• Beuger

    Ich glaube nicht, dass das mit dem Verzichten funktioniert.

    Dann klagt Hamm.

    Aus welchem Grund sollte Hamm klagen können?

    Weil Essen die Klage zurück gezogen hat? :nein:

    Dann könnten ja alle noch gegen die Partie Lübeck-Elbflorenz klagen,

    die tatsächlich einen offensichtlichen Einfluss auf den Abstiegskampf hatte. :/:

    Bin mal gespannt, ob es bald auch einen konkreten Spieltermin gibt, noch wird ja nur darüber spekuliert.

  • Mal ein paar Dumme Fragen:

    1. Was passiert wenn eine Mannschaft nicht antreten kann weil zur viele Spieler Krank oder Verletzt sind?

    2. Was passiert wenn beide Mannschaften nicht antreten?

    3. Was passiert wenn beide Mannschaften sich den Ball nur Lustlos den Ball hin und her werfen?

    Ich Frage für einen Freund.

    Meinem Wissen nach/meine Meinung:

    1.

    Grundsätzlich besteht eine Spielpflicht (es muss wie angesetzt gespielt werden), wenn mindesten 5 Spieler incl. TW zur Verfügung stehen. Dazu Zählen auch Spieler aus der 2. Mannschaft und sogar Jugendspieler die hochgezogen werden können (erweiterter Kader/Zweitspielrecht, etc.). Spielverlegung kommt hier m.E. nicht in Betracht, auf Grund der Terminnot .Sind 5 Spieler nicht möglich, dann muss nicht gespielt werden, was hier tatsächlich ein sehr großes Problem darstellen würde, mit den entsprechenden Rechtsfolgen (ggf. 19 Teams), weil das Wiederholungsspiel nicht bis zum 30.06.stattgefunden hätte.

    2.

    Wenn beide Teams sich weigern anzutreten

    - Für beide Teams würde das Spiel jeweils mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren gewertet

    - Beide Teams Geldstrafe (ggf. empfindlich hoch)

    - Beide Teams ggf. zusätzlich Punktabzug, ggf. auch für kommende Saison.

    - ggf. weitere Sanktionen

    3.

    Der Schiri könnte das Spiel vermutlich abbrechen, oder aber zumindest einen entsprechenden Eintrag im Spielbericht machen. Dann erfolgt Prüfung durch HBL/DHB und ggf. Sportgericht, mit den vermutlich gleichen Folgen wie unter 2.

    Zudem wäre ein medialer Aufschrei da, das Spiel wird ja vermutlich live übertragen.

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

    4 Mal editiert, zuletzt von oko (18. Juni 2025 um 07:37)

  • Aus welchem Grund sollte Hamm klagen können? Weil Essen die Klage zurück gezogen hat?

    Es existiert ein rechtskräftiges Urteil, da gibt es keine Möglichkeit „zurückziehen“. Sofern das Wiederholungsspiel bis 30.06. stattfindet, sehe ich keinen Klagegrund für Hamm

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    Einmal editiert, zuletzt von oko (18. Juni 2025 um 08:13)

  • Aus welchem Grund sollte Hamm klagen können?

    Weil Essen die Klage zurück gezogen hat? :nein:

    Dann könnten ja alle noch gegen die Partie Lübeck-Elbflorenz klagen,

    die tatsächlich einen offensichtlichen Einfluss auf den Abstiegskampf hatte. :/:

    Bin mal gespannt, ob es bald auch einen konkreten Spieltermin gibt, noch wird ja nur darüber spekuliert.

    Weil Hamm einfach in der 2 HBL bleiben will.

    Und ja man so eine Chance sieht sich in in die 2 HBL zu klagen.

    Es wird wohl wirklich bei 19 Vereinen enden.

  • Weil Hamm einfach in der 2 HBL bleiben will.

    Und ja man so eine Chance sieht sich in in die 2 HBL zu klagen.

    Es wird wohl wirklich bei 19 Vereinen enden.

    Würde wohl nahezu jeder andere Verein auch wollen. Wenn trotz rechtskräftigem Urteil (und ohne gegenteiliges Urteil von anderer Seite) kein Wiederholungsspiel stattfinden würde, gäbe es glaub schon Ansätze für Hamm, sonst nicht. Sofern das Wiederholungsspiel stattfindet, bzw. regulär bis 30.06. ausgetragen wird, sehe ich keinen rechtlichen Grund für 19 Teams

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    Einmal editiert, zuletzt von oko (18. Juni 2025 um 08:14)

  • Weil Hamm einfach in der 2 HBL bleiben will.

    Und ja man so eine Chance sieht sich in in die 2 HBL zu klagen.

    Es wird wohl wirklich bei 19 Vereinen enden.

    Flip02 hat wohl eher gemeint, warum eine Klage zulässig sein sollte. Klagen kann natürlich jeder, wenn die Klage aber nicht angenommen wird, ist sie das Papier nicht wert.

  • Verfahrensverstoß gegen die Durchführungsverordnung?

    Wenn dem so wäre, dass kein Spiel nach dem letzten Spieltag stattfinden darf, dann wäre ja faktisch ein Einspruch gegen Spielwertungen ab Spieltag ca. 26 nicht mehr möglich. (Oder die Fristen würden stark verkürzt, dann wäre es vielleicht Spieltag 30.)

    Kann ja auch nicht sein.

  • Verfahrensverstoß gegen die Durchführungsverordnung?

    Wenn dem so wäre, dass kein Spiel nach dem letzten Spieltag stattfinden darf, dann wäre ja faktisch ein Einspruch gegen Spielwertungen ab Spieltag ca. 26 nicht mehr möglich. (Oder die Fristen würden stark verkürzt, dann wäre es vielleicht Spieltag 30.)

    Kann ja auch nicht sein.

    Wäre ja interessant, ob es ein explizites Verbot in den DFB gibt oder es ein konstruiertes Verbot ist, d.h. abgeleitet aus verschiedenen Bestimmungen.

  • Verfahrensverstoß gegen die Durchführungsverordnung?

    Wenn dem so wäre, dass kein Spiel nach dem letzten Spieltag stattfinden darf, dann wäre ja faktisch ein Einspruch gegen Spielwertungen ab Spieltag ca. 26 nicht mehr möglich. (Oder die Fristen würden stark verkürzt, dann wäre es vielleicht Spieltag 30.)

    Kann ja auch nicht sein.

    Bin ich voll bei dir. Ein Wiederholungsspiel innerhalb der Saison ist ausdrücklich vorgesehen. (DHB-SpO §9). Denke man versucht es halt einfach..

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

    Einmal editiert, zuletzt von oko (18. Juni 2025 um 09:39)

  • Ich würde sagen, die sollen das vom CAS untersuchen lassen. Bis dahin spielt Hamm 3. Liga und die HBL muss sie im Zweifelsfall entschädigen, 5.000€ oder so.

    Spass beiseite, man sieht, dass das ganze System mit Einspruch, Untersuchung, Urteil, Spielwertung einfach ein ganz beschissenes ist.

    Solche Fragen gehören innerhalb drei Tage um das betreffende Spiel vereinsprucht und unwiderruflich entschieden.

    Es ist ein Witz, dass zwei Mannschaften jetzt keine Planungssicherheit haben. Wie sollte Dessau jetzt noch einen schlagkräftigen Kader für die 3. Liga zusammenstellen?

    Hamm dürfte da wesentlich weiter sein. Eine Aufstockung halte ich auch für Blödsinn, Hamm kann ja nichts für den Essener Einspruch.

  • Ich habe mal ein bisschen gestöbert und folgendes dazu gefunden. Hieraus geht für mich kein Verstoß gegen eine Ordnung des DHB/ der HBL hervor. Aber kann natürlich sein, dass das jemand anders sieht 🤷‍♂️.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Bin ich voll bei dir. Ein Wiederholungsspiel innerhalb der Saison ist ausdrücklich vorgesehen. (DHB-SpO §9). Denke man versucht es halt einfach..

    Man könnte natürlich auch nach Spieltag 33 acht Wochen Pause einlegen und Spieltag 34 auf den 30.06. terminieren. Bleibt zu klären, was dann bei Einsprüchen gegen Spiele des 34 Spieltags passiert :irony:

  • Ich gehe davon aus, dass sich der ASV Hamm-Westfalen auf §2 der Ordnung zur Durchführung von Spielen bezieht:

    Zitat

    § 2 Durchführung der Spiele der Lizenzligen

    1. Spielsystem

    Die Spiele der Lizenzligen sollen im Rundensystem mit Hin- und Rückspielen gemäß § 42 SpO und den nachfolgenden Ergänzungen ausgetragen werden. Die Spiele der Hinrunde sind grundsätzlich bis zum letzten Spieltag der Hinrunde auszutragen. Die Spiele der Rückrunde - bis auf den letzten Spieltag - sind vor dem letzten Spieltag auszutragen. Spiele der Rückrunde dürfen grundsätzlich nicht in der Hinrunde ausgetragen werden. Notwendige Änderungen des Spielsystems durch die HBL sind mit Zustimmung (3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen) der Stimmberechtigten in der Mitgliederversammlung zulässig.

  • Ich gehe davon aus, dass sich der ASV Hamm-Westfalen auf §2 der Ordnung zur Durchführung von Spielen bezieht:

    Aber das ist ja passiert. Das Spiel wurde ja zum regulären Zeitpunkt ausgetragen, das jetzt ist ja eine Neuansetzung aufgrund eines Urteils.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Laut Satz 2 hätte dann aber RNL - VfL (verschoben wegen Lebensmittelvergiftungen beim VfL) auch nicht erst im Mai ausgetragen werden dürfen. Da gibt es aber den Zusatz "grundsätzlich", im Folgesatz, der sich auf die Rückrundenspiele bezieht, jedoch nicht.

  • Gummersbacher

    Das Vorhandensein oder Fehlen des Wortes "grundsätzlich" in den Sätzen macht einen großen Unterschied, weil es Ausnahmen zulässt oder eben nicht.

    Aber das ist ja passiert. Das Spiel wurde ja zum regulären Zeitpunkt ausgetragen, das jetzt ist ja eine Neuansetzung aufgrund eines Urteils.

    Inhaltlich stimme ich Dir zu, aber der ASV Hamm-Westfalen wird berechtigterweise argumentieren, dass auch ein per Urteil angesetztes Wiederholungsspiel immer noch ein Spiel der Rückrunde wäre und damit unter die in §2 definierten Regeln zur Spielansetzung fällt.

    Einmal editiert, zuletzt von Arcosh (18. Juni 2025 um 10:15)