• Ich hab das ja schon 2x angedeutet, da ist aber bisher niemand drauf eingegangen:

    wie safe sind den Schiris und Kampfgericht generell in Haftungsfragen in so einer Situation nach gerichtlich festgestelltem Fehler bzw Fehlentscheidung?

    Gibts sowas überhaupt???

    Solange es nicht vorsätzlich passiert, haften die nicht

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Also ich gehe mal sehr stark davon aus, dass die 2. Liga nächste Saison mit 19 Mannschaften an den Start geht, egal wie das Nachholspiel ausgeht. Und ganz ehrlich, ich empfinde das auch als die fairste Lösung. Klar hat Dessau einen Regelverstoß begangen, der nicht geahndet wurde, aber es ist nunmal passiert und es wurde weder vom Kampfgericht noch von den Schiris bemerkt, aber es ist rein hypothetisch, ob sich dadurch was am Endergebnis geändert hätte. Egal wie das Spiel ausgeht, Dessau oder Hamm werden klagen und wahrscheinlich Recht bekommen.

    Vermutlich hast du wohl keinen letzten 150 Kommentare gelesen :lol:

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

  • Warum konstruierst du jetzt solche Horrorstories?

    Davon schreibt doch gar keiner.

    Ich habe über 30 Jahre in der Softwareentwicklung für Endbenutzer gearbeitet.

    Da passieren die unwahrscheinlichsten Dinge.

    Und ich denke in der Juristerei ist das noch ausgeprägter.

  • Urlaub - Einem AG muss nach meinem Wissen einem Arbeitnehmer 10 Tage Urlaub nach Wunsch des AN anbieten, sprich 10 Tage darf sich ein AN frei aussuchen. Wann soll das ein Verein gewährleisten, wenn nicht NACH dem letzten Spieltag? Daher laufen für mich alle "klugen Vorschläge", solche juristischen Probleme in Zukunft einzuplanen, komplett ins Leere, da sie nicht realistisch mit dem Arbeitsgesetz vereinbar wären.

    Vom 01. Juli bis zum Trainingsauftakt wäre ein Urlaubszeitraum mit Planungssicherheit. Ansonsten bietet die lange EM-/WM-Pause mögliche Urlaubszeiträume.

  • Urlaub - Einem AG muss nach meinem Wissen einem Arbeitnehmer 10 Tage Urlaub nach Wunsch des AN anbieten, sprich 10 Tage darf sich ein AN frei aussuchen.

    Das ist so nicht ganz korrekt.

    Zuerst einmal hat jeder Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Wenn der Arbeitsvertrag jedoch nur 5 Tage Arbeit pro Woche vorsieht, reduziert sich der Anspruch auf 20 Tage, bei einer Viertagewoche entsprechend auf 16 Tage, u.s.w.

    Das Bundesurlaubsgesetz sagt nur ganz allgemein "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.".

    Das heißt, prinzipiell kann der Arbeitnehmer entscheiden, wann er Urlaub machen will. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, die Hälfte des Urlaubs zu datieren. Allerdings gibt es aus dem Jahr 1979 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, welches gern als Grundsatzurteil herangezogen wird. Demnach darf ein Betrieb, der Betriebsferien macht, bis zu 3/5 des Jahresurlaubs verplanen, d.h., der Arbeitnehmer kann nur über 2/5 frei entscheiden. Juristen sehen das aber nur in Verbindung mit langfristiger Planbarkeit als akzeptabel an. 6 Monate im Voraus und Mitspracherecht des Betriebsrates sind Nebenbedingungen. Ob eine solche Aufsplittung auch in Betrieben ohne Betriebsrat zulässig ist, wird nicht von allen Juristen bejaht.

    Es gibt also drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Es handelt sich um Betriebsferien, diese werden mit ausreichender Vorlaufzeit (6 Monate) angekündigt und ein Betriebsrat ist involviert.

    Was heute bei der Zitierung des Urteils (BAG Az. 1 ABR 79/79) in der Regel nicht mehr erwähnt wird, ist die Tatsache, dass das Gericht damals berücksichtigt hat, dass die Firma, um die es da ging (ein Werk eines Flugzeugbauers mit 1.400 Beschäftigten) ihre Betriebsurlaube in die Sommerferienzeiten legte. Das würdigte das Gericht in dem Sinne, dass ein Großteil der Deutschen sowieso den meisten Urlaub in dieser Zeit nimmt, durch die Anordnung des Betriebsurlaubs also kein echter Nachteil für die Arbeitnehmer entsteht. Es ist also mitnichten so, dass das Gericht hier den Arbeitgebern einen Freifahrtssschein ausgestellt hat und diesen erlaubt, seine Mitarbeiter nach Belieben in den Urlaub schicken zu können.

    Gerade zu Corona-Zeiten hat man die wildesten Geschichten dazu gelesen, wann und in welchem Umfang Betriebe ihre Mitarbeiter in den Urlaub schicken können. Der Willkür sind aber enge Grenzen gesetzt, siehe obiges Zitat aus dem Bundesurlaubsgesetz.

    "Wenn man in ein Testspiel soviel hereininterpretiert hat man von Sport keine Ahnung." (Oldie50)

  • Danke für die Berichtigung und Information. Einzig bzgl. Corona-Pandemie will ich ergänzen, dass juristisch diesbezüglich kaum "Recht gesprochen wird/wurde". Sprich diese Zei juristisch eher nicht als Referenz angesehen werden kann (auch wenn es vielleicht prakatisch anders versucht wird).

    Für diesen Fall bedeutet Deine Information aber sogar noch weniger "Handlungsmöglichkeit" der Vereine, denn jeder Spieler der vor 6 Monaten einen Urlaubsantrag stellte nach dem letzten Spieltag, dem konnte faktisch nichts entgegengesetzt werden und er muss eher genehmigt werden. Die "Theorie/Möglichkeit" eines Wiederholungsspiels ergibt sich ja genaugenommen das ganze Jahr, auch unabhängig von Großturnieren. Siehe aktuell U21-WM, ja, nur U-21, aber Spieler sind betroffen.

    Also war der Vorwurf Bohmanns arbeitsrechtlich noch verrückter, da eben bei Urlaubsantrag VOR einigen Monaten nichts entgegen stand. Dazu wurde erstinstanzlich ein Wiederholungsspiel abgelehnt, was somit auch den Handlungsspielraum danach komplett einschränkt. Die Aussagen bzgl. HOK ist der gegnerische Anwalt, daher Nachholspiel wahrscheinlich, ist keines, was juristisch herangezogen werden kann.

    Was ich dann meinte, war offensichtlich aus einem Tarifvertrag, 2/5 von 30 Tagen sind meine 10 Urlaubstage....


  • Was ich dann meinte, war offensichtlich aus einem Tarifvertrag, 2/5 von 30 Tagen sind meine 10 Urlaubstage....

    Oder 12 😉. Ist aber nur ne kleine Ungenauigkeit, wie Spieler zu viel oder 2 oder 3 Sekunden. Passiert also auch den Besten 😂😉.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Handball-World.news:

    Der Dessau-Roßlauer HV wird - unabhängig von dem von der 2. Handball-Bundesliga festgelegten Termin für das Wiederholungsspiel gegen TuSEM Essen - weiterhin juristische Schritte prüfen und entsprechende rechtliche Maßnahmen verfolgen."

    Möglich wären beispielsweise eine einstweilige Verfügung vor einem zivilen Gericht oder ein Vorgehen gegen die Ansetzung. Denn diese findet zu einem Zeitpunkt statt, der eigentlich im Rahmenspielplan für die Junioren-WM geblockt ist - und somit in einem Zeitraum, an dem Nominierungen für das Nationalteam Vorrang haben. Mit Fritz-Leon Haake hat der Dessau-Roßlauer HV einen Spieler bei der Junioren-WM vor Ort, der an diesem Tag eventuell mit den DHB-Junioren das Finale bei der U21-WM bestreiten könnte.

    Sollte ein Spieler aufgrund der Verpflichtungen für das Junioren-Nationalteam fehlen, könnte dies ein Grund für ein rechtliches Vorgehen sein. "Wir sind über den Termin informiert", erklärte Ingo Meckes, Vorstand Sport des DHB in einer Meldung des Verbands, die unter der Überschrift "Priorität Junioren-Weltmeisterschaft" veröffentlicht wurde. "Mit einer Freistellung der beiden Spieler beschäftigen wir uns derzeit nicht, denn unser Fokus ist mit einem ambitionierten Team voll auf die gerade erst begonnene U21-Weltmeisterschaft gerichtet", so Meckes.

  • Du unterliegst nach meiner Meinung einem "Irrtum", da Du juristisch die "günstigste" Situation als Begründung nimmst. Eben dadurch kein Ballbesitzwechsel.

    Wo aber steht, dass genau dies jusristisch so gesehen werden muss? Der Ball wurde "gespielt"! Somit wäre exakt in diesem Moment die ungünstigste Situation eingetreten, welche Essen eben für den Regelverstoß nehmen konnte. Sprich hier auch Ballbesitzwechsel inklusive.

    Wohlgemerkt kenne ich nur das Urteil, aber ich halte es absolut für denkbar, dass eben genau das der Fall war, Essen bemängelt den Regelverstoß, als der Ball gepislt wurde. Da kann doch kein Gericht hingehen und eben sagen, "ja wäre der Regelverstoß davor erkannt worden, dann wäre die Auswirkung nicht so schlimm gewesen" (und danach urteilen).

    In 13.3 steht ganz klar "wenn der BAll nicht im Spiel ist" - Essen musste doch nur den Regelverstoß NACH "Ball im Spiel" angreifen und alles ist gut. Ich denke, dass hat HOK auch so gemacht und dazu den "Zeifaktor" mit "in der Sekunde" noch geschickt formuliert.

  • Zu den Urlaubsüberlegungen: sind Handballer denn normale Angestellte? Es gibt ja durchaus Ausnahmen und Sonderregelungen für Profisportler, leitende Angestellte etc.

    Wo die Wälder noch rauschen, die Nachtigall singt,
    da der Bergische HC gewinnt!!!