Gibt es klare Regelungen, wie Profi-Sportler und Berufssportler ihrem Beruf nachgehen können?
WICHTIGE FRAGEN
ZUM SPORT IM NOVEMBER
Die Eindämmung des Corona-Virus hat für die Hessische Landesregierung höchste Priorität. Das bergeordnete Ziel ist nach wie vor Infektionsketten zu unterbrechen und die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept vorliegt, ist gestattet.
Das Innenministerium grenzt in Abstimmung mit dem Landessportbund Hessen den Profisport als bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportlern in Kapitalgesellschaften bzw. über den Wirtschaftsbetrieb von Vereinen ab. Das Training von Kaderathleten an den Bundesstützpunkten und Landesstützpunkten ist mit einem eigenen Erlass vom 02. November 2020 extra geregelt. Darin werden folgende Personen und Personengruppen aufgeführt:
- Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten (OK, PK, EK, NK 1, NK 2, LK) sowie Paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten (PAK, PK, TK, NK1, NK 2, LK), welche von den zuständigen Bundes- oder Landesfachverbänden anerkannt sind.
- Spielerinnen oder Spieler der Jugend- bzw. Nachwuchsaltersklassen im Leistungsbereich (mindestens U 15 Mannschaften oder älter), deren Mannschaften in der höchsten Spielklasse (national oder länderübergreifend) spielberechtigt sind und einer Olympischen oder Paralympischen Sportart angehören; sofern es sich um ein durch den zuständigen Spitzenfachverband zertifiziertes Nachwuchsleistungszentrum handelt und eine der Mannschaften dieses Nachwuchsleistungszentrums in den oben genannten Spielklassen teilnimmt, gelten dort alle Mannschaften im Leistungsbereich als Spitzensport.
- Profi- oder Spitzensportmannschaften aller Sportarten. Unter Profisport ist die bezahlte Vollzeittätigkeit von Berufssportlern in Kapitalgesellschaften bzw. über den Wirtschaftsbetrieb von Vereinen zu verstehen. In Olympischen und Paralympischen Sportarten gelten die 1.-3. Ligen sowie die 4. Liga im Männerfußball, als Spitzen- bzw. Profisport.
- Selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler (Vollzeittätigkeit) ohne Bundeskaderstatu