Schade, dass hier kein Jurist mitliest. Eine rechtlich einwandfreie Trennung in der Probezeit erfolgt doch immer ohne Begründung, oder?
Normaler Weise brauchst du doch in der Probezeit auch keine expliziten Gründe. Ob das immer moralisch wertvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Hier gab es allerdings den Vorwurf, dass er gegen das Kinderschutzkonzept verstoßen hat. Das komplett unter dem Deckel zu halten, ist wohl schwierig. Stünde dies nicht im Raum hätte man sich nicht von ihm vor Ablauf der Probezeit getrennt. Dann wäre es bei diesem Vorwurf, so denn er nachgewiesen worden wäre auf eine außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund hinausgelaufen.