Allgemeiner Corona-Thread - der 2. Versuch

  • Ich schaue eher auf andere Werte wie gemeldete Corona Infektionen, Belegung der Intensivbetten und wieviele Coronapatienten beatmet werden müssen.
    Auch wichtig zu sehen, wie schnell die Zahlen in die Höhe schnellen können. Von gestern auf heute sind mehr als 800 neue Patienten mit Corona auf Intensivstationen verlegt worden.
    Schau dir einfach das DIVI Intensivregister an.

    OK, hab ich gemacht. Das Einzige was ich dort erkennen kann, ist das der Anteil der Patienten mit positivem Coronatest auf den Intensivstationen zunimmt.
    Die Anzahl der insgesamt belegten Intensivbetten hat sich seit dem Sommer nicht verändert und liegt stabil zwischen 21000 und 22000.
    Erkennen kann man auch, dass sich bei der Notfallreserve nichts ändert. Einzig die Anzahl der freien verfügbaren Intensivbetten sinkt stetig.
    Warum das so ist entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn das jemand erklären kann, wäre es schön.

    Wenn die obige Aussage von Handballer2105 korrekt ist, müssten im selben Moment 800 Patienten von der Intensivstation verlegt oder entlassen worden sein.
    Für mich sieht es eher so aus, als ob da zu einem größeren Teil schon vorhandene Intensivpatienten einen positiven Test erhalten haben.

    308 Permanent Redirect

    dort auf Zeitreihen gehen

  • pro handball

    da hättest du vlt. zu ende studieren sollen....

    und grad das die mods hier keinen sperren dürfen, habe ich womit gesagt ?

    wenn jemand in die grundsätze der forumsregeln eingreift, haben die moderatoren selbstverständlich das recht -manchmal die pflicht-
    einzugreifen - wo hab ich das denn verneint ?

    im gegensatz zu dir, der einzig und allein dies in die staatsgewalt geschoben hat, habe ich doch ausführlich beschrieben, dass das
    im privatbereich auch möglich ist.
    ich hab sogar beispiele aufgeführt, wo dies im privatbereich an der tagesordnung ist - wohlgemerkt etwas, was du ausgeschlossen hast....
    aber dazu äusserst du dich ja nicht...

    Ich hab zu Ende studiert, unterlasse, bitte, solche Bemerkungen, die sehen einfach nicht gut aus.

    In der Lüth-Entscheidung des BVerfG hat das BVerfG eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bei der Auslegung des Zivilrechts anerkannt. Deine Beispiele beziehen sich auf das Strafrecht, das für sich selbst bereits eine Einschränkung der Grundrechte von staatlicher Seite her darstellt. Diese mittelbare Drittwirkung der Grundrechte verpflichtet staatliche Stellen, nicht private, bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen die Grundrechte als Ausdruck einer objektiven Wertordnung miteinzubeziehen. Das ist aber nur eine Pflicht, die staatliche Stellen, in erster Linie Gerichte und den Gesetzgeber, trifft, nicht aber den Privaten. Das Einfallstor für diese Auslegung sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die auch einer Auslegung zugänglich sind. Insbesondere für die Meinungsfreiheit hat das BVerfG im Lüth-Urteil entschieden, dass die von Art. 5 I GG gedeckte Meinungsfreiheit im Sinne der damals geltenden Wechselwirkungslehre zu beachten ist.
    Nochmal, gegenüber einem Privaten kann ich mich nicht auf Grundrechte berufen, nur gegenüber staatlichen Stellen.
    Damit sollten wir es bewenden lassen.

    Eine 100%ige Wahrheit gibt es ebensowenig wie 100%igen Alkohol. (S.Freud)

  • Ich hab zu Ende studiert, unterlasse, bitte, solche Bemerkungen, die sehen einfach nicht gut aus.

    In der Lüth-Entscheidung des BVerfG hat das BVerfG eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bei der Auslegung des Zivilrechts anerkannt. Deine Beispiele beziehen sich auf das Strafrecht, das für sich selbst bereits eine Einschränkung der Grundrechte von staatlicher Seite her darstellt. Diese mittelbare Drittwirkung der Grundrechte verpflichtet staatliche Stellen, nicht private, bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen die Grundrechte als Ausdruck einer objektiven Wertordnung miteinzubeziehen. Das ist aber nur eine Pflicht, die staatliche Stellen, in erster Linie Gerichte und den Gesetzgeber, trifft, nicht aber den Privaten. Das Einfallstor für diese Auslegung sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die auch einer Auslegung zugänglich sind. Insbesondere für die Meinungsfreiheit hat das BVerfG im Lüth-Urteil entschieden, dass die von Art. 5 I GG gedeckte Meinungsfreiheit im Sinne der damals geltenden Wechselwirkungslehre zu beachten ist.
    Nochmal, gegenüber einem Privaten kann ich mich nicht auf Grundrechte berufen, nur gegenüber staatlichen Stellen.
    Damit sollten wir es bewenden lassen.

    Pro Handball:
    Guter Versuch, aber ich fürchte, TCLIP wird sich auch von einem Juristen wie dir nicht überzeugen lassen, dass sein Standpunkt vielleicht nicht immer der Weisheit letzter Schluß ist. :hi:
    Vielleicht ist er auch einfach schlecht gelaunt ob der Niederlage des TBV gestern, wer weiß...

  • Also Holly, fängst du jetzt auch zu trollen und zu sticheln an? Scheint auch hier ein Virus umzugehen. Ich weiß, mich hat dieses Trollona auch schon erwischt :hi:

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. LAUT." (Coco Chanel)

    "Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein" (Gandhi)

    "Der gößte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant" (Hoffmann von Fallersleben)

    AC/DC - House of Jazz

    Led Zeppelin - Black Dog

    Black Sabbath - Paranoid

  • OK, hab ich gemacht. Das Einzige was ich dort erkennen kann, ist das der Anteil der Patienten mit positivem Coronatest auf den Intensivstationen zunimmt.
    Die Anzahl der insgesamt belegten Intensivbetten hat sich seit dem Sommer nicht verändert und liegt stabil zwischen 21000 und 22000.
    Erkennen kann man auch, dass sich bei der Notfallreserve nichts ändert. Einzig die Anzahl der freien verfügbaren Intensivbetten sinkt stetig.
    Warum das so ist entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn das jemand erklären kann, wäre es schön.

    Wenn die obige Aussage von Handballer2105 korrekt ist, müssten im selben Moment 800 Patienten von der Intensivstation verlegt oder entlassen worden sein.
    Für mich sieht es eher so aus, als ob da zu einem größeren Teil schon vorhandene Intensivpatienten einen positiven Test erhalten haben.

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    dort auf Zeitreihen gehen

    Genau darauf will ich schon lange hinaus. Jeder Patient auf ITS wird als Covid19 Patient geführt, wenn ein PCR Test positiv ist...Das wird in einigen Fällen sicher auch korrekt sein, in einigen Fällen aber wird die Ursache der Erkrankung sicher auch eine andere sein (andere Virenstämme, Bakterien etc.). Das Problem der nosokomialen Infektionen in Krankenhäusern haben wir schon ewig (ca.30
    -40.000 Todesfälle in Deutschland pro Jahr), es hat vor Corona halt die wenigsten interessiert...Wir haben halt das Problem, dass der PCR Test alleine keine exakte Diagnostik sein kann, er aber in der Statistik der Covid19 Patienten als solche geführt wird.
    Innerhalb der Krankenhäuser in Deutschland ist die Belegungssituation allerdings sehr heterogen. In manchen Häusern ist keine stärkere Auslastung durch Covid Patienten zu erkennen, in anderen dafür eine deutlich stärkere Zunahme. Das erschwert natürlich eine allgemeingültige Einschätzung der Lage für ganz Deutschland. Gleiches gilt im ambulanten Bereich .

  • XP habe ich schon hinter mir gelassen.

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  • holly


    udn selbst deine rührige geschichte dazu passt dann genau ins bild derer, vor denen uns bei gleicher "machart" ja selbst die bundesregierung
    warnt, darauf nicht reinzufallen.
    und sorry, wer in diesen bereichen eine solche nähe dazu zeigt, den schätze ich zumindest auch so ein

    Was soll diese Bemerkung?
    Vor wem warnt die Bundesregierung? Worauf soll man nicht reinfallen?
    Wer ist "uns?
    Du nennst meine berufliche Tätigkeit eine rührende Geschichte?
    Da kann ich nurnoch mit dem Kopf schütteln...


  • Ich bin dafür, das Thema Grundrechte mit in den Lehrplan aufzunehmen. Meinungsfreiheit Art.5 I GG garantiert dem einzelnen ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, schützt ihn aber nicht vor Konsequenzen im privaten Bereich. Im privaten Bereich gelten Grundrechte eben nicht so ohne weiteres. Meinungsfreiheit heißt, ich darf meine Meinung kundtun, das heißt aber nicht, dass ich sie kritiklos kundtun darf. Das ist ja das große Mißverständnis von AfD, Reichsbürgern, Querdenkern etc.

    Ich bin mir da nicht so sicher, daher meine Frage. Gelten Grundrechte nicht erstmal grundsätzlich, unabhängig von öffentlichen oder privaten Bereich und bedarf es nicht eines Gesetzes, um den Schutz der Grundrechte einzuschränken? Sollen Grundrechte nicht auch oder gerade den Bürger vor Eingriffen des Staates in seinen privaten Lebensbereich schützen? Also wenn der Staatsdiener mein Heim betreten oder meine Telefonate mit der Nachbarin abhören möchte, bedarf es meine Einladung oder eines Gesetzes. Ich bin aber bei dir, vor dem ungebetenen Besuch eines Langfingers (egal woher er kommt) schützen sie nicht. Und ich bin noch mehr bei dir, dass Meinungsfreiheit keinen Schutz vor Kritik bedeutet. Was das große Missverständnis betrifft, sowas habe ich aber nicht nur bei den von dir erwähnten Vertretern wahrgenommen. Der leitende Tierarzt Lothar hatte doch vor einiger Zeit bezüglich der Maßnahmen sich auch dahingehend geäußert, dass man diese nicht hinterfragen, sondern einfach so stehen lassen müsse. Und der gehört doch nun wahrlich nicht diesen Fraktionen an.[/quote]

    obotrit
    Grundrechte gelten unmittelbar nur für den einzelnen gegen staatliche Eingriffe, im privaten Bereich gelten sie zunächst mal nicht. Grundrechtsverletzungen gibt es daher auch nur durch staatliche Akte, nicht aber durch den einzelnen privaten Akteur.

    Beispiel: Wenn Du im öffentlichen Straßenverkehr ein Kfz führen willst, wird Dir dieses durch Art. 2 I GG gewährte Grundrecht durch die Führerscheinpflicht durch staatlichen Akt eingeschränkt. Willst Du nur auf privatem Gelände fahren, brauchst Du auch keine Führerschein.
    Grundrechtsverpflichtet sind immer nur der Staat und seine Einrichtungen, nicht aber die Privatperson.

    Ich hab zu Ende studiert, unterlasse, bitte, solche Bemerkungen, die sehen einfach nicht gut aus.

    In der Lüth-Entscheidung des BVerfG hat das BVerfG eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bei der Auslegung des Zivilrechts anerkannt. Deine Beispiele beziehen sich auf das Strafrecht, das für sich selbst bereits eine Einschränkung der Grundrechte von staatlicher Seite her darstellt. Diese mittelbare Drittwirkung der Grundrechte verpflichtet staatliche Stellen, nicht private, bei der Auslegung zivilrechtlicher Normen die Grundrechte als Ausdruck einer objektiven Wertordnung miteinzubeziehen. Das ist aber nur eine Pflicht, die staatliche Stellen, in erster Linie Gerichte und den Gesetzgeber, trifft, nicht aber den Privaten. Das Einfallstor für diese Auslegung sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die auch einer Auslegung zugänglich sind. Insbesondere für die Meinungsfreiheit hat das BVerfG im Lüth-Urteil entschieden, dass die von Art. 5 I GG gedeckte Meinungsfreiheit im Sinne der damals geltenden Wechselwirkungslehre zu beachten ist.
    Nochmal, gegenüber einem Privaten kann ich mich nicht auf Grundrechte berufen, nur gegenüber staatlichen Stellen.
    Damit sollten wir es bewenden lassen.

    Darauf wollte ich hinaus. Da habe ich als Laie und Nichtjurist deine erste Ausführung missdeutet. Ich nahm an, du würdest mit dem Geltungsbereich den Ort des Handelns meinen. Daher mein Verweis zum Telefonat mit der Nachbarin, dass in meiner privaten Wohnung stattfindet und dem Staat nun gar nichts angeht und vor dessen Neugierde mich Grundrechte schützen sollen, aber eben nicht Immunität (irgendwann hatte ich mal was von Schranken und Schranken-Schranken gehört) verleihen können. Das Grundrechte nicht vor dem Langfinger schützen, ist schon klar. Da schützt im wirklichen Leben nur ein gutes Türschloss oder ein Vierbeiner. Das Strafrecht greift ja erst nach dem Handeln des ungebetenen Gastes, also es schützt in der Praxis nicht wirklich davor. Sorgt aber für eine Repression, als Folge auf die Tat, was aber noch nicht den erlittenen Schaden ausgleicht.

    "Die allermutigste Handlung ist immer noch, selbst zu denken. LAUT." (Coco Chanel)

    "Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein" (Gandhi)

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    Black Sabbath - Paranoid

  • pro handball

    ich hab was ganz anderes geschrieben, als das was du geantwortet hast-
    dass grundrechte durch/ über den staat legitimiert werden , steht ausser frage.
    allein schon die definition, dass du deine grundrechte soweit ausüben kannst, wie du nicht in die grundrechte anderer eingreifst,
    sagt doch genau das aus, was ich gesagt habe.
    ich habs auch an beispielen erklärt.
    dein beispiel mit dem führerschein ist ein korrektes aber auf den bereich bürger / staat eingegrenztes.
    und wenn meine grundrechte durch andere verletzt werden, ist zwar grundsätzlich der staat für die sanktionierung zuständig,
    aber ich kann wiederum über den zivilbereich klagen, weil meine grundrechte beschädigt sein.
    wenn ich dann obsiege, bekomme ich schmerzensgeld.
    und da du ja dein studium abgeschlossen hast, weisst du auch genau, dass ich das was du bzgl. der juristischen seite "staat"
    gesagt hast, gar nicht angezweifelt habe- sondern lediglich dazu bemerkt habe, dass es auch einen weiteren bereich gibt.
    wenn man nur den rein juristischen teil hier reinstellt, wirds noch "trockener" - das war mein ansatz.

    immerhin hat es wieder dem richtigen geholfen , sich dranzuhängen.
    udn verkürzt gesagt, haben mutti udn einige minister davor gewarnt udn auch daraufhingewiesen, dass man nicht auf die
    -ich drücks vornehm aus- stimmungsmacher in der republik die die corona situation für ihre theorien etc. nutzen,
    hereinfallen möchte, insbesodnere wenn es in den extremen bereich geht. eine der folgen : staatsschutz kümmert isch
    um die merklich unterwanderten querdenker.

  • Ich stimme Herrn Antes zu, dass wir zu wenig Informationen haben und ich entnehme diesem Interview, dass er für deutlich mehr Studien plädiert und das wir aus seiner Sicht zur Zeit im Blindflug unterwegs sind.

    Zum Thema öffentlicher Nahverkehr bin ich der Meinung, dass man diesen nicht einschränkt, da man ansonsten die Schulen nicht offen halten könnte. Aber zeitversetzter Unterricht, wie es von einigen Verkehrbetrieben gefordert ist, wird meines Wissens von den Kultusministerien grundlegend abgelehnt.

  • Tja, was nun - morgen ist wieder Bund-Länder-Konferenz.

    Der jetzige Lookdown ist weder Fleisch, noch Fisch - im Prinzip ist es ja eine Gaststätten- und Großveranstaltungsschließung mit partieller Maskenpflicht. Weitere Kontaktverschärfungen sind eine reine Alibimaßnahme (mal ehrlich: kennt ihr genau die jetzt geltenden Kontaktregeln?)

    Die großen Brocken sind Schulen und weitere Ladenschließungen, ganz großes Besteck wären Residenzpflichten usw.

    Meiner Ansicht nach sollte man Schulschließungen probieren...das ist schon ein mächtiger Brocken im Gesamtkontaktvolumen (incl. Schülerverkehr usw.) und ja nun doch relativ einfach machbar (mit weitergehender Notbetreuung als im März usw). Komischerweise ging übrigens diese ganze Wertschätzung der 'offenen Schulen' erst nach Wiedereröffnung derselben los...

  • Die 2 Wochen zeigen, daß Gaststätten, Restaurants, Kulturbetriebe, Museen, Theater, Konzerthäuser, Hotels in kleinster Weise für den Anstieg der Zahlen verantwortlich gewesen sind.

  • So eine Ausgangssperre ab Mitte Dezember erscheint mir naheliegend um größere Weihnachrsfestivitäten zu verhindern.. Achja und analog Ostern keine Gotteddienste. Potentielle Superspreader.... Und wem ist dieses Jahr schon nach " Oh du fröhliche"

  • Gottesdienste zu verbieten ist halt verfassungsrechtlich total schwierig bis unmöglich.

    Habe da jetzt in letzter Zeit auch nicht mehr so viele Meldungen wahrgenommen (das lässt sich ja im Falle von Kirchengemeinden relativ leicht nachvollziehen), da scheint ein stärkeres Bewusstsein mittlerweile vorhanden zu sein.

    Klar, Weihnachtsgottesdienste wären ein Problem, ist aber noch 5 Wochen hin, kann man sich auch noch Mitte Dezember drum Gedanken machen. Bund-Länderkonferenz ist aber morgen und am folgenden Montag.

    Ich komme wirklich immer wieder auf Schulen...(Einzelhandel wieder schließen wäre schon heftig, sollte so ziemlich letztes Mittel sein)

  • Schulen sollen selbst laut Söder offen bleiben. Der will das über die " totale Maskierung" lösen. Das wird aber wenig bringen wenn man dann die Schüler in Gruppen fröhlich eng beisammen auf dem Heimweg sieht...

    Über Ostern ging das mit den Gottesdiensten doch auch. Warum jetzt nicht?

  • Gottesdienste waren doch nie verboten - oder? Aber ich denke, evangelische und katholische Kirche werden am Heiligabend eh nicht die Hütte voll machen und bei Freikirchen und anderen Glaubensgemeinschaften ist inzwischen ein Problembewusstsein vorhanden.

    Aber es könnte durchaus sein, dass das alles nicht reicht....Familienfeierlichkeiten zu Weihnachten wären natürlich wirklich nur durch Einsicht reduzierbar (rechtlich könnte man das praktisch nur durch strafbewehrte häusliche Residenzpflichten einschränken, also Ausgehverbote usw.). Fraglich ist auch, ob sowas kontrollierbar wäre - Hotels und Kultureinrichtungen haben nunmal das Pech, dass sie recht einfach und kontrollierbar zu schließen sind (bzw. eingeschränkter Betrieb bei Hotels). Schul- und Geschäftsschließungen gingen auch relativ einfach zu kontrollieren - sind natürlich ein viel größerer Brocken...