Essen - Dessau: Ballbesitz?

  • Hallo zusammen,

    das Urteil des Bundesgerichts ist online. Es geht von einer potenziellen Hinausstellung und einem Ballwechsel aus. Warum wird leider nicht erklärt. Konkret wird ausgeführt:

    Zitat

    Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht hätten Zeitnehmer und Sekretär das Spiel spätestens in der Sekunde des Wiederanpfiffs unterbrechen und die Schiedsrichter auf den Umstand der fehlerhaften Anzahl von Spielern auf Seiten der Mannschaft des Beteiligten hinweisen müssen. Folge wäre eine weitere Hinausstellung zum Nachteil der Mannschaft des Beteiligten gewesen. Dem können die Revisionsgegnerin und der Beteiligte nicht entgegenhalten, dass Zeitnehmer und Sekretär die Mannschaft des Beteiligten dann quasi hätten „ins Messer laufen lassen“, denn bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung der Überwachungspflicht hätten Zeitnehmer und Sekretär doch schon vor Wiederanpfiff die fehlerhafte Anzahl von Spielern monieren können. Dies setzte allerdings voraus, dass Zeitnehmer und Sekretär überhaupt eine Wahrnehmung von der fehlerhaften Spieleranzahl hatten. Eine solche schreibt ihn aber keiner der Verfahrensbeteiligten zu. Eine solche ist auch sonst nicht zu erkennen.

    Ich muss gestehen, mir leuchtet das nicht ein. Eigentlich hätten Z/S vor Wiederanpfiff auf den Spieler zu viel hinweisen müssen. Dann hätte ein Spieler das Spielfeld sanktionslos verlassen müssen und der Einwurf wäre durch Dessau ausgeführt worden. Essen hätte keine Chance auf einen Treffer gehabt. Meines Erachtens hätte es da keinen Unterschied machen können, wenn Z/S die Situation erst nach Wiederanpfiff aufgefallen wäre. Es würden sich krass unterschiedliche Sanktionen ergeben, noch dazu eine deutlich nachteilige, wenn Z/S weniger aufmerksam sind und den Fehler erst nach Wiederanpfiff erkennen.

    Der erste zitierte Satz ist doch schon falsch. Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht wäre kein Wiederanpfiff mit falscher Spieleranzahl erfolgt. Eine Unterbrechung in der Sekunde des Wiederanpfiffs wäre doch schon nicht mehr regelkonform gewesen, sondern zu spät. Und die Folge dürfte dann auch keine Hinausstellung sein, weil kein Wechselfehler stattgefunden hat.

    Alles in allem sehe ich das so, wie offenbar auch die Mehrheit hier im Forum: Z/S haben zwar einen Fehler macht. Der war aber in dieser Situation keinesfalls spielentscheidend. Dem Einspruch hätte nicht stattgegeben werden dürfen.

  • Hatte Rheiner wirklich recht, dass Urteil ist falsch. Respekt Rheiner, die Erklärung ist wirklich fragwürdig wieso hätten sie den Fehler vor dem Anpfiff nicht merken müssen direkt mit diesem aber schon?

  • Hallo zusammen,

    das Urteil des Bundesgerichts ist online. Es geht von einer potenziellen Hinausstellung und einem Ballwechsel aus. Warum wird leider nicht erklärt. Konkret wird ausgeführt:

    Ich muss gestehen, mir leuchtet das nicht ein. Eigentlich hätten Z/S vor Wiederanpfiff auf den Spieler zu viel hinweisen müssen. Dann hätte ein Spieler das Spielfeld sanktionslos verlassen müssen und der Einwurf wäre durch Dessau ausgeführt worden. Essen hätte keine Chance auf einen Treffer gehabt. Meines Erachtens hätte es da keinen Unterschied machen können, wenn Z/S die Situation erst nach Wiederanpfiff aufgefallen wäre. Es würden sich krass unterschiedliche Sanktionen ergeben, noch dazu eine deutlich nachteilige, wenn Z/S weniger aufmerksam sind und den Fehler erst nach Wiederanpfiff erkennen.

    Der erste zitierte Satz ist doch schon falsch. Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht wäre kein Wiederanpfiff mit falscher Spieleranzahl erfolgt. Eine Unterbrechung in der Sekunde des Wiederanpfiffs wäre doch schon nicht mehr regelkonform gewesen, sondern zu spät. Und die Folge dürfte dann auch keine Hinausstellung sein, weil kein Wechselfehler stattgefunden hat.

    Alles in allem sehe ich das so, wie offenbar auch die Mehrheit hier im Forum: Z/S haben zwar einen Fehler macht. Der war aber in dieser Situation keinesfalls spielentscheidend. Dem Einspruch hätte nicht stattgegeben werden dürfen.

    Wenn der Spieler erst nach Anpfiff auffällt sind es eine Hinausstellung, auch wenn es "theoretisch" ein Fehler der ZN/SK/SR ist.

    Wechselfehler in den letzten 30 Sekunden könnten auch einen direkten 7m nach sich ziehen. Je nach Auslegung der Regel.