• Offizieller Beitrag

    Spielt mal Richter!

    Wie würdet ihr entscheiden? Aus dem Bauch heraus.


    Folgender Fall:

    A hat sich das Motorrad von ihrem Onkel geliehen und damit einen Ausflug gemacht, um eine Freundin B zu besuchen.

    Dort angekommen, vergisst A das Licht auszuschalten, die Batterie ist nach einiger Zeit leer und das Motorrad springt nicht mehr an.

    A bittet zufällig anwesende Bekannte der B, - C und D - um Hilfe.

    Gemeinsam wird der Entschluss gefasst, die Maschine anzuschieben.

    C, der keinen Motorradführerschein hat und das auch laut betont, soll sich auf das Motorrad setzen, weil er die längsten Beine hat. A billigt das ausdrücklich, geht aber davon aus, dass C "Ahnung" hat.

    C hat eine Fahrerlaubnis für Motorräder bis 125 ccm und weiß also, wie die Maschine bedient wird.

    A,B und D schieben das Motorrad, auf dem C sitzt an. Die Maschine springt an und C verliert die Kontrolle darüber.

    Das Motorrad gerät zunächst ins Schlingern, geht dann vorne hoch. C fährt insgesamt etwa 20 Meter, davon 10 Meter auf einem Rad. Danach kippt die Maschine auf die Seite. C wird nicht unerheblich verletzt. Nach dem Sturz dreht sich die Maschine um die eigene Achse.

    C gibt sofort an, der Gashebel habe geklemmt, was aber von A und dem Onkel betritten wird.

    An der Maschine entstand ein Schaden von 3800 Euro.


    Der Onkel von A will jetzt von C den Schaden ersetzt haben. Zu Recht?

  • "Gemeinsam wird der Entschluss gefasst, die Maschine anzuschieben." -> also gemeinsame Schuld? hmm, eher nicht.

    Du bist doch der Jurist! Wer ausser Dir kann hier so etwas entscheiden...

    Meinem Grechtigkeitssinn nach muss C nicht bezahlen. Er wollte nur helfen. A hat das Ding ausgeliehen, sie ist dafür verantwortlich, dass Gerät gut erhalten zurückzubringen.

    Der Traditionsverein in Hessen. HSG Wetzlar - unabsteigbar!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Müllers Omar

    Du bist doch der Jurist! Wer ausser Dir kann hier so etwas entscheiden...


    Die Sache ist juristisch nicht ganz einfach. Ich wollte mal eure Meinung und Begründung dazu hören.

  • Zitat

    Original von Helge


    Die Sache ist juristisch nicht ganz einfach. Ich wollte mal eure Meinung und Begründung dazu hören.


    Ich würde gerne Deine Meinung dazu hören. Aber die verrätst Du jetzt sicher noch nicht, um uns nicht zu beeinflussen. ;)

    Also meiner Meinung nach ist A schuld! C ist nur zufällig (längste Beine) auf das Ding gestiegen, er kann nichts dafür.
    Weil der Entschluß "gemeinsam" gefasst wurde, wäre höchstens eine gemeinsame Schuld aller Beteiligten A, B, C, D möglich, alle haben das Unglück mit zu verantworten. Aber das wäre für die hilfsbereiten Helfershelfer kaum zu verstehen.

    Der Traditionsverein in Hessen. HSG Wetzlar - unabsteigbar!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Müllers Omar
    Ich würde gerne Deine Meinung dazu hören. Aber die verrätst Du jetzt sicher noch nicht, um uns nicht zu beeinflussen. ;)

    Eben! Nicht bevor das Urteil verkündet worden ist!

    • Offizieller Beitrag

    Also was ganz sicher ist, ist das der Halter Schuldfrei ist, da A ja einen Führerschein hat und somit hat der Halter sich nicht Strafbar gemacht. Da A die Verantwortung für das Motorrad hat, würde ich entscheiden, dass der Entstandene Schaden (3800 €) von A getragen werden muß.
    C hat zwar laut betohnt, dass er keinen Schein hat, jedoch ist auch das kein Grund sich auf ein Motorad zu setzen, wenn jemand anderes einend dazu zwingt. Da C jedoch einen Schein für ne 125ger hat, ist dies nicht fahren ohne Führerschein, sondern lediglich fahren ohne Fahrerlaubnis. C wird als bestraft.

    A wird zusätzlich noch bestraft, weil er nicht verhindert hat, dass C auf das Rad steigt. Ebenso B und D werden die gleiche Strafe erhalten, da auch diese es nicht verhindert haben. Für den eventuell Entstandene Sachschaden muß eigentlich der Fahrer (in diesem Fall C) verantwortlich sein.

    So, und nun bin ich mal gespannd auf das Urteil: Vielleicht werd ich ja doch noch Richter! :D

  • Jap, so ähnlich seh ich das auch, A muss den Schaden tragen, da sie das Motorrad geliehen hatte und da sie wusste, dass C keinen Führerschein hatte und ihn trotzdem hat fahren lassen und C wird wegen Fahren ohne Führerschein bestraft.
    B und D werden überhaupt nicht bestraft.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von nika
    Jap, so ähnlich seh ich das auch, A muss den Schaden tragen, da sie das Motorrad geliehen hatte und da sie wusste, dass C keinen Führerschein hatte und ihn trotzdem hat fahren lassen und C wird wegen Fahren ohne Führerschein bestraft.
    B und D werden überhaupt nicht bestraft.


    Fahren ohne Führerschein oder fahren ohne Fahrerlaubnis? Da gibt es Unterschiede! ;)

  • Jo, müsste fahren ohne Fahrerlaubnis sein, aber die Hauptschuld liegt bei A, da es diesem bekannt war und er das Motorrad geliehen hatte.

    Handballgott sagt: Handball ist geil!

    • Offizieller Beitrag

    Es geht hier nicht um eine Strafsache, sondern um einen Zivilrechtsstreit!

    Strafrechtlich ist das Ding uninteressant. Da käme u.U. für C ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem § 21 I Nr 1 STVG in Betracht, für A 21 I Nr 2. (Gestatten). Das Ganze könnte allerdings nur fahrlässig sein, (21 II Nr 1) da mit Motorunterstützung ja nicht gefahren werden, sondern lediglich der Motor in Gang gesetzt werden sollte. Für das Anschieben braucht man keine Fahrerlaubnis.

    Dabei kommt nichts rum, außerdem ist die Tat nicht angeklagt.

    Es geht hier nur darum, ob C den Schaden tragen muss!


    PS am Rande: Führerschein ist das Ding, was man in der Tasche hat (die Pappe, körperlich). Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen (d.h. unkörperlich)

    Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit (man hat ja die Fahrerlaubnis), aber lediglich den Führerschein nicht dabei.


    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

    Ein Mittelding ist das Fahrverbot (max 3 Monate), bei dem die Fahrerlaubnis bestehen bleibt, man aber nicht fahren darf und deshalb den Führerschein in Verwahrung gibt (z.B. wenn man schneller als 75 in der Ortschaft fährt).

    Wird die Fahrerlaubnis entzogen (z.B. bei Trunkenheitsfahrten ab 1,1 Promille), muss man nach Ablauf einer Sperre, die Fahrerlaubnis neu erwerben (umgangssprachlich den Führerschein neu machen)

  • aber es ist doch tatbestand, das c ohne fahrerlaubnis das motorrad gesteuert hat, ein weiterer tatbestand ist, das a das motorrad geliehen hatte. also hast du diese punkte zu begutachten oder net?

    Handballgott sagt: Handball ist geil!

    • Offizieller Beitrag

    Kann gut sein, dass das eine oder andere in der rechtlichen Lösung eine Rolle spielt.

    Ich will hier aber nicht mit Details langweilen, sondern eigentlich nur wissen, ob ihr - aus dem Bauch heraus, aus eurem Rechtsempfinden - den C zahlen lassen würdet oder nicht!

  • Moin Moin :hi:
    Also da ich davon überhaupt keine Ahnung habe, werde ich mal eine ganz neue Lösung bringen... :lol:

    A hat sich die Maschine geliehen und ist dafür verantwortlich. C hat A darüber in kenntnis gesetzt, dass er das Motorrad nicht fahren darf. C macht es aber trotzdem und wird von A auch nicht daran gehindert, da es sich ja eigentlich nicht um ein fahren handeln sollte.

    Also wäre meine Lösung in diesem Fall:

    A trägt als Hauptverantwortliche 70 % des Schadens und C als Mitverantwortlicher 30 % des Schadens.

  • könnte man c net wegen fahrlässigkeit dran bekommen, weil er auf das motorrad gestiegen ist und dies net durfte???

    Handballgott sagt: Handball ist geil!

  • ach, die einigen sich aussergerichtlich und jeder trägt nen Teil der kosten. :)

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Also dann würde ich rein aus dem Bauch raus sagen, dass C den Schaden nicht trägt sondern A. Schließlich hat A sich das Motorrad geliehen.

  • mal was anderes: Gibt es den Spruch "Mitgehangen, Mitgefangen" eigentlich auch im juristischen Sinne?!?

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)