- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Zwetschge
Ein Mord kann nicht verheilen, also muss der Täter auch drin bleiben.
Das ist eben meine Einstellung zu dem Thema.
Gilt das auch für Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Überschreiten der Notwehr? Wo ist die Grenze? Auch da gibt es Tote, die nicht mehr lebendig werden...
@ Handba11:
Eine punktuelle Vermischung von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen reicht in meinen Augen nicht, um das Strafrecht insgesamt als nicht rechtsstaatlich zu bezeichnen.
Bestraft wird schließlich nicht das Erfüllen objektiver oder/und subjektiver Tatbestandsmerkmale, sondern die Schuld des Täters.
Teddy als HE-"Experte für angewandtes Strafrecht" wird das aber besser beantworten können.