Hi Leute,
es geht um folgende Situtaion etwa in der 55. Minute.
Der Verteidiger R 10 wird von einem Angreiffer G2 regelgerecht gesperrt, so das Angreifer G 4 freien Weg zum Tor hat und dieses auch erzielt.
R 10 schiebt nun noch während G 4 in ballbesitz ist G 2 etwas härter zur Seite um noch an G 4 heranzukommen, was ihm aber nicht gelingt.
Der Schiedsrichter zeigt nun R 10 die Rote Karte.
Im Spielbericht wird dann auf Verlangen von Trainer G die Regelung 16:6 eingetragen, stoßen des Spielers in der Luft, was hier aber nicht vorlag.
In dem Spiel gab es noch eine Rote Karte für R 13 ebenfalls mit Regel 16:6, diese aber zu recht.
Nun aber zu dem entscheidenen, kann der Trainer einfach verlangen auf Regel 16:6 für beide zu ebstehen? Kann man Einspruch für Spieler R 10 einlegen?
Rote Karte
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Der Spielbericht ist grundsätzlich SR-Sache, da hat gar kein Trainer was zu fordern.
Das einzige, was der Trainer machen könnte, wäre, die Unterschrift zu verweigern, aber damit tut er sich und der Vereinskasse keinen Gefallen. -
Zitat
Original von Lasse
Der Spielbericht ist grundsätzlich SR-Sache, da hat gar kein Trainer was zu fordern.
Das einzige, was der Trainer machen könnte, wäre, die Unterschrift zu verweigern, aber damit tut er sich und der Vereinskasse keinen Gefallen.Moin Moin
Genau deiner Meinung. Trainer haben im Spielbericht überhaupt nichts zu wollen. Das würde ja den Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor öffnen.
Best regards -
Ab gesehen davon dass ein Trainer absolut nichts zu fordern hat, was in den Schiedsrichterbericht einzutragen ist, was hat er den damit bezweckt?

16:6 ist generell der Regelparagraph für Disqualifikationen und ist (zumindest bei uns im BHV) immer einzutragen, wenn die rote Karte gezeigt wird. Zusätzlich ist aber auch noch ein Buchstabe a) - h) anzugeben und die Disqualifikation damit näher zu begründen. Ausser dem Fall der groben Unsportlichkeit "Vergehen gegen SR Beleidigung oder Bedrohung" 16:6d) oder "Tätlichkeit ausserhalb der Spielzeit" 16:6e) hat das doch für den betroffenen Spieler überhaupt keine Konsequenzen, da es sich dann lediglich um eine Matchstrafe handelt.
Was willst Du denn mit dem Einspruch gegen die Disqualifikation erreichen? Der Spieler hat doch eh keine Sperre zu erwarten und gegen die Tatsachenentscheidung der SR ist "eh kein Kraut gewachsen"
Gruß
Bernd -
- Offizieller Beitrag
Einsprüche kommen bei sowas kaum durch. Er hat es als grobe Unsportlichkeit gesehen und Regel 16:6 angewandt. Das ist soweit richtig.
Mich würde allerdings interessieren um welche Klasse es sich handelt, wenn ein SR das macht was der Trainer fordert.
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War ein Kreisligaspiel und die Schiedsrichter machten einen schlechten eindruck.
Es hierß, das es mindestens ein Spiel sperre gibt und der Gästetrainer halt wohl bezwecken wollte das diese hochausfällt. -
Hallo nach Bremen,
kein Staffelleiter kann aufgrund einer D nach Regel 16:6, eine Sperre verhängen.Ohne eine genaue Begründung oder genaue Regelangabe ist eine Bestrafung unmöglich.
Nach §5 (1) Ziff c RO DHB werden bei D nach Regel 16:6 b , h, oder 16:6 d ( grob unsportliches Verhalten eines Offiziellen ) kann lediglich eine Geldstrafe verhängt werden.
Eine D nach § 5(1) Ziff d RO DHB tritt eine automatische Sperre von mindestens zwei Spielen bei Bedrohung oder Beleidigung des Schiedsrichters,Z/S oder anderen Offiziellen in Kraft.
Eine D wegen Bedrohung oder Beleidigung eines anderen Spielers, Mannschaftsoffiziellen oder auch eines Zuschauers kann eien Sperre von mindestens einem Spiel verhängt werden.
Also, ohne Zusatz der genauen Regel oder Begründung gibt es keine Sperre. ( und der Trainer war bloß ein "Klugschieter" )
P.S.
Lieber BERNDO , auch eine Beleidigung gegen Zuschauer oder MVA oder anderen Spielern zieht eine Sperre nach sich . Auspassen beim Pfeifen !!!!! -
Zitat
Original von Schwaniwolli
P.S.
Lieber BERNDO , auch eine Beleidigung gegen Zuschauer oder MVA oder anderen Spielern zieht eine Sperre nach sich . Auspassen beim Pfeifen !!!!!Ok, hatte ich übersehen, da ich aber meine D's immer schön begründe, so wie ich es gelernt habe, und ich mir generell keine Gedanken über etwaige Sperren mache, sollte ich damit auch keine Probleme haben
ZitatOriginal von Andre
Einsprüche kommen bei sowas kaum durch. Er hat es als grobe Unsportlichkeit gesehen und Regel 16:6 angewandt. Das ist soweit richtig.Nur 16:6 reinzuschreiben reicht aber nicht um es klar als grobe Unsportlichkeit darzustellen. Die spielleitende Stelle wird dann in dem Fall kaum etwas ausrichten können, gell Schwaniwolli
das d) ist da ziemlich wichtig -
Und was ist wenn da nun D drin steht? Hab den Bericht ja leider net gesehen, hab es nur von unserem Trainer gehört, naja net wirklih, das Bier war wichtiger...
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Auch wenn eine D nach 16:6d erfolgt sein sollte ( das bier ist ja auch wichtiger ) , muss, um eine Sperre ausprechen zu können, eine Beschreibung des Fehlverhaltens dabei sein.
Lediglich die Angabe der Regel reicht nicht aus.Dagegen reicht eine genaue Beschreibung der groben Unsportlichkeit aus, um eine Sperre von einem ( Vergehen Mannschaftsoffiziellen ) oder zwei Spielen ( Spieler) auszusprechen.
z. Bsp. :
Spieler Nr X wurde in der 50. Minute wg. grober Unsportlichkeit disqualifiziert, weil er den Schiedsrichter als Arschloch bezeichnete.Dieser Spieler erhält eine automatische Sperre von einem Monat, wobei die Sperre nach zwei Meisterschaft/Pokalspielen der Mannschaft, in der er fehlbar wurde, erlischt.
Allens chlor

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Zitat
Original von Lasse
Der Spielbericht ist grundsätzlich SR-Sache, da hat gar kein Trainer was zu fordern.
Das einzige, was der Trainer machen könnte, wäre, die Unterschrift zu verweigern, aber damit tut er sich und der Vereinskasse keinen Gefallen.Also erstmal muss ich sagen das der trainer normalerweise keine recht hat die unterschrift zu verweigern.Er erkennt ja nur den spielbericht an und kann sich ja trotzdem noch über die situation "beschweren".
Jetzt mal zu der anderen sache.
Kein Trainer darf fordern nach welcher regel nun sein spieler der rot bekommen hat im spielbericht eingetragen wird.Die schiedsrichter legen fest,nach welcher regel sie den nun disqualifiziert haben.
Ich denke mal dass der trainer angst hatte,dass die schiedsrichter nach einer regel bestrafen wofür er eventuell eine strafe bekommt und nach regel 16:6 ist dies ja nicht der fall....... -
Zitat
Original von Schwaniwolli
z. Bsp. :
Spieler Nr X wurde in der 50. Minute wg. grober Unsportlichkeit disqualifiziert, weil er den Schiedsrichter als Arschloch bezeichnete.Dieser Spieler erhält eine automatische Sperre von einem Monat, wobei die Sperre nach zwei Meisterschaft/Pokalspielen der Mannschaft, in der er fehlbar wurde, erlischt.
Allens chlor

Dieser Spieler erhält nur eine sperre wenn die schiedsrichetr den berühmten Satz:"....,deswegen fühlten wir uns beldeidigt" mit an das wort dran hängt.
Wird doch aber eigentlich bei jedem Verband so gelehrt. -
Zitat
Original von mwichmann
Ich denke mal dass der trainer angst hatte,dass die schiedsrichter nach einer regel bestrafen wofür er eventuell eine strafe bekommt und nach regel 16:6 ist dies ja nicht der fall.......
Kann man so nicht stehen lassen, wie bereits geschrieben, siehe oben 
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NA ja, Trainer können was eintragen lassen, dann muss das aber so vermerkt werden!
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1. Wenn im Spielbericht die Beleidigung so geschildert wird, dann wird der Spieler auch ohne den Zusatz : Beleidigung gesperrt. Das gibt die SPO her. Bei Kraftausdrücken wie Arschloch etc. muss nicht unbedingt der berühmte Zusatz für 16:6d ...... fühlten wir uns beleidigt. Leider gehen viele Spielleitenden Stellen darüber einfach hinweg.
2. Trainer haben außer einem Einspruch überhaupt nichts auf dem Spielberichtsbogen eintragen zu lassen.
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Zitat
Original von mwichmann
Also erstmal muss ich sagen das der trainer normalerweise keine recht hat die unterschrift zu verweigern.Er erkennt ja nur den spielbericht an und kann sich ja trotzdem noch über die situation "beschweren".Naja, ich gestehe ihm schon das Recht zu, die Unterschrift zu verweigern. Das läuft dann so ab: Ich lege ihm den Spielberichtsbogen vor mit der Bitte um Unterschrift. Wenn er sagt, er würde das nicht unterschreiben, sage ich ihm dass es nur zur Kenntnisnahme ist, nicht zur Billigung. Und dass ich eintragen werde, dass er sich geweigert hat, zu unterschreiben.
Entweder er unterschreibt danach, oder ich trage ein, dass er die Unterschrift verweigert hat. Ob das so rechtens ist, weiß ich nicht, es hat sich noch nie jemand beschwert. Da kann ja sicher Schwaniwolli was zu sagen.
Bislang war es übrigens in den meisten Fällen ausreichend, damit zu drohen, die Verweigerung ins Spielformular einzutragen. Nur ein paar unverbesserliche haben sich trotzdem weiter geweigern. Und haben eben die Eintragung bekommen. -
Genau so wird es gemacht.
Der MVA unterschreibt lediglich die Kenntnisnahme des SR-Berichtes. Verweigert er die Unterschrift, so wird dies vom SR notiert und "Aus die Maus".
Danach wird sich die Spiellteitende Stelle um den MVA kümmern und eine Geldstrafe verhängen.
Ciao a presto
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trainer oder mva sollten sich um ihre manschaft kümmern nicht um sachen von denen sie meisst eh keine ahnung haben.
die meissten sr im lande machen ihre sache wirklich gut den rest machen dann die spielleitenden stellen.