Wenn (!) sie alle Bilder zur Verfügung hatten (auch die, die bei DYN erst später kamen), stimme ich dir zu.
Ansonsten schadet man den Schiedsrichtern ohne deren Schuld.
Gibt es irgendeinen Beleg dafür, dass ihnen entgegen der HBL-Richtlinien nicht alle Kameraperspektiven zur Verfügung stehen?