Hi,
bei meiner Ummeldung ist was schieff gegangen und so konnte ich net spielen.
Gab es echt keine möglichkeit, das ich hätte spielen können? hatte meinen Jugendpass und der Antrag lag schon beim Verband, nur der alte Pass halt net.
Jugendpass --> Herrenpass
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Klar hättest du spielen können.
Du wärst nur auf der Rückseite des Protokolls eingetragen worden und hättest mit deiner Unterschrift bestätigt, daß du für deinen Verein spielberechtig bist.
Es hätte dann ca. 5 Euro gekostet und es wäre gut gewesen.
Ralf -
Mir wurde aber gesagt das würde net gehen, weil ich ja den Herrenpass noch net hätte...
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Grundsätzlich hättest spielen können, nur wenn was schiefgelaufen wäre und auf dem neuen Pass als Datum dann nicht ein Datum vor dem Spieltag eingetragen wäre hättet ihr ein Problem. Aber so wie von Ralf geschrieben machen wir das auch.
Gruß Jan
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Grundsätzlich muss der Schiedsrichter jeden spielen lassen, der entweder
- einen gültigen Pass vorlegt oder
- seine Spielberechtigung durch Unterschrift auf dem Spielbericht bestätigt.Im zweiten Fall ist es dann Sache des Staffelleiters zu überprüfen, ober der Spieler zu diesem Spiel spielberechtigt war und wenn nicht eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
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@ goalie: Danke, genau das wollte ich auch noch schreiben!
Aus diesem Grund muss der Verein auch sicher sein, dass der Antrag rechtzeitig komplett beim Verband eingegangen ist (bei uns Freitag bis 12:00 Uhr).
Gruß Jan
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Antrag ja, aber halt net komplet, da der alte Pass fehlte.
Wir hätten uns auch ne eisnweilige Verfügung besorgen können, aber wen da was schieff gegangen währe, hätte ich zwischen 3-6 Monaten pausieren müssen. Also wurde mir so gesagt. -
Das ist immer abhängig wie der Verband das für sich persönlich regelt und normalerweise sollte so ein Pass schon in den Sommerferien, sprich in der Spielfreien Zeit geantragt werden!
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Handballgott: Wenn der Antrag nicht komplett mit allen Anlagen (alter Pass) beim Verband war, ist es gut das du nicht gespielt hast. Da dürfte dann auch der Verband egal sein. Aber wie gesagt wenn du wirklich sicher sein willst musst du in der Satzung und Spielordnung deines Landesverband nachlesen.
Was für eine einstweilige Verfügung denn?
DJ hat natürlich recht, wer das in der spielfreien Zeit nicht hinbekommt ist eigentlich selbst schuld.
Gruß Jan
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Da hilft auch keine einstweilige Verfügung. Es hätte Dich, außer vom eigenen Verein, keiner gehindert, mitzuspielen.
Man hätte aber hinterher bestraft und die Punkte (sofern gewonnen) abgezogen.
Den Fehler hat nämlich der Verein gemacht!
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Mein lieber SRBHV,
du solltest mit deinen Auskünften etwas vorsichtiger sein.Ein Spieler, der in die Aktivität wechselt und das 19. Lebensjahr vollendet hat, darf mit einem Jugendspielausweis nicht spielen. Er besitzt zwar die Spielgenehmigung für den Verein - die kann er mit einer Unterschrift bestätigen - er darf aber nicht in den Aktiven Mannschaften spielen.
Einzige Ausnahme ist das Spielen mit Jugendausweis, wo der Verband die Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften ausdrücklich eingetragen hat

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Ich denke SRBHV hat die Frage etwas missverstanden. Im Normalfall ist es so (wie er auch schreibt), dass du mit Eingangsstempel auf dem Anmeldeformular spielberechtigt bist, egal ob du den Pass zugeschickt bekommen hast oder nicht. Da muss "nur" eine Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen her.
Sicherlich ist der Fall hier anders, denn der alte Pass wurde nicht mitgeschickt. Und dann ist auch klar, dass der Verband keinen Seniorenpass ausstellt, und somit der Spieler nicht spielberechtigt ist.
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Zitat
Original von Schwaniwolli
Einzige Ausnahme ist das Spielen mit Jugendausweis, wo der Verband die Spielerlaubnis für Seniorenmannschaften ausdrücklich eingetragen hatDas ist aber auch nicht ganz richtig. Der Spieler darf mit mit 19 Jahren nämlich keine Jugend mehr spielen und braucht deshalb zwingend einen Seniorenpass. Auch wenn im Jugendpass die Spielerlaubnis eingetragen ist, gilt der Pass dann nicht mehr.
Der HHV schickt dafür sogar eine Info an die Vereine (in dieser Saison betraf es den Jahrgang 1984).
Gruß Jan
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Aber das ist umstritten.
Das Sportgerricht des Norddt. Handballverbandes hat in der vergangenen Saison entschieden, dass es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die dann allenfalls mit einer Geldbuße bestraft werden.
Der Spieler hat die Spielberechtigung für die Seniorenmannschaft schließlich erhalten. Darum stellt der HV Niedersachsen in diesen Fällen jetzt gleich einen Seniorenpass aus, in dem die Spielberechtigung für die Jugend befristet ist.
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Zitat
Original von Hans-Chrisitian
Der Spieler hat die Spielberechtigung für die Seniorenmannschaft schließlich erhalten. Darum stellt der HV Niedersachsen in diesen Fällen jetzt gleich einen Seniorenpass aus, in dem die Spielberechtigung für die Jugend befristet ist.Ist beim HV Sachsen nun auch seit zwei Jahren so. Wenn für einen Jugendspieler die Seniorenspielberechtigung beantragt wird, gibt es einen Erwachsenenspielausweis mit einer befristeten Jugendspielgenehmigung. Das finde ich auch besser so, denn sonst hat man nach zwei Jahren wieder nen anderen Ausweis beantragt, nun brauch man das nur einmal machen.
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Die Lösung des HV Sachsen und Norddt. HV klingt wesentlich besser als die Lösung des HHV. Zum einen ist es für die Vereine weniger Aufwand, kostet die Vereine weniger und produziert sicher weniger Probleme. Aber bei uns in Hessen habe ich eh das Gefühl das die mit sowas nur Geld in die Kasse spülen wollen.
Die Euro-Umstellung lief bei uns nämlich auch etwas komisch. Es wurde einfach DM gestrichen und EUR hingeschrieben.

Gruß Jan