Nicht teilnahmeberechtige(r) Spieler(in)

  • Ich möchte wieder mit meinen schmutzigen Fingern auf eine Lücke im Regelwerk hinweisen !!!

    Mannschaft A hat elf Spieler(innen) auf dem Spielbericht eingetragen.
    Nach 10 Minuten stellen Z/S fest, dass sich auf dem Spielfeld ein(e) Spieler(in) befindet, der/die nicht auf dem Spielprotokoll eingetragen ist.

    Diese(r) Spieler(in) wird von den SR diqualifiziert.

    Darf Mannschaft eine(n) 12.Spieler(in) nachtragen oder nicht ?

    Feuer frei :lol:

  • warum denn nein? ich würde sagen ja, weil doch eh ein platz noch frei war/ist.

    Handballgott sagt: Handball ist geil!

  • Weil es bei Regel 16:8 (auszugsweise) heisst: ... Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung stehen. ...

    Hier wird kein Unterschied hinsichtlich des Grundes der Disqualifikation gemacht (ausser Vergehen vor Spielbeginn). Der nicht teilnahmeberechtigte Spieler wird quasi als 12. Spieler angesehen und somit dürfen nach der D nur noch 11 Spieler in dieser Mannschaft mitwirken.

    Gruß
    Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von berndo (24. Oktober 2003 um 12:43)

  • Wie Schwaniwolli schon geschrieben hat, ist ihr eine Lücke im Regelwerk.
    Also kommt es darauf an, auf welche Position im Regelwerk sich bezieht. Ich schließe mich aber berndo an, liegt wohl am gleichen Lehrwart, und sage, sie haben ihre 12. Spieler eingesetzt und damit keine weitere Möglichkeiten. Wenn man die Sachen nämlich so betrachtet, dann wäre der 12. eingetragene Spieler der 13 eingesetzte Spieler.
    Und um den Problem noch eins draufzusetzen, was macht den der Handballgott, wenn 12 Spieler eingetragen sind, sich der MV mit einem vertan hat (Eingetragener nicht anwesend, dafür Anwesender nicht eingetragen) und dies auffällt. Also der nicht eingetragene D. und der nicht anwesende gestischen wird ..

  • Zitat

    Original von mhs
    Und um den Problem noch eins draufzusetzen, was macht den der Handballgott, wenn 12 Spieler eingetragen sind, sich der MV mit einem vertan hat (Eingetragener nicht anwesend, dafür Anwesender nicht eingetragen) und dies auffällt. Also der nicht eingetragene D. und der nicht anwesende gestischen wird ..

    Das ist dann wohl Pech, weil nach Spielbeginn dürfen keine Streichungen mehr vorgenommen werden. Wenn der Nichteingetragene ins Spiel eingreift wird er dann eben disqualifiziert. Fällts den Beteiligten vorher auf, so haben sie keine Chance diesen Fehler zu korrigieren, weil kein Platz mehr auf dem Bogen.

    Die SR könnten diesen Fall wohl nur dadurch verhindern, wenn sie wieder eine "Gesichtskontrolle" dürchführen würden.

    Gruß
    Bernd

  • japp, klingt alles recht lo´gisch, hätte mal mehr denken sopllen *g*

    Handballgott sagt: Handball ist geil!

  • :wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall:

    Ich könnt mir heute noch den Hals rumdrehen daß ich den Schwaniwolli auf diese früher so beschauliche Handballecke aufmerksam gemacht habe.


    :baeh::baeh::baeh::baeh::baeh::baeh::baeh::baeh::baeh::baeh:

    :spring:

  • Wieso denn SRBHV? Ich finde so eine spielleitende Stelle gar nicht schlecht. Das bringt doch mal Leben in die Bude. Ich finde ihr beide habt mit eurem Sachverstand für Belebung versucht, auch wenn wir beide nicht immer einer Meinung sind/waren.

    Gruß Jan

  • Ja, weil die Dq für den nicht teilnahmeberechtigten Spieler keine persönliche Strafe sein kann, da der Spieler nicht eingetragen ist. Die Dq ist eine symbolische Mannschaftsstrafe. Demnach ist ein ein 12. Spieler ohne weiteres möglich.
    Nochmal das Beispiel aufgegriffen, wenn 12 Spieler eingetragen sind und zusätzlich ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler das Spielfeld betritt, wäre es deiner (berndo) Meinung nach der 13. eingetragene Spieler auf dem Spielfeld. Damit hätte der MV nicht nur einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler aufs Feld geschickt sondern auch gegen Regel 4:1 (max. 12 Spieler) verstoßen. Das kann ja auch nicht ganz sein, oder?

  • Zitat

    Original von jfherden
    Ja, weil die Dq für den nicht teilnahmeberechtigten Spieler keine persönliche Strafe sein kann, da der Spieler nicht eingetragen ist. Die Dq ist eine symbolische Mannschaftsstrafe. Demnach ist ein ein 12. Spieler ohne weiteres möglich.
    Nochmal das Beispiel aufgegriffen, wenn 12 Spieler eingetragen sind und zusätzlich ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler das Spielfeld betritt, wäre es deiner (berndo) Meinung nach der 13. eingetragene Spieler auf dem Spielfeld. Damit hätte der MV nicht nur einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler aufs Feld geschickt sondern auch gegen Regel 4:1 (max. 12 Spieler) verstoßen. Das kann ja auch nicht ganz sein, oder?

    Wieso? Kann man nicht gegen 2 Regeln gleichzeitig verstossen? :lol: Vielleicht ist das genau die Lücke im Regelwerk die der Schwaniwolli meinte.

    Wie mhs schon meinte, das haben wir von unserem gemeinsamen Lehrwart. :D Und so unlogisch scheint mir die Regel hier nicht.

    Mein Problem mit solchen Anweisungen zur Regelauslegung ist, dass man da nicht wirklich was schriftliches hat. Viele solcher Beispiele werden allenfalls in irgendwelchen Regelfragen behandelt. Und da weiß man auch nicht immer wie aktuell und gültig diese Kataloge noch sind.

    Gruß
    Bernd

  • Also ich würde sagen nein. Kenne mich bei dem regelwerk nicht so aus aber bei unserem Spiel vor ca. 4 Wochen hatten wir eben diese Situation. und da durfte die mannschaft keinen 12. mehr aufschreiben.
    Und klar kann man gegen zwei Regeln gleichzeitig verstoßen, es können doch auch mehreren Spielern aus ein und derselben Mannschaft zwei minuten gegeben werden.

  • Rein vom Logischen her würde ich auch sagen, dass die Mannschaft keinen 12. Mann mehr eintragen darf, aber wenn Schwaniwolli schon schreibt, dass es hier eine Lücke im Text gibt, dann ist das wohl tatsächlich möglich.
    Aber ich denke, als SR ist man auf der sicheren Seite, wenn man es zulässt und den Vorfall im Spielbericht einträgt. Um alles andere (Spielverlust, Geldstrafe etc.) sollte sich dann ja eigentlich die spielleitende Stelle kümmern.

  • :hi: hallooooooo Schwaniwolli,

    heb deinen Hintern vom Sessel und gib uns die Erleuchtung bevor ich mich noch zu diesem Thema auslasse. :baeh:


    :hi:Ralf

    :spring:

  • Auch meiner Ansicht nach darf kein weiterer Spieler mehr eingesetzt werden. Für den nicht teilnahmeberechtigten, disqualifizierten Spieler wird das freie Feld (der 12. Spieler) auf dem Spielberichtsbogen gestrichen.

  • Auf Anhieb hätte ich auch gesagt, der nicht teilnahmeberechtigte Spieler DQ und wenn vorhanden ein leeres Spielerfeld wird gestrichen. In den Regeln ist zum Streichen aber nix zu finden.

    Aber auf der DHB Seite habe ich was dazu gefunden:
    [Zitat DHB.de]

    Beispiel 25 (Nichtteilnahmeberechtigter Spieler)
    a) Bei Mannschaft A sind im Spielbericht 11 (bzw. 13) Spieler
    eingetragen. In der 25.Spielminute wird A13 disqualifiziert, da er
    mitwirkt, ohne im Spielbericht eingetragen zu sein.
    b) Wie a), jedoch beleidigt er nach der Disqualifikation den SR.
    c) Wie a), jedoch schlägt er einen Spieler/den SR vor/nach der
    Disqualifikation.

    Lösung
    a) Eintrag der D für A13 mit Begründung auf der 2. Seite des
    Spielberichtes (Protokoll); ein Feld der Spielerliste wird als "nicht
    mehr verwendbar" gekennzeichnet bzw. "durchgestrichen";
    b) NEU: Mannschaft A erhält zusätzliche Strafe, die Reduzierung um einen
    Spieler beträgt 4 Min.
    c) NEU: Ausschluß des Spielers (A spielt für den Rest der Spielzeit mit
    einem Spieler weniger.

    [Ende]

    Also mal wieder nicht im Regelheft, sondern über Anweisungen.

    ISI

    Rechtschreibfehler sind geschenkt ;)
    Das D:SF ist MEIN Handballsender, lieber Herr Strombach!

  • Tja als Regel kann man es wohl auch kaum formulieren. Denn es bleibt die Frage: Wenn jetzt 12 Spieler schon eingetragen sind, was soll dann noch gestrichen werden? Es kann ja nicht sein, dass die Mannschaft durch diese Anweisung einen elementaren Regelverstoß begeht (der bei weitem nicht so schwerwiegend wäre wie der Einsatz eines nicht teilnahmeberechtigten Spielers, sondern eher mit dem Stellen eines nicht regelgerechten Balls oder Auflaufen ohne Trikots vergleichbar wäre).
    Hier wird mit zweierlei Maß gemessen (einmal bei 11 eingetragenen Spielern und einmal bei 12 eingetragenen Spielern), und das nur (wie ich es empfinde), um der Mannschaft noch zusätzlich einen "reinzuwürgen". Denn schließlich hat sie ja schon eine unpersönliche Zeitstrafe kassiert. Nun darf sie zusätzlich auch nich mehr ergänzt werden.
    Und das Beispiel redet nur von 11 eingetragenen Spielern, was ist bei 10 oder weniger eingetragenen Spielern. Dann dürfte die Regelung genausowenig gelten wie bei 12 Spielern :D :lol:

  • bei 11 und weniger analog, das mit schon 12 eingetragenen bleibt offen

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