Doping in der Handball Bundesliga

  • Ich finde die Strafe ok.
    Als Torwart bringt Doping auch nicht ganz so viel wie bei Feldspielern. Wobei das für das Strafmaß unrelevant ist. Was natürlich nicht so gut ist, dass er nicht sofort gesperrt worden ist.
    Jetzt sind alle Spieler über dieses Thema sensibilisiert und ich hoffe es gibt keine weiteren Fälle bzw. die Spieler passen auf was sie nehmen.

  • Das Strafmaß kann man ja als okay finden, aber das ein gesperrter Spieler während seiner Sperre acht Partien absolvieren kann,...

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinar (30. Juli 2009 um 09:11)

  • Zitat

    Original von Roninn
    Als Torwart bringt Doping auch nicht ganz so viel wie bei Feldspielern.

    weil???

    woo woo woo - you know it, bro

  • Sehr untransparente Entscheidung! Klar , Galia wollte seine Grippe bekämpfen, aber ein hochbezahlter Handballprofi darf nicht auf irgend welche Hausmittelchen zurückgreifen, die seine Frau nimmt sondern auf den geeichten Mannschaftsarzt vertrauen. Deshalb ist die Sperre ein Witz.

    Wieviele Beiträge muss ich eigentlich noch schreiben bis ich dieses idiotische Merkmal " schon süchtig" wegkriege. In Deutschland darf man Lumumba nicht mehr Lumumba nennen, aber als süchtig darf man jeden bezeichnen. Strange

  • Zitat

    Original von meteokoebes
    Das Strafmaß kann man ja als okay finden, aber das ein gesperrter Spieler während seiner Sperre acht Partien absolvieren kann,...

    eben!

    Ich hoffe der TBV geht gegen das Urteil vor. Dann kann man diesen "Fehler" im ersten Urteil korrigieren und er wird ab jetzt 6 Monate gesperrt...

    Das hat nichts mit dem TBV oder Galia zu tun. Es ist einfach so, dass es Regeln gibt, die zu beachten sind. Wenn man dagegen verstößt, dann muss man auch bestraft werden.

    Scientia potentia est.

  • Zitat

    Original von wintermute
    Es bringt nur für einen Sportler nichts, sich über die Regeln Gedanken zu machen. Es gibt sie und sie müssen eingehalten werden. wer sich nicht dran hält, ist selbst schuld.

    Über die Sinnhaftigkeit entscheiden andere. Und natürlich gibt es hier, wie in anderen Lebensbereichen auch, jede Menge unsinniger Regeln.


    Hi,
    ich habe das Gefühl, wir diskutieren gerade auf zwei verschiedenen Baustellen.

    Deswegen noch mal zu Klarstellung, da ich nicht ganz weiß, ob ich meinen Standpunkt dir gegenüber deutlich genug gemacht habe:
    Die Bestrafung von Galia halte ich für notwendig und in der Höhe angemessen.

    Den Umgang mit Doping allgemein - z. B. welches Mittel nicht benutzt werden darf und welches doch, Stichwort Voltaren - halte ich für schwierig und häufig habe ich den Eindruck, es geht da weniger darum, Doping zu verhindern, als Einnahmen zu generieren und ein Show zu verursachen... Und ich glaube, dass man sich da Dan durchaus Gedanken machen kann.

    Zu eckes99 "Wenn es Doping ist 2 Jahre Sperre und weg mit Martin." Na ja, 2 Jahre ist soviel ich weiß schon die HÖCHSTstrafe für Vergehen mit Octopamin. Und wenn man sich an die Regeln hält, dann braucht man nicht gleich die Höchststrafe verhängen, zu mal die Wirkung der Substanz ungeklärt ist (und die wahrscheinlich von anderen Verbänden auf die Liste gesetzt wurde, die mehr an die Wirkung glauben).

    Nebenbei: die Geldstrafe halte ich für einen wichtigen Punkt, das trifft den Spieler nämlich u.U. schlimmer als die Sperre. Als Verein würde ich auch in die Verträge einen Punkt aufnehmen, dass man im Fall einer Dopingsperre weniger Gehalt zahlen muss - falls das zivlirechtlich möglich ist.

    Bis dann
    Carsten

    Ceterum censeo GEZ esse delendam!

    Einmal editiert, zuletzt von ctproud (30. Juli 2009 um 09:53)

  • Ob nun zu milde oder zu hart:
    Folgende Fragen und Fakten gibt es:

    Frage 1: Warum hat die Anti-Doping-Kommission solange für eine Entscheidung gebraucht, wenn die Sachlage doch eigentlich klar war?

    Frage 2: Warum steht Octapamin auf der verbotenen Liste, wenn eine leistungsfördernde Wirkung nicht wirklich nachgewiesen werden kann?

    Fakt: Das Zeug steht nun mal, sei wie es sei, auf der verbotenen Liste (ob nun sinnig oder nicht ist ja egal)
    Fakt: Das Zeug ist nun mal im Körper von Martin gefunden worden
    Fakt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, eine unabsichtliche Einnahme von dem Zeug spielt keine Rolle
    Fakt: Jeder Leistungssportler ist dafür selbst verantwortlich, was er zu sich nehmen darf

    Ergo: Für mich war es von vornherein klar, dass Martin bestraft wird.
    Eine Verwarnung wäre sicherlich für vermutliche Folgefälle kein AUsrufungszeichen gewesen.
    Eine zweijährige Sperre wäre zwar möglich gewesen, dies wäre aber defintiv überzogen, da es sich bei dem nicht um EPO oder CERA oder irgendeinen anderen Scheiß gehandelt hat, der leistungsfördernd auf jeden Fall ist.

    Mit der Rückdatierung haben wir sehr viel Glück gehabt, da Martin weitergespeilt hat. Ich bin davon ausgegangen, dass er erst ab Urteilsverkündung gesperrt wird, von daher können wir als TBV'ler noch zufrieden sein.

    Dass der TBV offiziell keinen Plan B in der Tasche für den nun eingetretenen Fall hat, ist als fahrlässig zu bezeichnen.
    Inoffiziell ist man da, so denke ich positiv, ein Stückchen schlauer gewesen.

    Nun mal also das Problem gelöst werden.
    Im Kader stehen nur zwei TW im Gegensatz zur letzten Saison, die Torhüter von HL 2 sind noch nicht erstligareif, von daher muss ein guter Ersatz her, denn nur ein Lütti wird leider nicht reichen. An einen AUsfall von Lütti darf man nicht mal denken.

  • Grundsätzlich bin ich ja schon fuer angemessene Strafen bei Dopingvergehen, denn diese zum Teil pauschalen 2 Jahre Sperre gefallen mir nicht, egal ob man voll EPO war oder nur nen Aufputschmittel intus hatte, denn die Wirkung ist ja auch erheblich unterschiedlich.

    Was man bei Galia jetzt aber fabriziert hat, schlägt dem Fass den Boden aus. So ne hanebueschen Begruendungen fuer ein mildes Strafmass hab ich so gehäuft noch nie gelesen.

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Zitat

    Original von Scheffhexe


    Frage 2: Warum steht Octapamin auf der verbotenen Liste, wenn eine leistungsfördernde Wirkung nicht wirklich nachgewiesen werden kann?

    Naja, der Begriff leistungsfördernd ist ja Auslegungssache. Er sollte dadurch schneller wieder fit werden, sprich seine Leistungsfähigkeit sollte wieder hergestellt werden, also wurde das Mittel leistungsfördernd eingesetzt. QED

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.

  • Ich verstehe die Logik nicht warum de Sperre auf den 1 April zurück datiert wird obwohl er nach dem 1 April noch neun BL Spiele für den TBV absolviert hat, zuzüglich der EM Quali Spiele mit den Tschechen.

    Diese Logik muß mir mal einer erklären.

  • Zitat

    Original von Jasmin1986
    Ich verstehe die Logik nicht warum de Sperre auf den 1 April zurück datiert wird obwohl er nach dem 1 April noch neun BL Spiele für den TBV absolviert hat, zuzüglich der EM Quali Spiele mit den Tschechen.

    Diese Logik muß mir mal einer erklären.

    Aprilscherz? :wall:
    Nein, die Logik kann keiner erklären......Es handelt sich um die sogenannte "administrative Handball Funktionärslogik"..... ;)

  • Es wird damit begründet, dass Martin nichts für den langen Entscheidungsweg kann.

    Im Prinzip haben sie ja recht. Aber wieso zum Teufel brauch man für so eine Entscheidung 4 Monate?`???????

    ** Keine Sonne lacht... nur für den "Rentner" ;) **

  • Das Kommentar auf handball-world.com trifft den Knackpunkt ganz gut mit folgendem Satz:

    Zitat

    Im Vergleich mit anderen Vergehen in anderen Sportarten oder auch dem anfangs angeführten Beispiel aus Frankreich scheinen sechs Monate vertretbar - die Kommission begründete das Urteil auch damit, dass Mannschaftssportler mit wöchentlichen Wettkämpfen vergleichsmäßig schwerer durch eine Strafe belastet werden, als Einzelsportler - auch drei Monate hätten vermutlich nicht zu einem Proteststurm geführt. Doch wie eine Sperre nachträglich für einen Zeitraum verhängt werden kann, in dem der Spieler für seinen Verein aktiv war, das ist eine Rechnung, deren Logik nicht nur zahlreiche Handballfans sondern auch viele Verantwortliche in der Liga nicht mehr folgen können.

    Soweit ich weiß muss Octopamin als spezifische Substanz nicht zwangsläufig zu einer Sperre führen. Falls ich da nicht auf dem laufenden bin, dann zeigt mir bitte eine anders lautende Aussage. Ich glaube jedenfalls mich an einen entsprechenden Link erinnern zu können.

    Wie auch immer, man hätte ihn einfach für 3 Monate ab seinem letzten Spiel sperren sollen und gut ist. Der Effekt wäre fast identisch gewesen und hätte trotz nominell kürzerer Sperre sicherlich mehr Akzeptanz gefunden.


    Eine Sperre ab dem Urteil zu verhängen, wenn sich das knapp 4 Monate hinaus zögert, halte ich für totalen Schwachsinn.

  • Wenn Galia rückwirkend gesperrt wurde und dies einen Zeitraum betrifft, in dem er gespielt hat, dann werden doch jetzt alle Spiele mit seiner Teilnahme gewertet, oder?

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Zitat

    Original von ctproud

    Nebenbei: die Geldstrafe halte ich für einen wichtigen Punkt, das trifft den Spieler nämlich u.U. schlimmer als die Sperre.

    :lol: :lol: :lol: :lol:

    Klar, die Geldstrafe trifft ihn unheimlich hart - das wird auf sich auf seinem Konto richtig bemerkbar machen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Miracle (30. Juli 2009 um 14:54)

  • Zitat

    Original von Miracle

    :lol: :lol: :lol: :lol:

    Klar, die Geldstrafe trifft ihn unheimlich hart - das wird auf sich auf seinem Konto richtig bemerkbar machen ;)


    ctproud schrieb den Spieler
    Martina Galia wirds vermutlich verkraften. Bei einem Spieler, der bei einem Verein sein Geld verdient, der z.B. gegen den Abstieg spielt, sind 20.000 € vielleicht das Netto-Jahresgehalt, oder sogar brutto??

  • Wird eine Dopingsperre in Spielerverträgen eigentlich üblicherweise irgendwie berücksichtig? Sprich: Bekommt der Spieler auch während einer Dopingsperre sein Gehalt weiter bezahlt?

    • Offizieller Beitrag

    Das Urteil schafft Fragezeichen.

    Zum Beispiel die Geldstrafe. Hier wurde der Höchstsatz verhängt.
    Im "Anti-Doping-Reglement" heißt es:

    Zitat

    10.12 Verhängung finanzieller Sanktionen

    Der DHB kann eine finanzielle Sanktion von mindestens 25.- Euro bis höchstens 20.000.- Euro verhängen.
    Allerdings darf eine finanzielle Sanktion nicht herangezogen werden, um die gemäß ADR auszusprechende Sperre oder sonstige Sanktion herabzusetzen. Bei der Entscheidung, ob und in welchem Maß eine finanzielle Sanktion verhängt wird, sollen insbesondere die Schwere der Schuld und das Verhalten des Athleten oder der anderen
    Person im Disziplinarverfahren sowie seine/ihre Einkommensverhältnisse und sein/ihr Alter angemessen berücksichtigt werden. Geldstrafen fließen dem DHB zu.

    Kriterien sind "insbesondere" die Schwere der Schuld (die war laut Urteil gering), das Verhalten des Athleten (das war laut Urteil bei der Aufklärung vorbildlich)

    Die Begründung der Höchststrafe (vorsichtig ausgedrückt) überzeugt nicht.

    Zitat

    Die Geldstrafe wird gemäß Art. 10.12 ADR ausgesprochen, weil dem Spieler als internationalem Spitzensportler eine Vorbildfunktion zukommt und er nicht unbesonnen ein NEM zu sich nehmen darf, ohne vorher das Produkt auf Dopingkriterien zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Diese Geld-Sanktion wird nicht ausgesprochen, um von einer Sperre absehen oder eine solche herabsetzen zu können. Auch soll sie kein Maßstab für die Schwere der Schuld oder des Verhaltens des Spielers darstellen. Bei Festsetzung der Höhe der Geldstrafe (Höchstgeldstrafe) waren die Einkommensverhältnisse des Spielers maßgeblich. Der gedeckelte Geldstraferahmen bis höchstens 20.000,- EUR berücksichtigt schlichtweg nicht die Einkommensverhältnisse von Spitzensportlern im Profisport und ist diesen in keiner Weise angemessen.

    Laut ADR ist eben sehr wohl die Schwere der Schuld bei der Festlegung der Geldstrafe zu berücksichtigen. Auch ist das Verhalten des Athleten im Disziplinarverfahren (!) zu berücksichtigen. In der Urteilsbegründung bezieht man sich aber auf der Verhalten des Athleten bei der Tat...

    Hinsichtlich der Geldstrafe ist das Ding wohl angreifbar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der letzte Satz von § 10.12 "Geldstrafen fließen dem DHB zu." eine größere Rolle bei der Strafzumessung gespielt haben könnte als die im ADR vorgeschriebenen Strafzumessungskriterien.


    Interessant ist auch § 12

    Zitat

    12.1.3 Zuständiges Disziplinarorgan für die Durchführung des Disziplinarverfahrens ist die ADK.

    Zitat

    12.2.2 Insbesondere sind die folgenden Verfahrensgrundsätze zu beachten:
    (a) eine zügige Durchführung des Verfahrens;
    (b) eine Besetzung der ADK (Anti-Doping-Kommission) mit fairen und unparteilichen Personen;
    (c)

    a) hat nicht geklappt, deshalb wurde die Sperre rückwirkend ausgesprochen, was nach ADR ausdrücklich möglich ist, wenn der betroffene Athlet die Verzögerung nicht zu verantworten hat.

    b) Mmmm. Vorsitzender der ADK des DHB (!) ist der Vize-Präsident Recht des DHB. Damit ist der Vorsitzende der Spruchkammer m.M.n. Partei (!) und nicht unparteilich! Außerdem bedenklich: Das Präsidium ist letztlich für die Finanzen des DHB verantwortlich. Geldstrafen fließen dem DHB zu...


    Heinz Winden = DHB Vize-Präsident Recht


    Anti-Doping-Reglement des DHB