Jugendspielrechte ab Saison 25/26

  • Der hiesige Landesverband hat das Problem auch gesehen. Ich habe dazu geraten, die Vereine schnellstmöglich aufzuklären und parallel den DHB aufzuwecken, dass da dringend Handlungsbedarf besteht. Aufgabe 1 wurde, etwas kryptisch, auf der Homepage erledigt:

    Zitat

    § 55 Abs. 3 SpO/DHB im Fokus

    Der aktuelle § 55 Abs. 3 der SpO/DHB regelt das Spielrecht der Spielerinnen und Spieler bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden.

    Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften, innerhalb der Spielrechte nach § 15, grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.

    Damit gilt § 55 für Spielerinnen und Spieler, die bereits 18 Jahre oder älter sind und nicht mehr unter das Jugendspielrecht nach § 19 fallen, sondern unter das Erwachsenenspielrecht nach § 15.

    Ob Aufgabe 2 angegangen wurde, weiß ich nicht.

    "Perfektes Spiel für unruhige Zeiten: Schach und die große Sehnsucht nach Entschleunigung"

    Die hiesige Tageszeitung bereitet uns schon mal auf die Besatzung durch den Ivan vor.

  • Habe ich gerade von einem guten Freund erfahren: In einem großen Verband gibt es, ganz frisch, neues Ungemach. Die Passstelle dieses Verbands teilte zum aktuellen Spieltag sinngemäß betroffenen Vereinen wolhl folgendes mit: Spielern und Spielerinnen ohne Vertrag mit bereits erfolgtem Einsatz in der Jugend (Erstspielrecht) wurden schon erteilte Zweitspielrechte für aktive Mannschaften im Zweitverein wieder entzogen, wenn die erste Mannschaft des Jugendvereins höher spielt als die erste Mannschaft des Zweitvereins.

    Es gibt Fälle, bei denen das Spielrecht im Zweitverein schon ausgeübt wurde. Was das für die Wertung der Spiele heißt, falls das Bestand haben sollte, ist noch unklar.

  • Dummer Frage: seit wann haben Jugendspieler einen Vertrag? Wir sind doch nicht beim Fußball.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Wenn Du 18 bist, dann kannst Du noch A-Jugend spielen und brauchst für höhere Spielklassen bei den Aktiven (2. Liga/1. Liga) einen Vertrag, sonst darfst Du dort nur vier Spiele machen. Für niedrigere Spielklassen ist das nicht zwingend erforderlich.

  • Habe ich gerade von einem guten Freund erfahren: In einem großen Verband gibt es, ganz frisch, neues Ungemach. Die Passstelle dieses Verbands teilte zum aktuellen Spieltag sinngemäß betroffenen Vereinen wolhl folgendes mit: Spielern und Spielerinnen ohne Vertrag mit bereits erfolgtem Einsatz in der Jugend (Erstspielrecht) wurden schon erteilte Zweitspielrechte für aktive Mannschaften im Zweitverein wieder entzogen, wenn die erste Mannschaft des Jugendvereins höher spielt als die erste Mannschaft des Zweitvereins.

    Es gibt Fälle, bei denen das Spielrecht im Zweitverein schon ausgeübt wurde. Was das für die Wertung der Spiele heißt, falls das Bestand haben sollte, ist noch unklar.

    Das verstehe ich nicht. Was ist mit Jugendverein gemeint? Was ist erste Mannschaft gemeint?

    Vielleicht plakativ an einem Beispiel verdeutlichen?

  • nozdormu - klar, das habe ich außer Acht gelassen.

    Aber Beuger hat Recht, die Aussage ist etwas verwirrend.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Das verstehe ich nicht. Was ist mit Jugendverein gemeint? Was ist erste Mannschaft gemeint?

    Vielleicht plakativ an einem Beispiel verdeutlichen?

    Jugendverein: der Verein in dessen Jugend Du spielst

    Erste Mannschaft: gemeint ist die jeweils klassenhöchste aktive Mannschaft des jeweiligen Vereins

    Beispiel: Du spielst A-Bundesliga bei einem Erstligisten. Dann bekommst Du nach der Lesart dieser Passstelle aktuell kein Spielrecht für ein aktives Team in einem Zweitverein, wenn Du kein Vertragsspieler bist. Vertragsspieler mit Jugendspielrecht kannst Du nur sein, wenn Du schon 18 Jahre alt bist.

  • Wenn das eine offizielle Verlautbarung ist, müsste es dazu doch auch einen Link geben?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Einen Link habe ich nicht, betroffene Vereine wurden per Mail informiert. Den Inhalt einer dieser Mails kenne ich. Mehr weiß ich nicht drüber, ich kann auch nicht sagen, wieviele Vereine bzw.. Spieler/Spielerinnen das betrifft. Sind aber vermutlich nicht allzuviele.

    Ich finde das Vorgehen der Passstelle etwas befremdlich, im Vorlauf wurden zu diesem Thema Gespräche geführt, um Probleme zu vermeiden. Ist leider nicht gelungen, aber im Verbandswesen erschüttert mich nichts mehr.

  • Zitat

    § 55 Abs. 3 SpO/DHB im Fokus

    Der aktuelle § 55 Abs. 3 der SpO/DHB regelt das Spielrecht der Spielerinnen und Spieler bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden.

    Das Spielrecht der Spieler*innen wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden, in Erwachsenenmannschaften, innerhalb der Spielrechte nach § 15, grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die Landesverbände können jedoch für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga einschränkende Regelungen beschließen.

    Damit gilt § 55 für Spielerinnen und Spieler, die bereits 18 Jahre oder älter sind und nicht mehr unter das Jugendspielrecht nach § 19 fallen, sondern unter das Erwachsenenspielrecht nach § 15.

    § 15 und § 19 sind offensichtlich "exklusiv oder". D.h. es gilt für eine Person immer nur einer von beiden Paragraphen. Welcher gilt, wird abhängig gemacht von § 18.

    Richtig?

  • Wenn das eine offizielle Verlautbarung ist, müsste es dazu doch auch einen Link geben?

    Habe mittlerweile ein paar weitere Informationen: Wie schon erwähnt, geht es um A-Jugendspieler (Jahrgang 2007 und 2008) ohne Vertrag.

    Der Verband ist HBW, betroffene Vereine, von denen ich weiß (vermutlich gibt es noch mehr), sind Rhein-Neckar-Löwen und Frischauf Göppingen und natürlich auch die Zweitvereine im Erwachsenenbereich (Oberliga und höher) bei denen diese Spieler aktuell nicht mitwirken können, aber fest eingeplant sind (u.a. Torhüter).

    Bei vergleichbaren Fällen in RP und Hessen sind die Spielberechtigungen bisher nicht zurückgezogen worden, warum auch? - Die SpO sieht im § 19 keine besondere Einschränkung für Jugendspieler im Erwachsenenbereich vor, außer dass diese im Zweitverein mindestens in der fünfthöchsten Spielklasse (Oberliga und höher) spielen müssen.

    Sieht nach einem Alleingang der HBW-Passstelle aus. Gibt da schon richtig Gegenwind...

    Was meint Ihr dazu?

  • Neues vom HBW:

    Mindestens ein betroffener Verein ist unter Einschaltung des DHB gegen die Entscheidung vorgegangen.

    Am Freitagabend gab es daraufhin eine Sitzung des VAR (Verbandsausschuss Recht) des HBW, bei der der Auffassung des DHB gefolgt wurde, dass die fraglichen Spielrechte unberechtigterweise entzogen wurden. Ab Samstag waren die Spielrechte wieder hergestellt und die Vereine konnten die Spieler wieder einsetzen. Es sollen ca. 500 Spielerinnen und Spieler davon betroffen gewesen sein.

    Ich weiß das alles nur vom Hörensagen, gibt es Medien, die von diesen Vorgängen berichtet haben? Sind Konsequenzen absehbar, oder wird das alles unter den Tisch gekehrt? - Immerhin hat hier ein Verband auf ziemlich viele Spiele (bis mindestens zur 3. Liga) Einfluss genommen.

  • 500 Spieler? Bei der weiblichen Kugend sind uns 2 Kandidatinnen eingefallen, also 498 bei den Jungs? Oder war der Kreis der betroffenen doch größer?

    Wie auch immer, gut das das zurückgezogen wurde.

    Im Spätsommer habe ich mal eine Zahl gehört, dass die Passstelle in BW mehr als 10000 Spielberechtigungen für die neue Saison ausgestellt hat. "500 betroffene A-Jugendspielerinnen und -spieler" passt da schon, viele A-Jugendliche sind bei Erwachsenenteams (gerne auch im Zweitverein) "eingeplant".

  • Im Spätsommer habe ich mal eine Zahl gehört, dass die Passstelle in BW mehr als 10000 Spielberechtigungen für die neue Saison ausgestellt hat. "500 betroffene A-Jugendspielerinnen und -spieler" passt da schon, viele A-Jugendliche sind bei Erwachsenenteams (gerne auch im Zweitverein) "eingeplant".

    Ach sorry, ich hatte jetzt mit und ohne Vertrag verwechselt. Klar, 2007er ohne Vertrag gibt es einige mehr.

  • ok , um welche Zielgruppe es geht wird bei Jugendspielrecht klar, aber was ich aus verschiedenen Erzählungen immer noch nicht begriffen habe ist die Vorgehensweise von BWHV. Ich kann doch nicht Spielrechte vergeben , um sie dann während der Saison als einziger Landesverband zu sperren. Mit der Konsequenz, dass die betreffenden Akteure einen Spieltag nicht mitmachen dürfen. Dann schaltet sich ein Anwalt ein, der die Entscheidung wohl zerlegt, darauf hektisch eine Sondersitzung am Freitag Abend einberufen wird und dann am Samstag wieder alle spielberechtigt sind. Ich finde diese Geschichte hat nur die Grundlage Jugendspielrecht, aber das Vorgehen ist ja schon ein Novum, sowas hab ich vorher noch nie gehört, dass ein Landesverband so gravierend aus der Reihe tanzt. Das Chaos finde ich , hat andere Gründe als das Jugendspielrecht . Welche weiß ich nicht, hat aber was mit überzogenem Selbstbewusstsein von Seiten des BWHV zu tun. Aber vielleicht belehrt mich ja einer eines besseren.

    Was mich da besonders stört, ist, dass die Passstelle HBW auch Einfluss auf die Aufstellungen von Mannschaften in der 3. Liga genommen hat. Da spielen Teams aus mehreren Verbänden in einer Liga. Vorheriges Abklären mit den Passstellen anderer Verbände war anscheinend nicht möglich, man ging da oberlehrerhaft und ziemlich arrogant im Alleingang voran. - Die Entscheidung wurde den betroffenen Vereinen aus heiterem Himmel am Donnerstagabend vor dem Spieltag mitgeteilt und stellte nicht wenige Trainer vor neue Herausforderungen. Nach dem Wochenende passierte gefühlt erstmal nichts, man hatte ja gleich mitgeteilt, dass die Passstelle nur den Vorgaben der SpO folgt und wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden wäre, nur der Weg über die VAR gehen würde... War wohl eine Steilvorlage für besagten RA...

    Für mich ist nicht nachzuvollziehen, wie die Passstelle auf die Idee gekommen ist, dass sie hier im Recht sein könnte. Dazu muss man nicht Jura studiert haben, um zu verstehen, dass sie sich ihre Argumente einfach so zusammengereimt haben... Und nach erfolgter Sitzung gab es dem Vernehmen nach weder ein offizielles "Wort des Bedauerns" vom Verband bzw. dem Leiter der Passstelle, noch sind weitere Konsequenzen absehbar. Transparenz sieht anders aus. :(


  • Ja die Frage die du stellst, wie die Passstelle auf die Idee kam, dass sie da im Recht ist kannst eigentlich nur mit dem Witz über den Falschfahrer auf der Autobahn verstehen, der im Radio die Warnung über einen Falschfahrer hört und sagt, was erzählt der Radiosprecher da, einer? Tausende!!!

    Mir hat ein Trainer der da auch betroffen war erzählt, die von der Passstelle hätten sogar in Aussicht gestellt, dass die Vereine die die betreffenden Spieler eingesetzt haben, im Nachhinein noch mit Bestrafung rechnen müssten, weil sie ja schließlich unberechtigter Weise gespielt haben. Das ist so, als wenn du jemand ein Visum zur Einreise in dein Land ausstellst und dann merkst, dass du das doch anders machen willst und ihn dann einknastest, weil er sich ja unerlaubt in deinem Land aufhält. Das ist wirklich schräg.

    Wieviele Beiträge muss ich eigentlich noch schreiben bis ich dieses idiotische Merkmal " schon süchtig" wegkriege. In Deutschland darf man Lumumba nicht mehr Lumumba nennen, aber als süchtig darf man jeden bezeichnen. Strange