Gilt das auch fürs 7-gegen-6?
1:0 für dich Arcosh 😄
Habe mir geschworen, mich bis zur Winterpause nicht mehr zu dieser Thematik zu äußern 😇
Gilt das auch fürs 7-gegen-6?
1:0 für dich Arcosh 😄
Habe mir geschworen, mich bis zur Winterpause nicht mehr zu dieser Thematik zu äußern 😇
Hat so ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?
Bin gespannt auf die Entscheidung---aber
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand "
In Eisenach müsste doch der Buzzer zum Einsatz gekommen sein. Die Richtlinien der HBL fordern:
ZitatDer Buzzer ist direkt mit dem offiziellen Anzeigetafelsystem verbunden und führt bei Betätigung umgehend zum Anhalten der Zeit.
Bezüglich der Möglichkeit zum Einspruch gegen eine Spielwertung gilt:
ZitatGegen die Wertung eines ausgetragenen Spiels kann Einspruch eingelegt werden wegen
a) mangelhafter Beschaffenheit der Spielfläche, der Halle, des Spielballes, sonstiger Spielgeräte oder der Spielkleidung,
b) spielentscheidender Regelverstöße eines Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs,c) Mitwirkung eines/einer nicht spielberechtigten oder nicht teilnahmeberechtigten Spielers/Spielerin
Diese Aufzählung ist meiner Interpretation nach abschließend und ob der Buzzer, als technisches Hilfsmittel, hier dazugezählt werden kann, halte ich für fraglich. Ich weiß nicht ob z.B. der Zeitnehmer vor Spielbeginn eine technische Abnahme oder Überprüfung des Buzzers durchführen muss und falls diese fehlerhaft erfolgt wäre, dies als Regelverstoß gewertet werden könnte.
Ich würde zunächst erwarten, dass der Einspruch abgewiesen wird. Aber an Stelle der Leipziger würde ich es wohl auch probieren.
In Eisenach müsste doch der Buzzer zum Einsatz gekommen sein. Die Richtlinien der HBL fordern:
Bezüglich der Möglichkeit zum Einspruch gegen eine Spielwertung gilt:
Diese Aufzählung ist meiner Interpretation nach abschließend und ob der Buzzer, als technisches Hilfsmittel, hier dazugezählt werden kann, halte ich für fraglich. Ich weiß nicht ob z.B. der Zeitnehmer vor Spielbeginn eine technische Abnahme oder Überprüfung des Buzzers durchführen muss und falls diese fehlerhaft erfolgt wäre, dies als Regelverstoß gewertet werden könnte.
Ich würde zunächst erwarten, dass der Einspruch abgewiesen wird. Aber an Stelle der Leipziger würde ich es wohl auch probieren.
Passt doch, der Zeitnehmer muss die Zeit manuell vorgestellt haben!
Aufgrund der Great Firewall kann ich mir die Aufzeichnung des Spiels derzeit leider nicht ansehen. Auf welcher Zeitnahme beruht denn die Aussage? Wurde während des Team Time Out die Zeit auf der Hallenuhr korrigiert bzw. vorgestellt? Oder wurde während des Team Time Out die Spielzeit in der DYN-Übertragung korrigiert bzw. vorgestellt? Die Spielzeit bei DYN ist nicht mit der Hallenuhr gekoppelt, hat deshalb oft einen kleinen Versatz zur tatsächlichen Spielzeit und wird daher gerne während Unterbrechungen, wie z.B. einer Auszeit, wieder auf denselben Wert gestellt wie die Hallenuhr.
In Eisenach müsste doch der Buzzer zum Einsatz gekommen sein. Die Richtlinien der HBL fordern:
Einspruch eingelegt werden wegen
b) spielentscheidender Regelverstöße eines Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs,
Wenn das Spiel bereits nach 59:54 abgepfiffen wird statt nach 60:00 scheint doch zumindest einer der Schiedsrichter und/oder Zeitnehmer n spielentscheidenden Regelverstoß begangen zu haben.
Bei Dyn lief die Uhr munter weiter, wurde dann gestoppt, ob zurückgestellt, habe ich nicht drauf geachtet, ist eben nur DYN-Zeit. Aber die wird Leipzig doch hoffentlich nicht als Beweis herangezogen haben.
Das timeout Zeichen des SR für ein Foul kam bei Dyn genau bei 58:48. Während der Unterbrechung lief dann die Uhr noch auf 58:50 weiter und wurde dann wieder auf 58:49 zurückgestellt. Quasi zeitgleich mit dem Anpfiff zum Freiwurf für Leipzig bei 58:49, kam dann die Karte/der Pfiff zur Auszeit - gut zu sehen bei 58:49.
Während der Auszeit sieht man richtig, wie an der Uhr gedreht wird - auf 58:55
Sofern die Fernsehuhr an die des Zeitnehmers gekoppelt war, versteh ich den Unmut der Leipziger.
Das timeout Zeichen des SR für ein Foul kam bei Dyn genau bei 58:48. Während der Unterbrechung lief dann die Uhr noch auf 58:50 weiter und wurde dann wieder auf 58:49 zurückgestellt. Quasi zeitgleich mit dem Anpfiff zum Freiwurf für Leipzig bei 58:49, kam dann die Karte/der Pfiff zur Auszeit - gut zu sehen bei 58:49.
Während der Auszeit sieht man richtig, wie an der Uhr gedreht wird - auf 58:55
Sofern die Fernsehuhr an die des Zeitnehmers gekoppelt war, versteh ich den Unmut der Leipziger.
Zumindest kam bei genau 60:00 Fernsehuhr auch die Schlusssirene in der Halle. Deutlich zu hören
Sofern die Fernsehuhr an die des Zeitnehmers gekoppelt war, versteh ich den Unmut der Leipziger.
Genau das ist doch im Handball leider nicht der Fall. Daher sind Aussagen auf Basis des DYN-Videomaterials ohne Aussagekraft für den Sachverhalt.
Wenn das Spiel bereits nach 59:54 abgepfiffen wird statt nach 60:00 scheint doch zumindest einer der Schiedsrichter und/oder Zeitnehmer n spielentscheidenden Regelverstoß begangen zu haben.
Das Spiel wurde regelkonform bei 60:00 beendet. Die Aussage seitens der Leipziger ist, dass während des Spiels die Spielzeit um 6 Sekunden angepasst worden sei, so dass ihrer Argumentation folgend netto nur 59:54 Minuten gespielt worden wären.
Das ist dann der feine Unterschied zwischen bei 60:00 abpfeifen bzw beenden und nach 60:00 abpfeifen.
Ein Verkürzen der Spielzeit kann ja nicht dadurch konform werden, dass ich Uhr auf 60:00 drehe, um den Anschein der Regwlkonformität zu wahren.
Sonst wäre es natürlich n geiler Move um knappe Führungen sicher durch die Crunchtime zu bringen.
Ich denke das Leipzig keine Chance haben wird.
Denn wenn dann kann es nur eine Spielwiedeholung geben und ich glaube kaum das man dies macht.
Das stimmt schon. Aber was wäre möglich wenn sie mal vernünftig starten würden….
Die Meisterschaft ![]()
Bin gespannt auf die Entscheidung---aber
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand "
Ne, eher in der Hand des Captains.
Ich denke das Leipzig keine Chance haben wird.
Denn wenn dann kann es nur eine Spielwiedeholung geben und ich glaube kaum das man dies macht.
Sowas wäre ja ne "Bestrafung" für Eisenach, die ja nun wahrlich nix für den Schlamassel mit der Eieruhr können.
Das ist ja meistens bei Regelverstößen so, dass die bevorteilte Mannschaft da nichts für kann. (Ausnahme war mal ein EM-Halbfinale, wo ein Spieler 7 Sekunden vor Schluss einfach als achter Spieler aufs Feld lief.)
Das darf nicht das Kriterium sein.
Die Kriterien können nur sein, ob es 1. ein Regelverstoß war und ob er 2. spielentscheidend war.
Sowas wäre ja ne "Bestrafung" für Eisenach, die ja nun wahrlich nix für den Schlamassel mit der Eieruhr können.
Gut, darum geht’s ja aber nicht. Für eine mangelhafte Spielfläche oder spielentscheidende Regelverstöße könnte die Eisenacher Mannschaft auch nichts, und das wären erfolgsversprechende Einspruchsgründe. Wenn aber die Zeit bei Dyn das einzige Leipziger Argument ist, wird das wohl kaum reichen.
Dem Günther trau ich zu, dass er sich das Spiel am Wochenende noch mal angeguckt und mit der Stoppuhr mitgestoppt hat.
Aber ich hab ja auch immer noch nicht begriffen, ob auf den Videos, die die Vereine/Liga von den Spielen drehen, die offizielle Spielzeit verknüpft ist oder nicht. Es gab in dieser Saison mehrere Videobeweise, wo nachgeguckt wurde, ob der Ball vor oder nach Ablauf der Spielzeit drin war. Das geht ja nur mit offizieller Zeit (zumal das akkustische Signal im TV teilweise was Anderes sagte als die Entscheidung der Schiedsrichter nach Videobeweis).