Rechtsordnung DHB - Als Zuschauer Eingabe machen

  • Hallo zusammen,

    kann man als neutraler Zuschauer eines Spiels ohne Vereinszugehörigkeit eine Eingabe machen, z.B. wenn einem grob unsportliches Verhalten eines Spielbeteiligten aufgefallen ist, das während des Spiels unbemerkt blieb? Wenn ja, wo (Spielleieitende Stelle)? Wenn nein, gäbe es die Möglichkeit über Dritte?

    Ich habe in der Rechtsordnung des DHB dazu leider nichts gefunden.

  • m.W. ist das sportrechtlich nur den am Spiel Beteiligten möglich. Zuschauer zählen da nicht dazu. Wenn du jedoch zB. eine Straftat beobachtet hast, kannst du bei der Polizei Strafanzeige stellen.

    Bei Kampfsportarten, zu denen auch Handball gehört, liegen die Hürden allerdings hoch. So ist eine fahrlässige Tötung nicht strafbar, es muss Vorsatz gegeben sein. Anders wäre das zB in der Leichtathletik. Würde hier ein 100m Läufer einen parallel laufenden Läufer absichtlich schubsen, dieser käme zu Fall, wobei er sich tödlich verletzt, so läge wohl eine strafrechtlich relevante fahrlässige Tötung vor.

    Selbstredend ist meine Laieneinschätzung nur eine ebensolche.

  • So war auch meine Vermutung, dass das beim Handball, wenn es nicht strafrechtlich relevant ist, nur den am Spiel Beteiligten zusteht, zumal ich in der Rechtsordnung dazu auch nichts gefunden habe, was auf eine andere Regelung schließen lässt.

    Immerhin gibt es ja jetzt das DHB Hinweisgebersystem mit dem Motto "Hinsehen - Melden - Werte schützen", das betrifft aber wohl nur "Meldungen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeitende (haupt-, ehrenamtlich oder Honorarkräfte) des Verbandes". - Hier könnte es allerdings spannend werden, wenn die grobe Unsportlichkeit z.B. durch jemand als Spieler begangen wurde, der auch als Schiedsrichter unterwegs ist...