Verschiebung der Relegationsspiele nötig?
Mit der Bekanntgabe der Verschiebung der Lizenzerteilung wird möglicherweise auch eine Verschiebung der Relegationsspiele zwischen dem 16. der 1. Bundesliga und dem Sieger der Zweitliga-Vizemeister nötig. Dies sieht zumindest die Spielordnung des DHB vor.
Olaf Nolden (22.05.2003) - http://www.handballimfernsehen.de
Bei einem Treffen des Ligaausschusses am vergangenen Dienstag in Hamburg wurden aus Zeitgründen noch nicht alle Lizenzierungsanträge sämtlicher Vereine der Ersten und Zweiten Ligen bearbeitet, so die etwas merkwürdig anmutende Erklärung des HBVM. Gerüchten zufolge kämpfen noch etliche Erstligisten um eine Lizenz, insbesondere sollen ein hessischer Erstligist sowie der in Insolvenz befindliche ThSV Eisenach betroffen sein.
Die HBVM einigte sich in einem salomonischen Urteil auf die Bekanntgabe der Lizenzentscheidungen am 3. Juni "in einem Gesamtpaket". Somit können die für den 28. Mai und dem 1. Juni angesetzten Relegationsspiele zwischen dem Sieger aus dem Duell der beiden Vizemeister der 2. Bundesligen und dem 16. der Bundesliga nicht wie vorgesehen stattfinden.
In der Spielordnung des DHB regelt § 63 Absatz I, dass falls zum Zeitpunkt der Ansetzung der Relegationsspiele noch Lizenzierungsentscheidungen ausstehen, die Relegationsspiele erst begonnen werden dürfen, wenn alle Lizenzierungsentscheidungen rechtsverbindlich getroffen bzw. die Lizenzierungsverfahren rechtsverbindlich abgeschlossen sind.
Noch hat sich Männerspielwart Uwe Stemberg nicht endgültig dazu geäußert, ob die Spiele verlegt werden. Frank Flatten, Manager des Zweiten der Zweiten Liga Süd HSG Düsseldorf, wurde gestern auf Anfrage lediglich mitgeteilt, dass die Spiele "eventuell" um eine Woche verschoben werden müssten.
Erinnerungen an das Jahr 2000 werden wach, als der VfL Gummersbach im letzten Moment per "Gnadenerlass" die Lizenz für die erste Bundesliga erhielt, die Relegationsspiele aber schon gelaufen waren und sich Eintracht Hildesheim in die erste Bundesliga klagte. Die Saison musste mit 20 Mannschaften bestritten werden.
§63 im Wortlaut:
§ 63 - Auf- und Abstiegsregelung - Männer und Frauen
(1) In die Bundesliga steigen die Staffelsieger der Zweiten Bundesligen auf. In die Bundesliga Männer wird eine weitere Mannschaft aufgenommen bzw. verbleibt in ihr, die wie folgt ermittelt wird:
Die Staffelzweiten der Zweiten Bundesligen ermitteln in Entscheidungsspielen eine Mannschaft, die nach weiteren Entscheidungsspielen gegen den Tabellensechzehnten der Bundesliga Männer bzw. den Tabellenzwölften der Bundesliga Frauen in die betreffende Bundesliga aufgenommen wird bzw. in ihr verbleibt.
Bei der Ermittlung der Rangfolge zählen diejenigen Mannschaften nicht, die für die folgende Spielsaison auf den Aufstieg bzw. die Teilnahme verzichten oder keine Lizenz erhalten.
Die Relegationsspiele des Tabellensechszehnten der Bundesliga Männer gegen den Sieger aus den Entscheidungsspielen der Staffelzweiten der 2. Bundesliga Männer sind vor Saisonbeginn fest zu terminieren und allen Bundesliga-Vereinen bekannt zu geben. Sollten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch Lizenzierungsentscheidungen ausstehen und/oder Lizenzierungsverfahren anhängig sein, so darf mit den Relegationsspielen erst begonnen werden, wenn alle Lizenzierungsentscheidungen rechtsverbindlich getroffen bzw. die Lizenzierungsverfahren rechtsverbindlich abgeschlossen sind. Dementsprechend verschieben sich die Termine für die Relegationsspiele.
Deren Ansetzung hat binnen einer Woche ab rechtsverbindlichem Abschluss des gesamten Lizenzierungsverfahrens zu erfolgen, wobei die Relegationsspiele längstens innerhalb von zwei weiteren Wochen durchgeführt sein müssen.
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(3) Verzichten Mannschaften der Bundesliga Männer nach Beginn der Entscheidungsspiele gemäß Abs. 1, gilt folgende Regelung:
Der Verlierer aus den Entscheidungsspielen mit dem Tabellensechzehnten (Männer) bzw. Tabellenzwölften (Frauen) ist weiterer Aufsteiger bzw. verbleibt in der Bundesliga. Die weitere Rangfolge für den Verbleib bzw. zusätzlichen Aufstieg bei weiteren ausscheidenden Mannschaften ist wie folgt festgelegt:
- Tabellensiebzehnter der Bundesliga,
- Tabellenachtzehnter der Bundesliga,
- Verlierer aus den Entscheidungsspielen der Staffelzweiten der Zweiten Bundesligen