Jein. Eine Bestätigung wäre für beide Seiten sinnvoll um Tippfehler und rechtliche Probleme auszuschließen.
Sie ist seit Jahren (schon vor der DSGVO) notwendig um die Einwilligung zu bestätigen (Confirmed/Double Opt-in). Sonst macht man sich auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb angreifbar.
Auch wenn Dyn das riskiert ist es halt üblich und irritierend, wenn es fehlt.
Du hast natürlich völlig recht. Dass sie sich rechtlich angreifbar machen, ist wirklich irritierend.