Am vergangenen Wochenende mußte das Spiel unserer Damen eine Stunde früher als ursprünglich vorgesehen, ausgetragen werden, da der Hallenträger die Hallenzeit entzogen hatte.
Obwohl wir dies rechtzeitig mitgeteilt hatte und die Spielleitung die Vorverlegung rechtzeitigt (etwa 14 Tage vor dem Spiel) mitgeteilt hatte, hat der Gegner diese Mitteilung nach eigener Aussage nicht erhalten.
Der Gegner erschien etwa 15 Minuten nach der neuen Anfangszeit, etwa 35 Minuten nach der neuen Anfangszeit wurde das Spiel von den Schiedsrichtern angepfiffen. Später wäre auch nicht gegangen, die nächste Gruppe hat schon wegen der fehlenden Aufwärmzeit gemault.
Der Gegner hat Einspruch angekündigt, weil der Mannschaft keine Zeit zur Vorbereitung (Aufwärmen etc.) zur Verfügung stand.
1. Kann der Einspruch überhaupt Erfolgt haben. Lt. RO ist eine Einspruch gegen den Spielplan (und damit auch Spielverlegungen) nicht möglich?
2. Wäre der Fehler spielentscheidend, was ja für eine Neuansetzung des Spiels der Fall sein müßte? Das Spiel stand Mitte der 1. Halbzeit 4 : 4, Halbzeit 7 : 4 für uns, Mitte der 2. Halbzeit 12:4 für uns, Endstand: 14:11.
Bitte zu 1. keine Vermutungen, hat hier schon jemand Erfahrungen mit dem Sportgericht gemacht?
Hans-Christian