• Vom Abstiegskampf zum Abstiegskrampf.

    und stählerne Wiese

    ich hoffe sehr, dass die Essener das mit dem Spielausgang mental tatsächlich so hingebogen bekommen und nicht plötzlich ums verrecken gewinnen wollen!

    -"Herr, sag mir was das Rezept für ein langes, zufriedenes Leben ist!"

    -"Streite dich nicht mit Hohlköpfen." -"Herr, ich bin anderer Meinung!"

    -"Da hast du Recht."

  • Von den "Bohmann-Verstehern" hier würde mich mal sehr eine Einschätzung zur arbeitsrechtlichen Legitimität des Moves interessieren, einem Arbeitnehmer seinen im Oktober/November bewilligten und schon mit mehreren Tausend Euro bezahlten Indonesien-Urlaub einfach wieder zu streichen. Argumente bitte?!

    Das würde mit Sicherheit arbeitsrechtliche Klagen der Arbeitnehmer nach sich ziehen und das hätte - da bin ich mir nahezu sicher - auch Erfolg.

    Der Mann ist allerspätestens seit dieser Aussage untragbar. Sollte ich ihm jemals mal in einer Halle begegnen (Was unwahrscheinlich ist, da er vermutlich die VIP-Lounges nicht verlässt), wird er sich ein paar Takte von mir als "regulärem Handballfan" dazu anhören dürfen. Wir sind ja am Ende alle noch Menschen, oder? Und von Mensch zu Mensch kann man jemandem ja schon mal sagen, wenn er ein überhebliches, arrogantes ********* ist.

    Arbeitsrechtlich ist nichts zu beanstanden. Der Verein muss Kosten übernehmen und Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann (z.B. wegen Vereinswechsel) auszahlen.

    Ich bin Bohmann Versteher weil er auch an Regelungen gebunden ist. Er kann nicht einfach ein Urteil ignorieren und auch nicht im nächsten Jahr eine 19er Liga entscheiden.

    P.S. Klagen wären nicht erfolgreich, außer wenn der Verein nicht die Kosten übernimmt.

  • Von den "Bohmann-Verstehern" hier würde mich mal sehr eine Einschätzung zur arbeitsrechtlichen Legitimität des Moves interessieren, einem Arbeitnehmer seinen im Oktober/November bewilligten und schon mit mehreren Tausend Euro bezahlten Indonesien-Urlaub einfach wieder zu streichen. Argumente bitte?! ....

    Man kann ja Bohmann-Versteher sein oder nicht. Ja aus wichtigen "betrieblichen Gründen...das Wiederholungsspiel könnte man so werten" können Spieler aus dem Urlaub zurückgeholt werden (mit Erstattung der Kosten). Aber die Argumente sowohl Spieler als auch der DRHV sind selber schuld ist mir zu einfach. Die Argumente sind sicher sachlich (oder formal) richtig. Aber ich möchte hier den einen oder anderen sehen, wenn es ihn/sie/divers selbst oder Spieler seines Vereins treffen würde. Verschiebt Bohmann seinen Urlaub bzw. muss er das ?

  • Nachtrag: Und bitte, über das Versäumnis vom DRHV wurde hier hinreichend Salz in die Wunde gestreut. Bitte ein Beispiel, welcher Verein hier schon mal in vergleichbarer Situation war und total ausgebufft reagiert hat.

    Einmal editiert, zuletzt von DBE (18. Juni 2025 um 18:19)

  • Arbeitsrechtlich ist nichts zu beanstanden. Der Verein muss Kosten übernehmen und Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann (z.B. wegen Vereinswechsel) auszahlen.

    Ich bin Bohmann Versteher weil er auch an Regelungen gebunden ist. Er kann nicht einfach ein Urteil ignorieren und auch nicht im nächsten Jahr eine 19er Liga entscheiden.

    P.S. Klagen wären nicht erfolgreich, außer wenn der Verein nicht die Kosten übernimmt.

    Bohmanns Rolle Rückwarts: Macht euern Malle Trip DOCH vor dem letzten Spieltag :D

  • Arbeitsrechtlich ist nichts zu beanstanden.

    Bist du ein Fachmann auf dem Gebiet des BUrlG - Gewerkschafter oderso? Ob man da glasklar sagen kann, dass "nichts zu beanstanden" ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Streichung durch den Arbeitgeber nur in explizit sehr eng gefassten Ausnahmefällen möglich. In § 7 BUrlG finden wir zwar die Formulierung "[...] wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen". Aber ob der hier diskutierte Fall in eben diese Auslegung passt - da könnte ich nicht aus dem Stehgreif "nichts zu beanstanden" zu sagen, das müsste eben ein Prozess entscheiden. Zudem ergibt sich die Verbindlichkeit genehmigten Urlaubs aus der Rechtsprechung und dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, nicht nur aus dem Gesetzestext des BUrlG allein.

    Schauen wir auf zwei beispielhafte Urteile:

    BAG, Urteil vom 20.6.2000 – 9 AZR 405/99:

    Zitat
    „Der Arbeitgeber kann eine einmal erteilte Urlaubsgenehmigung grundsätzlich nicht mehr einseitig widerrufen.“

    LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 17 Sa 447/11:

    Zitat
    „Ein Arbeitnehmer darf auf eine erteilte Urlaubsgenehmigung vertrauen und dementsprechend planen.“
  • Bist du ein Fachmann auf dem Gebiet des BUrlG - Gewerkschafter oderso? Ob man da glasklar sagen kann, dass "nichts zu beanstanden" ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Streichung durch den Arbeitgeber nur in explizit sehr eng gefassten Ausnahmefällen möglich. In § 7 BUrlG finden wir zwar die Formulierung "[...] wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen". Aber ob der hier diskutierte Fall in eben diese Auslegung passt - da könnte ich nicht aus dem Stehgreif "nichts zu beanstanden" zu sagen, das müsste eben ein Prozess entscheiden. Zudem ergibt sich die Verbindlichkeit genehmigten Urlaubs aus der Rechtsprechung und dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, nicht nur aus dem Gesetzestext des BUrlG allein.

    Schauen wir auf zwei beispielhafte Urteile:

    BAG, Urteil vom 20.6.2000 – 9 AZR 405/99:

    LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 17 Sa 447/11:

    Frag doch mal Herrn Bohmann ;)

    Urlaub? Selbst schuld.

    -"Herr, sag mir was das Rezept für ein langes, zufriedenes Leben ist!"

    -"Streite dich nicht mit Hohlköpfen." -"Herr, ich bin anderer Meinung!"

    -"Da hast du Recht."

    Einmal editiert, zuletzt von montoya52 (18. Juni 2025 um 20:46)

  • Bist du ein Fachmann auf dem Gebiet des BUrlG - Gewerkschafter oderso? Ob man da glasklar sagen kann, dass "nichts zu beanstanden" ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Streichung durch den Arbeitgeber nur in explizit sehr eng gefassten Ausnahmefällen möglich. In § 7 BUrlG finden wir zwar die Formulierung "[...] wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen". Aber ob der hier diskutierte Fall in eben diese Auslegung passt - da könnte ich nicht aus dem Stehgreif "nichts zu beanstanden" zu sagen, das müsste eben ein Prozess entscheiden. Zudem ergibt sich die Verbindlichkeit genehmigten Urlaubs aus der Rechtsprechung und dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, nicht nur aus dem Gesetzestext des BUrlG allein.

    Schauen wir auf zwei beispielhafte Urteile:

    BAG, Urteil vom 20.6.2000 – 9 AZR 405/99:

    LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 17 Sa 447/11:

    Ich bin nicht der Richter; aber wenigstens für Dessau sehe ich das so. Hier geht es um den Abstieg und Arbeitsplätze.

    Für den TuSEM mag es anders aussehen; aber wenn ich mich entscheiden müsste, würde ich auch beim TuSEM von einem Erfolg beim Arbeitsgericht ausgehen.

  • Bist du ein Fachmann auf dem Gebiet des BUrlG - Gewerkschafter oderso? Ob man da glasklar sagen kann, dass "nichts zu beanstanden" ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Streichung durch den Arbeitgeber nur in explizit sehr eng gefassten Ausnahmefällen möglich. In § 7 BUrlG finden wir zwar die Formulierung "[...] wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen". Aber ob der hier diskutierte Fall in eben diese Auslegung passt - da könnte ich nicht aus dem Stehgreif "nichts zu beanstanden" zu sagen, das müsste eben ein Prozess entscheiden. Zudem ergibt sich die Verbindlichkeit genehmigten Urlaubs aus der Rechtsprechung und dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, nicht nur aus dem Gesetzestext des BUrlG allein.

    Schauen wir auf zwei beispielhafte Urteile:

    BAG, Urteil vom 20.6.2000 – 9 AZR 405/99:

    LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 17 Sa 447/11:

    Es geht hier um ggf. den Abstieg für Dessau, bzw. den Verlust von Arbeitsplätzen, auch für Spieler…also einen noch dringenderen Grund kann ich mir nicht vorstellen. Wenn nicht der, welcher dann?

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin: