Punkte für Halle - oder was sagen die Regeln für einen solchen Fall?
§47 der Spielordnung schreibt: „Kann ein Spiel infolge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über die Wertung oder Neuansetzung des Spiels“.
Da ist also alles offen:
Blomberg hat in Bad Wildungen - obwohl der Boden weiterhin wohl nicht gut war - nur gespielt, weil Bad Wildungen unbedingt spielen wollte und die Spielleitende Stelle, die es den Vereinen überlassen hat, das dann als nicht Antritt Blomberg hätte werden können.