Ja, bei befristetem Aufenthalt im EU-Ausland, z. B. Urlaub, müssen lt. EU-VO, abonnierte Online-Dienste empfangbar sein. Kann man bei DAZN oder WOW nachlesen und gilt dann selbstverständlich auch für DYN.
Italien = EU-Ausland, VPN deshalb nicht notwendig.
Falsch bzw. siehe oben oder unten!
Danke für die Aufklärung.