- Offizieller Beitrag
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Moin Moin
Also nun haben wir ja fast alle varianten, wann kommt die Lösung?
Ich schmeisse aber mal noch eine Variante auf den Markt:
Der Onkel von A bleibt auf seinen Schaden sitzen, weil er A das Motorrad geliehen hat ohne sich zu vergewissern ob A einen Führerschein hat. Und A hatte diesen natürlich nicht. Deshalb bleibt der Onkel von A auf seinen Schaden sitzen und muss alles selber löhnen. ![]()
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ZitatOriginal von Schmiddy
Moin Moin![]()
Also nun haben wir ja fast alle varianten, wann kommt die Lösung?Ich schmeisse aber mal noch eine Variante auf den Markt:
Der Onkel von A bleibt auf seinen Schaden sitzen, weil er A das Motorrad geliehen hat ohne sich zu vergewissern ob A einen Führerschein hat. Und A hatte diesen natürlich nicht. Deshalb bleibt der Onkel von A auf seinen Schaden sitzen und muss alles selber löhnen.
Es gibt noch kein Urteil in diesem Fall. Sobald es fertig und verkündet ist, sage ich die Lösung!
A hat einen Führerschein.
Für mich muss A den kompletten Schaden übernehmen ! Begründen kann man das nicht so wirklich, war mein erster Gedanke, als ich es gelesen hatte !
Ich finde, solche Dinge löst man nicht vor Gericht, sondern mit Anstand...
Es muss doch möglich sein, dass sich ein Onkel und seine Nichte einigen können, ohne dass damit gleich die deutsche Rechtssprechung bemüht wird... ![]()
ZitatOriginal von HSG-Wetzlar-Fan
Ich finde, solche Dinge löst man nicht vor Gericht, sondern mit Anstand...Es muss doch möglich sein, dass sich ein Onkel und seine Nichte einigen können, ohne dass damit gleich die deutsche Rechtssprechung bemüht wird...
Eigentlich hast Du vollkommen Recht, in diesem Fall die Gerichte einzuschalten ist schäbig.
Ich vermute, Onkel und Nichte sind sich einig! Einig darin, den armen Herrn C abzocken zu wollen. Mit C haben die beiden ja nichts zu tun, der soll mal schön zahlen...
Immerhin, es sichert Arbeitsplätze im Justizbereich. Helge will ja auch sein Brot verdienen ![]()
ZitatOriginal von Müllers Omar
Eigentlich hast Du vollkommen Recht, in diesem Fall die Gerichte einzuschalten ist schäbig.Ich vermute, Onkel und Nichte sind sich einig! Einig darin, den armen Herrn C abzocken zu wollen. Mit C haben die beiden ja nichts zu tun, der soll mal schön zahlen...
Das wiederum wäre aber schäbig von der Nichte...
@Waldorf: Wie war hier jetzt eigentlich das Urteil? Würde mich mal interessieren, falls du es noch weißt.
Er hat doch sogar seinen eigenen Namen vergessen... ![]()
Meiner Meinung nach ist A auch der Hauptschuldige, da er für das Motorrad verantwortlich war. C trägt dabei eine Teilschuld, da er auf der Maschine gesessen hat.
Wenn der Prozess vorbei ist, informiere uns doch mal bitte über den Ausgang!
ich denke auch dass A zahlen sollte! C auf keinen fall er wolte doch nur helfen! Außerdem muss dem onkel von A ja klar sein das ein möglicher schaden entstehen kann...Und A muss es auch bewusst sein außerdem hat A ja auch vergessen des licht auszumachen!
@waldorf: wieso ist die Sache juristisch nicht ganz einfach?
ZitatOriginal von blondie
ich denke auch dass A zahlen sollte! C auf keinen fall er wolte doch nur helfen! Außerdem muss dem onkel von A ja klar sein das ein möglicher schaden entstehen kann...Und A muss es auch bewusst sein außerdem hat A ja auch vergessen des licht auszumachen!
@waldorf: wieso ist die Sache juristisch nicht ganz einfach?
Haftungsfragen werden schwierig, wenn es sich dabei um Schäden handelt, die durch Gefälligkeitsdienste oder an geliehenem Eigentum entstehen. Hier hast du beides
.
Übrigens, deiner Argumentation würde ich folgen, allerdings zu einem anderen Schluss kommen. A muss nicht zahlen, C auch nicht, der A-Onkel bleibt auf dem Schaden sitzen.
ja rechtlich gesehen schon aber ich denke aus anstand sollte A zahlen! es ist ja schließlich der onkel und sie hat sich was geliehen!
ZitatOriginal von blondie
ja rechtlich gesehen schon aber ich denke aus anstand sollte A zahlen! es ist ja schließlich der onkel und sie hat sich was geliehen!
Ich bin übrigens auch kein Jurist, wir beide könnten also kräftig daneben liegen
Mal abgesehen vom Anstand, der Onkel klagt ja auch nicht gegen den Neffen, sondern gegen dessen Kumpanen ;).
Hmmm, also ich bin Jurist, aber ich hoffe auch, dass ich mich mit so einem Sch***** in meiner Laufbahn nicht mehr so sonderlich oft befassen muss - nur leider wird mir das noch des öfteren blühen (ich sag nur: Referendariat).
Also, mal sehen: § 823 Abs. 1 BGB
ZitatWer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Also, Eigentum von Onkelchen ist beschädigt, Maschine is putt.
- vorsätzlich - wohl eher nicht, die wollten ja das Ding nicht kaputt machen ... aber fahrlässig ist das ganze schon, wenn sie davon ausgehen, der HellRider (C) kann mit dem Maschinchen umgehen, er kann es aber nicht, und sie haben sich nicht vergewissert und überhaupt und so ![]()
- dann muss das Handeln dem Anspruchsgegner zuzurechnen sein ... da gibt es so juristischen Unsinn wie conditio-sine-qua-non und Adäquanztheorie (weiß aber auch nicht mehr, was das hieß)
... aber ich denke mal, das Handeln ist ihm hier zuzurechnen - allerdings auch dem A und B und D
- widerrechtlich ist das wohl auch gewesen, das ganze - weil Onkelchen wollte ja wohl nicht, dass die Maschine kaputt gemacht wird, und ein Recht dazu hatten sie auch nicht - außerdem ist die Rechtswidrigkeit bei tatbestandsmäßigkeit indiziert ![]()
- schuldhaft?? ich glaube ja, ich kann keine Entschuldigung finden ... ![]()
Und da eigentlich die Handlungen von A, B, C und D für die Eigentumsverletzung ursächlich sind, und alle zusammen widerrechtlich und schuldhaft gehandelt haben, sind sie alle zusammen dran. Ich würde auf Gesamtschuldnerische haftung plädieren, Onkelchen darf sich einen aussuchen, wen er haftbar macht und ansonsten dürfen dass dann die Schädiger untereinander ausgleichen - aber das war nicht gefragt, glaube ich.
Die Prozentaufteilung zwischen den vier Beteiligten bekomme ich nicht hin, viel Spass an Helge (oder den Richter) .... und jetzt hole ich mir meine Schemata, ich habe seit vier Jahren kein Zuviel-, ähhh Zivilrecht mehr gemacht ![]()
ZitatOriginal von Jörg aus Basche
Also, mal sehen: § 823 Abs. 1 BGB
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- widerrechtlich ist das wohl auch gewesen, das ganze - weil Onkelchen wollte ja wohl nicht, dass die Maschine kaputt gemacht wird, und ein Recht dazu hatten sie auch nicht - außerdem ist die Rechtswidrigkeit bei tatbestandsmäßigkeit indiziert
- schuldhaft?? ich glaube ja, ich kann keine Entschuldigung finden ...
...
Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis würde ich §823 BGB anders interpretieren, denn widerrechtlich war es meiner Meinung nicht. Der A-Onkel hat A ja die Verfügungsgewalt über das KFZ übertragen. Nicht damit er es beschädigt, aber letztlich ist das die Gefahr bei Inbetriebnahme eines KFZ.
Und das A den C auffordert die Maschine anzuwerfen, ist dem Onkel zwar vermutlich nicht recht, aber meines Erachtens unerheblich. Wusste C überhaupt, dass die Maschine gar nicht A gehört, sondern dessen Onkel?
Was mich stört ist die fehlende Fahrerlaubnis....es sei denn, sie haben das Ding auf einem Privatgrundstück angeschoben.
Aus dem Bauch heraus: Nein, denn A war als Fahrzeugfuehrerin fuer die Maschine verantwortlich und haette das Fahrzeug nicht an eine Person geben duerfen die nicht die Erfahrung und Erlaubnis zum Fuehren eines Motorrads hat.
C wird trotzdem Probleme bekommen, da
1.) Er keinen Fuehrerschein fuer diese Fahrzeugklasse besitzt (ich gehe davon aus das der Unfall auf oeffentlichen Wege stattfand)
2.) Im Falle das die Maschine in einwandfreiem Zustand war (Gasgriff) er auch noch eine zusaetzliche Strafe fuer "Nichtbeherrschung des Fahrzeugs" bekommt. Kann die Polizei meines Wissens nach aussprechen.
Evtl. koennte es ja auch noch eine Strafe wegen nicht vorhandenem Versicherungsschutz geben... Trug C eigentlich einen Helm?
Ich gehe davon aus das der Schaden von A bzw. dem Onkel getragen werden muss, da ja A in diesem Moment die Verantwortung fuer das ihr ueberlassene Motorrad besass.
Wahrscheinlich geht aber nach deutschem Recht alles ganz anders aus?
EDIT
Und so kann man hereinfallen, wenn man nicht nach dem Datum des ersten Posts sieht und stattdessen versucht den Laienrichter zu spielen ![]()
Das Urteil wuerde mich allerdings schon sehr interessieren.
ZitatOriginal von Phunky
Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis würde ich §823 BGB anders interpretieren, denn widerrechtlich war es meiner Meinung nicht.
Es war widerrechtlich. Mit widerrechtlich ist "rechtswidrig" gemeint, und da kommt man über Rechtfertigungsgründe heraus. Das heißt, es wäre nicht rechtswidrig, wenn
- der Eigentümer in die Zerstörung/ beschädigung eingewilligt hätte,
- wenn die Eigentumsbeschädigung im Rahmen einer Notwehr-/ Nothilfesituation geschehen wäre,
- es gibt noch ne Menge anderer Rechtfertigungsgründe, die aber hier allesamt nicht eingreifen
Die Übergabe einer Sache zur Nutzung hat nichts mit einer Einwilligung in eine Beschädigung/ Zerstörung der Sache zu tun.
Ich sage mal, daß A bestraft wird, für das Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, C hatte ja nicht verschwiegen, daß er eine solche nicht besitzt, jedoch bleibt der Onkel auf den Schaden sitzen, da er A die Karre überlassen hat. Für die Schäden haftet der Halter voll und ganz.
Würde ich jetzt in meiner Dienststelle sitzen, wüste ich auch wieviel Punkte A bekommt.
Block-O
ZitatOriginal von block-o
Ich sage mal, daß A bestraft wird, für das Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, C hatte ja nicht verschwiegen, daß er eine solche nicht besitzt, jedoch bleibt der Onkel auf den Schaden sitzen, da er A die Karre überlassen hat. Für die Schäden haftet der Halter voll und ganz.Würde ich jetzt in meiner Dienststelle sitzen, wüste ich auch wieviel Punkte A bekommt.
Block-O
Ähh, Flensburg? Dienststelle? Punkte? Ist es Möglich dass du für die dunkle Seite der Macht (KBA) arbeitest? ![]()