• Ja, das ist halt das Problem. Dreimal der gleiche Regelverstoß, einer klagt - wird wiederholt. Anderen beiden fallen unter‘n Tisch.

    Da kann man auch gleich würfeln, wer absteigt.

    Die HBL sollte die Voraussetzungen schaffen in solchen Fällen gewissermaßen 'von Amts wegen' als 'Aufsichtsorgan' einzuschreiten.

    Rassismus ist keine 'Meinung'. Rassismus ist menschenverachtend. Faschismus ist keine 'Meinung'. Faschismus ist menschenverachtend. Homophobie ist keine 'Meinung'. Homophobie ist menschenverachtend.

  • Die HBL sollte die Voraussetzungen schaffen in solchen Fällen gewissermaßen 'von Amts wegen' als 'Aufsichtsorgan' einzuschreiten.

    Aber wie soll das denn ablaufen? Die HBL kann doch den Vereinen nicht vorschreiben, ob und wann sie Einspruch einzulegen haben. Es ist halt im Handball so, dass man abwägt, wie sich die Optionen durch einen Einspruch bzgl. einer Verbesserung oder Verschlechterung des Status Quo verhalten.

    Und ja, diese Situation jetzt ist wirklich unglücklich, aber wäre das, wie heute schon einmal geschrieben, am 18. Spieltag passiert, wären es hier vermutlich viele Seiten weniger, dafür bei den "Schiedsrichterleistungen" einige mehr 🤪. Wäre das ganze am letzten Spieltag passiert, dann wäre auch niemand "im Urlaub, im Saison fertig Modus, o.ä." und ich vermute mal, dass eh alle noch im Training sind, da die beteiligten Vereine ja über den Einspruch und die Möglichkeit des Wiederholungsspiels Bescheid wissen.

    Ganz ehrlich, ich finde es gut, dass ein Verein das bis zum Ende durchzieht, denn dieses "gibt keine Chance für den Einspruch, da nicht spielentscheidend", was bei vielen Regelverstößen angebracht wird, finde ich viel unfairer, als das jetzt. Das jetzt, ist die Konsequenz, aus einem schwerwiegenden Fehler im Profisport und muss m.E. auch so sein! Heutzutage tut man sich einfach schwer, gemachte Fehler einzugestehen und die daraus folgenden Konsequenzen zu tragen/akzeptieren.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Aber wie soll das denn ablaufen? Die HBL kann doch den Vereinen nicht vorschreiben, ob und wann sie Einspruch einzulegen haben.

    Nein, die HBL >selbst< würde dann, eben als 'Aufsichtsorgan', Einspruch einlegen.

    Rassismus ist keine 'Meinung'. Rassismus ist menschenverachtend. Faschismus ist keine 'Meinung'. Faschismus ist menschenverachtend. Homophobie ist keine 'Meinung'. Homophobie ist menschenverachtend.

  • Nein, die HBL >selbst< würde dann, eben als 'Aufsichtsorgan', Einspruch einlegen.

    Und das meine ich mit den Optionen. Wenn Verein A (der das Einspruchsrecht hätte) mit dem Unentschieden den Klassenerhalt sicher hat, wird dieser niemals Einspruch einlegen. Jetzt kommt die HBL und macht das und Verein A verliert und steigt ab. Da wird sich ein uns bekannter Jurist sicherlich die Hände reiben.

    Und, um das weiter zu spinnen, soll die HBL bei jedem Regelverstoß ab dem 1. Spieltag als Aufsichtsorgan einen Einspruch einlegen? Ansonsten wäre es ja willkürlich, oder?

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Nein, die HBL >selbst< würde dann, eben als 'Aufsichtsorgan', Einspruch einlegen.

    Genau, z.B. nach dem offensichtlicheren Regelverstoß beim Spiel Lübeck-Elbflorenz, da hätte man Einspruch einlegen müssen(!), der Punkt rettet jetzt am Ende Lübeck den A... - hätten Sie nicht den Punkt geholt, wären Sie jetzt aufgrund der Tordifferenz :hi: abgestiegen und nicht Hamm.

    Aber wie schon im Vorfeld vermutet, wird das ganze wieder nicht auf dem Platz, sondern bei Gericht entschieden. Ein Spiel Essen - Dessau ist zwar zeitlich noch möglich, aber aufgrund der gesamten Problematik (könnte mir vorstellen, dass Dessau, wenn Sie verlieren sollten, auch wieder klagen würde) wird es wie schon von einigen vermutet, auf eine 19er Liga mit 3 Absteigern hinauslaufen.

    Dann sind zumindest alle zufrieden, bis auf Konstanz... :/: - Unglaublich.

  • Das darf doch alles nicht wahr sein.

    Da wird immer mehr Professionalität gefordert in Liga eins und zwei und die Regelmacher leisten sich immer wieder solche Bolzen.

    DHB und HBL, Profis eben.

    -"Herr, sag mir was das Rezept für ein langes, zufriedenes Leben ist!"

    -"Streite dich nicht mit Hohlköpfen." -"Herr, ich bin anderer Meinung!"

    -"Da hast du Recht."

  • Auf welcher Grundlage sollte das passieren?

    Sie prüfen es schon. S. eigene Aussage auf ihrem Instagram-Account.

    Wäre schon interessant, wie ein richtiges Gericht das sieht.

    Drei gleiche Regelverstöße, die alle den Abstiegskampf (und jetzt konkret auch Dessau) betreffen - und nur eins wird wiederholt.

    Ist das ein fairer Wettbewerb? Chancengleichheit?

    Wäre ich Dessau, würd ich das auch prüfen.

  • Klagen kann man immer, ob es Erfolg hat, steht auf nem anderen Blatt! Da die Saison noch nicht vorbei ist, sehe ich wenig Chancen für Dessau! Wenn andere Vereine bei vergleichbaren Vorfällen den Rechtsweg nicht gehen, oder ihn nich komplett ausschöpfen, obwohl es möglich gewesen wäre, dann gibt es auch kein Urteil. Im Nachhinein braucht man dann auch nicht jammern

    Handball ist mehr als Rock`n´Roll...it`s HEAVY METAL :smokin:

    Einmal editiert, zuletzt von oko (13. Juni 2025 um 01:49)

  • Wie kommt der Tusem auf diese Entscheidung?? Wird der Spieler, der zuviel auf dem Feld ist, als Wechselfehler geahndet? Dann doch aber bei Spielunterbrechung.

    Nach Handball-Urteil: Das sagt TUSEM Essen
    Die verrückte Saison in der 2. Handball-Bundesliga bekommt nach dem Urteil des DHB-Bundesgerichts nun einen Nachschlag. Mittlerweile hat sich mit TUSEM Essen…
    www.handball-world.news
  • Wäre ich Dessau, würd ich das auch prüfen

    Den Fall hat ja wieder mal unser Forenjurist von https://www.hok-online.de/ für den Tusem geholt

    Da das Verfahren abgeschlossen ist, kann Dessau ihn ja gleich wieder engagieren und für den Ligaverbleib im Falle einer Niederlage engagieren. Gegen die Anordnung der Wiederholung kann Dessau nach meinem Empfinden nicht klagen. Die sind ja am Verfahren nicht beteiligt. Sie können sich nur schlau machen wie man im Falle einer Niederlage als Team Nummer 19 in der Liga bleibt. Sehe ich das falsch?

    Nachtrag: Da hier viele auf die unfähigen Pappnasen und Clowns beim DHB und der HBL eindreschen. Der Ligachef liefert eine schlüssige Begründung.


    "Dass es so lange gedauert hat, ist kein Problem des Gerichts gewesen, sondern es waren die Erwiderungsfristen der Klubs, die voll ausgenutzt worden sind", erklärt Bohmann. Heißt im Umkehrschluss: Die jeweiligen Fristen waren wohl viel zu lang und haben den ganzen Prozess unnötig in die Länge gezogen.

    Es krankt also daran, dass sich die Handballrechtler zu starr am gängigen Prozessordnungen aus dem bürgerlichen Recht orientieren.


    Mal angenommen der Fehler wäre im allerletzten Spiel passiert. Dann hätte das Wiederholungsspiel es bei gleicher Konstellation nie in das ablaufende Spieljahr geschafft. Ein echtes Dilemma.


    Die einzige "Clownerie" hat sich die Erstinstanz geleistet. Da würde ich gern mal die Begründung der Ablehnung lesen.

    3 Mal editiert, zuletzt von alter Sack (13. Juni 2025 um 07:04)

  • Auf welcher Grundlage sollte das passieren?

    Es gibt bestimmt einiges dort anzuführen, keine richtige Vorbereitung mehr möglich, da Halle geschlossen, nicht den besten Kader zur Verfügung, da Spieler für die Zeit zur Nationalmannschaft abgestellt wurde etc.

    Ob dies alles erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt, aber mit diesem möglichen Szenario einer Klage, kann auch eine HBL nicht leben, da damit auch eine kommende Saison mit Spielplan etc. in der "Luft" hängen würde. Die HBL hängt an dem Urteil des Gericht und muss jetzt zusehen, wie man es am elegantesten bewältigt, ohne noch mehr Schaden zu erhalten.

    Dazu muss man sich nur anschauen, wer für die 2.Liga im Präsidium der HBL vertreten ist :/:

    Dressel (Hamm), Ellwanger (Essen) und Barthel (Dormagen) - gut Dessau ist jetzt nicht vertreten. :cool:

  • "Dass es so lange gedauert hat, ist kein Problem des Gerichts gewesen, sondern es waren die Erwiderungsfristen der Klubs, die voll ausgenutzt worden sind", erklärt Bohmann. Heißt im Umkehrschluss: Die jeweiligen Fristen waren wohl viel zu lang und haben den ganzen Prozess unnötig in die Länge gezogen.


    Dann dürfen sich die Vereine jetzt auch nicht beschweren


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  • Was für mich ein großes Gerechtigkeitsproblem ist, ist die Tatsache, dass die Klubs da unten drin davon abhängig sind, wer gegen wen klagt. Nehmen wir Hamm als Beispiel. Haben nichts in der eigenen Hand, da nur Essen die Klage einreichen kann. Nutznießer sind aber womöglich in erster Linie die Hammer. Die Situation ist viel zu komplex, als dass es gerecht wäre, dass nur der ganz direkt betroffene eine Klage einreichen kann.


  • Drei gleiche Regelverstöße, die alle den Abstiegskampf (und jetzt konkret auch Dessau) betreffen - und nur eins wird wiederholt.

    Ist das ein fairer Wettbewerb? Chancengleichheit?

    Wäre ich Dessau, würd ich das auch prüfen.

    This!

    Hätte Dessau gewusst, dass es so kommen kann, wie es gekommen ist, hätten sie auch Protest nach dem Mindenspiel eingelegt. Da ist ihnen ein regulär gegebenes Tor wieder weggenommen worden, am Ende verlieren sie mit -1.

    Ab nächster Saison bitte die Auflage für den Lizenzerhalt, dass sich jedes Team 40.000€ zurücklegen muss für die nach der Saison anstehenden Rechtsstreitigkeiten...

  • Oder, noch besser: In vielen Handballligen gibt es dieses unsägliche Playoff-System nach der regulären Liga. Vielleicht könnten wir das bei uns in der 2. HBL auch einführen - aber die Playoffs sind ausschließlich am grünen Tisch.

    Austragungsort sind die lokalen Amtsgerichte, das Final4 findet mit allen Fans im großen Saal des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Dann ermitteln wir einen sportlichen Meister und einen juristischen Meister.

    Ich fange direkt schon mal an, einen You-Tube-Scouting-Kanal zu eröffnen, um die besten Anwälte aus der 2. serbischen Liga in Facebookgruppen anzubieten!

  • Oder, noch besser: In vielen Handballligen gibt es dieses unsägliche Playoff-System nach der regulären Liga. Vielleicht könnten wir das bei uns in der 2. HBL auch einführen - aber die Playoffs sind ausschließlich am grünen Tisch.

    Austragungsort sind die lokalen Amtsgerichte, das Final4 findet mit allen Fans im großen Saal des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Dann ermitteln wir einen sportlichen Meister und einen juristischen Meister.

    Ich fange direkt schon mal an, einen You-Tube-Scouting-Kanal zu eröffnen, um die besten Anwälte aus der 2. serbischen Liga in Facebookgruppen anzubieten!

    😃😃😃

  • ...

    Es krankt also daran, dass sich die Handballrechtler zu starr am gängigen Prozessordnungen aus dem bürgerlichen Recht orientieren.


    Mal angenommen der Fehler wäre im allerletzten Spiel passiert. Dann hätte das Wiederholungsspiel es bei gleicher Konstellation nie in das ablaufende Spieljahr geschafft. Ein echtes Dilemma.

    ...

    Die Nutzung der Widerspruchsfristen, sind eine Erklärung für die späte Verkündung der Entscheidung in der 2. Instanz. Das ist dann eben so, wenn es auf den 30.06. zugeht. Ohne jetzt den zeitlichen Rahmen der Frist zu kennen, finde ich es aber vollkommen richtig, den Beteiligten ausreichend Zeit für den Widerspruch zu gewähren. Das kann man eben nicht mal willkürlich festlegen, sondern muß über eine gesamte Saison hinweg, denselben Zeitrahmen beinhalten. Ein Verfahren muß zwingend immer nach denselben Regeln verlaufen, egal zu welchem Zeitpunkt in der Saison. Die Folgen daraus, können natürlich unterschiedlich sein, wenn das Saisonende z. B. überschritten wird. Damit muß man leben und dann Entscheidungen treffen.

  • Was für mich ein großes Gerechtigkeitsproblem ist, ist die Tatsache, dass die Klubs da unten drin davon abhängig sind, wer gegen wen klagt. Nehmen wir Hamm als Beispiel. Haben nichts in der eigenen Hand, da nur Essen die Klage einreichen kann. Nutznießer sind aber womöglich in erster Linie die Hammer. Die Situation ist viel zu komplex, als dass es gerecht wäre, dass nur der ganz direkt betroffene eine Klage einreichen kann.

    Die Gefühlslage verstehe ich.

    Aber bekanntlich haben Recht und Gerechtigkeit nicht immer etwas miteinander zu tun.

    Aber allen Ernstes: Hamm sollte Klage einreichen können und wenn ja, unmittelbar nach dem Abstieg oder vorsorglich paar Spieltage früher und hätten dann die anderen Abstiegskandidaten auch schon mal in weiser Voraussicht klagen sollen und gegen die anderen strittigen Spiele auch schon mal.

    Und auch die hier diskutierte Fristenlänge ist doch eigentlich in unseren Rechtssystemen ein bewährter Aspekt. In der normalen Gerichtsbarkeit sind ja Fristen nicht störend, sondern allgemeine Verfahrensdauern.

    Und da bin ich bei Dessau: wenn die auch anfangen und die Sportgerichtsbarkeit anrufen, ggf. auch zivile Gerichte, denn da geht es ja zum Schluß um vielmehr, dann prost Mahlzeit.

    Für mich persönlich meine Meinung gibt es nur zwei Lösungen: "Cordoba" oder "salomonischer" Kompromiss mit 19 Vereinen - beide alles andere als sportlich toll, aber gerecht - uups widerspreche ich mir ja selbst: Recht und Gerechtigkeit usw. 8)