zweit spielrecht, ist wenn du in zwei unterschiedlichen vereinen spielst @tazz. da wo du den ersten pass hast, musst du bei überschneidungen spielen. meine eigentlich frage war : ob ich da auch irgendwie gesperrt werde ??
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ich habe von einem zweitspielrecht noch nei was gehört, deshalb kann ich auch ncith sagen, ob man da auch irgendwei gesperrt sein könnte. kann man so ein zweitspielrecht einfach beantragen? oder müssen davor besondere umstände bestehen?
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nö, kannste einfach so beantragen
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Also ich glaube nicht das dies möglich ist. Das gilt doch nur in der Bundesliga für die jungen Spieler, oder?
Gruß Jan
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keines falls!
ich bekomme jetzt eins und spiele nicht bundesliga, mache mir aber sorgen ,dass ich gesperrt werde4n könnte -
Also ich habe jetzt mal in der Spielordnung nachgeschaut und nichts über das Zweitspielrecht in einem anderen Verein gefunden.
Wo findet man den die Regelungen zu diesem Zweitspielrecht? Oder ist damit ein Zweitspielrecht A-Jugend und Senioren gemeint?
Gruß Jan
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Gemeint ist wohl das Doppelspielrecht, ncht das Zweitspielrecht.
Dies berechtigt, in der Jugend und bei den Senioren eines Vereins gleichzeitig spielen zu dürfen.
Voraussetzung:
Mindestalter männlich: 17 Jahre
Mindestalter weiblich: 16 JahreEinsatz in nur einer Jugendaltersklasse erlaubt (Ein 17-jähriger B-Jugendlicher, der Senioren spielen will, darf nicht A-Jugend spielen!)
Vorher ist eine sportärztliche Untersuchung notwendig.
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Hallo AL,
das habe ich ja auch schon vermutet. Für mich gibt es keine andere Möglichkeit.
Allerdings fehlt bei dir etwas. Es zählt jeweils das vollendete Lebensjahr, d.h. männliche Spieler können mit dem 18. Geburtstag, weibliche mit dem 17. Geburtstag bei den Senioren spielen. Damit ist es auch nur im weiblichen Jugendbereich möglich sein in der B-Jugend schon bei den Senioren zu spielen.
Zusätzlich zur "sportäztlichen Untersuchung" ist noch das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten (in der SpO heisst das: Personensorgeberechtigten
) nötig.Gruß Jan
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Moin jhl,
klar zählt bei den Männleins das vollendete 17. Lebensjahr, aber das vollendet man doch am 17. Geburtstag.... (zumindest umgangssprachlich, streng genommen hat man ja nur einmal im Leben
Geburtstag...)Jaja, und die Personensorgeberechtigten.... früher hieß es Ars******, heute Stoffwechselendproduktausscheidungsorgan....
Schönen Nachmittag
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Ohjee, du hast natürlich recht. Ganz blöder Fehler von mir. Sorry.
Gruß Jan
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