• Wir hatten beim Handballverband Württemberg Einspruch gegen die Wertung eines Spiels eingelegt.

    Das Landessportgericht kam zu dem Schluss, dass in dem Spiel ein klarer Regelverstoss begangen wurde, aber da das Spiel mit 4 Toren verloren wurde, wird das Spiel nicht wiederholt.

    Findet Ihr das Richtig, oder habt Ihr auch schon Erfahrungen mit Einsprüchen ?

  • Moin Moin!

    Wichtig wäre zu wissen was es für ein Regelverstoss war, wann er war (Spielzeit;Spielstand) und wie ihr den
    Einspruch eingelegt habt (was steht im Spielprotokoll).

    Ohne diese Punkte lässt sich ein "Richtig" oder "Falsch" nicht sagen.

    Beispiel: In der 1. Minute macht Mannschaft A ein Wechselfehler, ZN pfeift, SR geben Time-out. Spieler von Mannschaft bekommt 2min., Mannschaft spielt aber mit 7 Spielern weiter, ohne das es jemand bemerkt. In den 2 Minuten macht Mannschaft A kein Tor und Mannschaft B 5 Tore. Mannschaft B verliert das Spiel mit 4 Toren.
    Regelverstoss "Ja" , Spielentscheidend "Nein".

    Jetzt passiert es aber in der 58min. und Mannschaft B macht kein Tor mehr und Mannschaft A macht 3 Tore. Team A gewinnt dadurch das Spiel 30:29.
    Regelverstoss "Ja" , Spielentscheidend auch "Ja". Also Spielwiederholung.

    Bevor ich jetzt gleich "Mecker" bekomme :D , dass ist meine persönliche Auffassung und ich bin weder Anwalt, Richter oder Schlichter :D

  • Also ich bin auch kein Ri´chter oder sonst was, sehe dass Ganze aber ein bi´schen anders.
    B kann ja dann so argumentieren, dass sie in Überzahl noch mehr Tore geschoßen hätten und dann das ´ganze Spiel einen anderen Verlauf genommen hätte.

  • Die Rechtsordnung des DHB sagt eindeutig, dass ein Spiel auf einen Einspruch nur neu angesetzt werden darf, wenn der Regelverstoß spielentscheidend war (§ 28 Abs. 2).

    Keiner würde wohl auf die Idee kommen, bei einem Spiel, das er z. B. 30 : 2 verloren hat, einem Einspruch Erfolgsaussichten beizumessen, wenn z. B. auf seiner Seite bei einer Zeitstrafe ein Spieler 10 Sekunden zu lange draußen war.

    Bei knapperen Spielausgängen muss man immer im Einzelfall sehen, wie das Sportgericht dies beurteilt.

    Da gilt dann der Grundsatz: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!

  • Zitat

    Original von Friggi
    Wir hatten beim Handballverband Württemberg Einspruch gegen die Wertung eines Spiels eingelegt.

    Das Landessportgericht kam zu dem Schluss, dass in dem Spiel ein klarer Regelverstoss begangen wurde, aber da das Spiel mit 4 Toren verloren wurde, wird das Spiel nicht wiederholt.

    Findet Ihr das Richtig, oder habt Ihr auch schon Erfahrungen mit Einsprüchen ?

    Also wir haben damit noch keine weiteren erfahrungen gesammelt.Es kommt halt ganz darauf an was für ein regelverstoß da vorgelegen hat!Versuch mal bitte das zu erklären!

    !!! Handball rules!!!
    :jump:

  • Ich werde heute mittag mal den offiziellen Einspruch posten.

    Es ging im Endeffekt darum, dass wir beim Stand von 20:20 eine Zeitstrafe (2min) und eine rote Karte bekamen, die Schiris uns aber insgesamt 6 min in Unterzahl spielen liessen und wir in dieser zeit 2 Tore kassierten und das Spiel 28:24 verloren !

  • Zitat

    Original von Friggi
    Ich werde heute mittag mal den offiziellen Einspruch posten.

    Es ging im Endeffekt darum, dass wir beim Stand von 20:20 eine Zeitstrafe (2min) und eine rote Karte bekamen, die Schiris uns aber insgesamt 6 min in Unterzahl spielen liessen und wir in dieser zeit 2 Tore kassierten und das Spiel 28:24 verloren !

    Naja, dann wäre der Einspruch aber eigentlich schon gerechtfertigt.

    P.S. Gegen wen war das Spiel?

  • Zitat

    Original von Trapp

    Naja, dann wäre der Einspruch aber eigentlich schon gerechtfertigt.

    P.S. Gegen wen war das Spiel?

    Tja Trapp, Du wirst es kaum glauben, aber es war das Spiel gegen Owen am Anfang der Hinrunde. Vielleicht kennst du ja den etwas beleibteren (Nr. 5, Linkshänder) von Owen, der ist bei uns so beliebt wie Uli Hoeness bei Christoph Daum !

  • Hier also der offizielle Einspruch:
    ACHTUNG:
    Mannschaft A = Heimverwein
    Mannschaft B = Gastverein (Wir!)
    Ich wollte keine Namen nennen, ich hoffe es bleibt verständlich
    Endergebnis: 28:24
    -----------------------------------------

    Einspruch nach §19 Rechtsordnung des DHB wegen eines spielentscheidenden Regelverstosses.

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Der (Verein B) erhebt Einspruch nach §19 Rechtsordnung des DHB wegen eines spielentscheidenden Regelverstosses.

    Der Vorfall ereignete sich nach dem Spielbericht zum Zeitpunkt 53 Minuten und 11 Sekunden der Begegnung zwischen dem (Heimverein A) und dem (Gastverein B) in der Landesliga der Mänenr Staffel 2 am 29.09.2002 in der (Halle). der Spieler A1 foulte den Spieler B1 Die Schiedsrichter bestraften den Spieler A1 mit einer roten Karte und den Spieler B1 mit einer 2-Minuten Strafe. Spieler B1 soll anschliessend vor Wiederanpfiff des Spiels den Spieler A1 beleidigt haben, wei sie es aus dem Spielbericht entnehmen können und erhielt dafür ebenfalls die Rote Karte. Die Strafe für den Spieler B1 wurde auf 2x2 Minuten erhöht. Bei (Mannschaft A) musste der Spieler B1 vom Feld und bei (Mannschaft B) wurde der Spieler B1 vom Feld verwiesen und ein weiterer Spieler von (Mannschaft B) musste vom Feld. (Mannschaft B) spielte von 53:11 bis 55:11 mit 4 Feldspielern und (Mannschaft A) mit 5 Feldspielern.
    Der Zeitnehmer von (Mannschaft A) wies (Mannschaft B) an bis 57:11 nochmals mit einemSpieler in Unterzahl zu spielen. Damit erhielt (Mannschaft B) 6 Minuten Strafe.
    (Mannschaft A) erzielte in dieser Zeit 3 Tore die das Spiel entschieden haben, nämlich von 21:21 auf 24:21.
    Wir legen nach §19,3 RO des DHB gegen die Wertung des Spiels Einspruch ein und fordern wegen des spielentscheidenden Regelverstosses eine Neuansetzung der Begegnung.
    -----------------------------------------

    Wir brauchen über Formulierung und so gar nicht diskutieren, weil das Verbandssportgericht keinen Formfehler fand. Die Begründung über das abweisen des Einspruchs besagt nur, dass der Regelverstoss nicht spielntscheidend war.

  • Meiner Meinung nach hättet ihr 4 Minuten lang mit 5+1 spielen müssen und nicht 2Minuten lang mit 4+1 und schon gar nicht dann nochmal 2 Minuten mit 5+1.

    Ich (private Meinung ohne Erfahrung) finde der Regelverstoß ist durchaus spielentscheidend, da das Ende der Unterzhal lediglich knapp 3 Minuten vor dem Schlusssignal war und ihr somit keine Möglichkeit mehr hattet, das Spiel - das ja bis dahin ausgeglichen war - nochmal zu kippen.

    Weil es aber so schön ist, hier noch gleich eine Gegenargumentation:

    Wenn das Spiel ebenso ausgeglichen weiterverlaufen wäre, hätte es - der Einfachheit halber wären in der zeit keine Tore gefallen - bei 57:11 21:21 (oder andere Gleichstand) gestanden. Dann hättet ihr aber trotzdem noch mit 25:24 verloren, da Mannschaft A in der verbleibenden Spielzeit ein tor mehr geworfen hat.

  • allo Friggi,

    also da kann ich den DHB nicht verstehen.Ich finde schon das es spielentscheidend war mit den 2min Unterzahl zusätzlich.Schließlich hättet ihr ja sonst sicherlich das ein oder andere tor noch verhindern können.Also wie gesagt ich verstehe die entscheidung nicht udn hätte sicherlich auch wie ihr einspruch eingelegt.Schade das ihr damit nicht durch gekommen seit!

    !!! Handball rules!!!
    :jump:

  • haste doch aber schon gemacht :D

  • Zitat

    Original von Oli
    Meiner Meinung nach hättet ihr 4 Minuten lang mit 5+1 spielen müssen und nicht 2Minuten lang mit 4+1 und schon gar nicht dann nochmal 2 Minuten mit 5+1.


    Hier gebe ich Oli recht wenn man nach 2min+Rot erst nach 4min ergänzen darf, ich kenn es aber so das man wenn man nach 2min Rot bekommt schan nach 2min ergänzen darf.

  • Zitat

    Original von Dany

    Hier gebe ich Oli recht wenn man nach 2min+Rot erst nach 4min ergänzen darf, ich kenn es aber so das man wenn man nach 2min Rot bekommt schan nach 2min ergänzen darf.

    Ja aber nur dann, wenn die Rote Karte aufgrund der 3. Hinaussellung gegebe wird, nicht jedoch bei Beleidigung, ier spielt man 4 Min mi 5+1.

  • Beim letzten Schirilehrgang hat unser Obmann sogar ne andere Strafe als richtig beschrieben:
    Die Rote Karte gab es nach der 2-min-Strafe aber vor Wiederanpfiff. Seiner Meinung nach müssten wir nur 2 min in Unterzahl spielen.

  • Zitat

    Original von Friggi
    Beim letzten Schirilehrgang hat unser Obmann sogar ne andere Strafe als richtig beschrieben:
    Die Rote Karte gab es nach der 2-min-Strafe aber vor Wiederanpfiff. Seiner Meinung nach müssten wir nur 2 min in Unterzahl spielen.

    Grundsätzlich darf nur die schwerwiegendste Strafe verhängt werden, das ist richtig. Aber Regel 16:12c sagt, dass bei grob unsportlichem Verhalten (Beleidigung) zusätzlich zur ersten Hinausstellung disqualifiziert wird, was insgesamt 4 Minuten Zeitstrafe für die Mannschaft bedeutet.
    Ganz ehrlich, wenn euer SR-Obmann das so gesagt hat, dann sollte er sein Amt niederlegen oder sich schleunigst die neuen Regeln durchlesen. :nein:

    Aber zum Einspruch:
    Die drei Tore, die in der Unterzahl gefallen sind, waren meiner Meinung nach nicht spielentscheidend. Das Spiel endete 28:24, also mit 4 (!) Toren Vorsprung. Wenn die drei Tore nicht gewesen wären, hättet ihr immer noch mit einem Tor verloren. Was hätte passieren können, wenn ihr nicht in Unterzahl gewesen wärt, weiß keiner. Aber demnach kann man auch nicht sagen, ob ihr mehr Tore geworfen hättet.
    Auch wenn die Sache dumm gelaufen ist, würde ich die "Schuld" nicht beim Sportgericht suchen oder bei den Schiedsrichtern (bzw. Kampfgericht), sondern mal dem Spieler ins Gewissen reden, der seinen Gegenspieler beleidigt hat. Denn eins ist klar: Emotionen gehören zum Handballsport dazu, aber man muss ganz klar die Grenzen zwischen Emotionen und Beleidigungen ziehen. Hätte er seinen Gegenspieler nicht beleidigt, hättet ihr auch keine Unterzahl gehabt.
    Ich will hier niemandem zu nahe treten: Aber bedankt euch bei dem betreffenden Spieler...