denn das Regelwerk deckt die Unsportlichkeit "Haftmittelbenutzung" in keinster Weise ab.

    Ansonsten kann ich nichts unternehmen, ausser diesbezüglich meine Wahrnehmungen im Protokoll festzuhalten.

    Wie schon mal geschrieben, stehe ich auf dem Standpunkt, dass wenn der Heimverein, der sich im Zweifelsfall mit seinem Hallenbetreiber wegen einer versifften Halle auseinander zu setzen hat, selber offen harzt, ich keine Veranlassung sehe dagegen vor zu gehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von berndo (15. Dezember 2003 um 18:52)

  • Also mit dem Einkassieren der Harzdose würde ich auf jeden Fall sehr vorsichtig sein, eben genau aus oben genanntem Grund.
    Schließlich ist die Sporthalle kein rechtsfreier Raum (zivilrechtlich), theoretisch könnte man auch wegen einer Beleidigung jemanden auf zivilem Wege anzeigen (dürfte man sich allerdings eher lächerlich machen, auch wenn ich wegen einer Bedrohung durch einen Spieler mal kurz davor stand...).

    Aber Strafen sollte man schon aussprechen, denn unsportlich ist das Harzen schon, wenn es ausdrücklich verboten ist. Würde ich zumindest so sehen. Schließlich verschafft sich der Spieler, der harzt, einen enormen Vorteil.
    Ich denke, dass das wirklich so ist, kann man gerade an meiner Mannschaft gut sehen. Wir haben eigentlich in jeden Spiel sehr gut ausgesehen, nur in den Hallen, wo geharzt werden darf, sind wir jedesmal sang- und klanglos untergegangen (komischerweise auch wirklich nur in den Hallen). Jetzt wäre es mal ganz interessant zu erfahren, was denn in einem solchen Fall mit einem Einspruch passieren würde (wenn eine Mannschaft zum Beispiel bei uns verbotenerweise harzen würde). Ich denke, dass es wirklich spielentscheidend sein könnte, sieht man an meinem Beispiel.

    Auf jeden Fall würde ich aber dahin tendieren, dass ich als SR von meiner Seite erstmal nichts mache, denn vom Bezirk her ist harzen nicht verboten (vom Kreis her wieder schon... :pillepalle: ). So würde ich warten, ob ich vom Heimverein darauf angesprochen werde, oder muss ich mich vorher informieren, ob in der Halle Harzverbot ist?

    Und wenn ich dann reagiere, dann auf dem Wege:
    Beim ersten Vergehen (erwischt werden) um Händewaschen schicken
    Beim zweiten Mal Hinausstellung, eben genau wegen der Unsportlichkeit, die ich oben angesprochen habe.
    Man muss natürlich vorsichtig sein, dass man nicht aus Versehen jemanden hinausstellt, der nur Harz vom Ball an den Fingern hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Lasse (15. Dezember 2003 um 22:23)

  • Ich denke auch, dass man harzen durchaus als Unsportlichkeit begründen kann.
    In Hinsicht auf einen eventuellen Beobachter würde ich es nicht drauf ankommen lassen, dass es evtl. keinem auffällt...
    Auch wenn der Heimverein trotz eines Harzverbots harzt, trage ich das ein. Sonst fällt es evtl. wirklich keinem auf.
    Und das mit den zivilrechtlichen Folgen des Einkassieren der Dosen halte ich auch für an den Haaren herbeigezogen. Es wird sich jeder Richter und Anwalt totlachen, wenn ich einen Schiedsrichter anzeige, weil er mir meine Harz-Dose für eine Stunde vorenthalten hat. Das wird wahrscheinlich am nächsten Tag Top-Schlagzeile in der Bildzeitung sein. Nein aber im Ernst: Was könnten denn da für zivilrechtliche Folgen auf mich als SR zukommen?
    Für den Ausgang des Spiels hat das Einkassieren keine Folgen, zumal der Gebrauch eh verboten war. Also wird es auch keine Folgen auf die Spielwertung haben.

    Zu deinem geschilderten Problem, Lasse: Wie Schwaniwolli schon oft geschrieben hat, kannst du gegen Regelwidrigkeiten der Mannschaften keinen Einspruch einlegen. Daher wird das Harzen wohl keinen Grund zum Durchkommen eines Einspruchs sein. Auch wenn die Schiedsrichter evtl. den Fehler gemacht haben, das zuzulassen, nur ist es kein Regelverstoß der Schiedsrichter.

  • Zitat

    Original von jfherden
    Zu deinem geschilderten Problem, Lasse: Wie Schwaniwolli schon oft geschrieben hat, kannst du gegen Regelwidrigkeiten der Mannschaften keinen Einspruch einlegen. Daher wird das Harzen wohl keinen Grund zum Durchkommen eines Einspruchs sein. Auch wenn die Schiedsrichter evtl. den Fehler gemacht haben, das zuzulassen, nur ist es kein Regelverstoß der Schiedsrichter.

    Das ist wohl richtig... allerdings hat es ja auch weitreichende Folgen, einen nicht spielberechtigten Spieler einzusetzen... warum also nicht auch harzen?
    Gut, ein Einspruch wäre wohl der falsche Begriff, aber vom Prinzip eigentlich in etwa das gleiche, oder?

  • Ich habe bei uns bereits einmal ein Sportgerichtsverfahren gehabt. Der Heimverein hatte verbotenerweise Haftmittel benutzt. Der Gastverein Einspruch gegen die Wertung eingelegt.

    Wir haben wie folgt entschieden: Spiel wie ausgetragen gewertet!

    Daneben hat der Heimverein eine dicke Geldstrafe bekommen. Hier kann man ggf. bei Wiederholung auch an stärkere Maßnahmen denken, z. B. Spielaufsicht oder Hallensperre.

    Der Schiedsrichter kann jedoch nach den Regeln nichts machen! Die IHF-Regeln kennen kein Haftmittelverbot. Bestrafung von Spielern ist also nicht möglich und wer die Spieler zum Hände waschen schickt, macht sich lächerlich. Die Mittel sind nämlich i. d. R. nicht wasserlöslich. Der Spieler kann sich die Hände also noch so gründlich mit Wasser waschen, das hilft nicht. Sollen die Schiedsrichter dann etwa 20 Minuten mit der Spielfortsetzung warten, bis der Spieler wieder da ist. Der Schiedsrichter kann dem Spieler schließlich nicht verwehren am Spiel teilzunehmen. Tut er dies ohne Regelgrundlage, hat ein Einspruch wohl gute Erfolgsaussichten.

    Die Benutzung von Haftmitteln ist nun mal "nur" eine Ordnungswidrigkeit und wird genauso geahndet oder wird ein Spieler, der keine Brustnummer hat, auch wegen "unsportlichem Verhalten" bestraft.

  • Nein, aber eine widerholte Missachtung von Anweisungen der SR kann durchaus als unsportlich ausgelegt werden, da so der ordnungsgemäße Spielbetrieb behindert wird.
    Aber einen Spieler am Spielen hindern ist das dümmste, was man machen kann. Und ich gebe dir Recht, wer als SR Spieler zum Händewaschen schickt, macht sich nur lächerlich.

  • Das Benutzen von Haftmitteln kann keine persönliche Bestrafung vorsehen, da es in den Regeln keine Anweisung in Bezug auf die Benutzung von Haftmitteln gibt.

    Und was nicht in den Regeln steht, kann ja wohl auch nicht als unsportlich geahndet werden.

    Die Anweisungen bezüglich Haftmittelbenutzung ist von vielen Verbänden aus rein politischen Gründen aufgenommen worden. Da immer mehr Gemeinden Probleme gemacht haben, mussten die Verbände reagieren, um im Schadensfall einschreiten zu können und um die Gemeinden zu beruhigen.

    Ansonsten kann uns das Haftmittelverbot egal sein. Wenn allerdings die Sr die Benutzung festgestellt haben und ein Verein verlangt einen Eintrag ins Spielprotokoll, nur dann sollten die SR auch die eigenen Wahrnehmungen mit eintragen.

    Richtige Probleme werden erst dann auftreten, wenn die ersten Gemeinden die Sporthallen nicht mehr an Handballvereine vermieten. Dies ist zurzeit im Bereich des BHV beim TSV Birkenau kurz davor. Und dann wirds richtig eng für die Vereine.

  • Das Haftmittelverbot treibt seitens der Gemeinden allerdings schon seltsame Blüten, zumindest war es letztes Jahr noch so:

    Im BHV gibt es eine Gemeinde, in der eine Mannschaft etwas höher spielt - die haben aus Ligagründen Haftmittelerlaubnis. Das ist noch verständlich, man will ja Spitzensport in der Gemeinde halten. Da die Hälfte der zweiten Mannschaft, die in der Oberliga spielt, ebenfalls dort mittrainiert, haben die ebenfalls Haftmittelerlaubnis. Der Sinnzusammenhang fehlt mir jetzt, seitens der Gemeinde, aber es kommt noch besser. Im anderen Ortsteil, gibt es neben einer anderen Handballabteilung auch noch eine weitere Halle. Die dort spielende Oberligamannschaft hat ebenfalls Haftmittelerlaubnis, schließlich kann man keinem Verein verbieten, was man einem anderen erlaubt. Soweit so gut – oder auch nichtJ. Aber warum verbietet man den Kreisligamannschaften die Haftmittelbenutzung.

    Das sind bestimmt die bösen Buben, die den ganzen Boden mit Harz beschmieren !!! Aber wer erwartet von Politikern schon sinnvolles.

  • Hallo beisammen :hi:,

    also ich fass es nicht ... :wall:
    schon ewig lang diese Diskussion über Harzer Roller (obwohl der Ball mit Harz gar nicht gut rollt) :pillepalle: und keiner wird Herr der Lage.

    Regeltechnisch ist das ganze ja nicht geregelt.
    Wie sollte das ganze auch aussehen, da mit zweierlei Maß gemessen werden müsste, wenn Harz bei Internationalen Spielen und in den höheren Ligen der Verbände erlaubt wird und in den unteren Ligen nicht?

    Zum Problem mit der Beschlagnahme von Harzdosen u. ä. gibt es eine klar definierte Rechtsnorm: das Hausrecht!
    Jede Person, die das Hausrecht ausüben darf, kann demzufolge auch die Hausordnung durchsetzen! Wenn in dieser festgelegt ist, dass die Haftmittelbenutzung verboten ist und möglicherweise sogar Sanktionen festgelegt sind, hat es diese Person relativ leicht:

    1. Hinweis auf die Hausordnung und deren Einhaltung
    2. Androhung von Sanktionen im Weigerungsfalle
    3. Im Falle des Verstoßes gegen die Hausordnung die Durchführung der Sanktionen.

    Als Sanktionen kommen beispielsweise in Betracht:
    1. Beschlagnahme der Haftmittel
    2. Unmittelbares Hausverbot gegen eine Person, die gegen die Hausordnung verstößt (= Hausfriedensbruch)
    3. Regressnahme bei der Person, die gegen die Hausordnung verstoßen hat
    4. Zuhilfenahme öffentlichen Sicherheitspersonals (Polizei)

    Interessant wäre ´mal zu sehen, wenn ein Spieler während eines Spieles Hausverbot erhielte und von der Polizei abgeführt würde.
    Da wäre die Bild-Zeitung wohl die kleinste Aufsehen erregende Reaktion!

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen: