TuS Ferndorf 2020/2021

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    Nach 5-6 Wochen Zwangsstilllegung des Spielbetriebs und einer ebenso langen Trainingspause von 8-9 Spielern in zwei Spielen einen indisponierten VfL Gummersbach zu besiegen (ja, ich weiß, erst am Montag gibt es Gewissheit) und gegen die HSG Konstanz ein Unentschieden zu erreichen, ist mehr, als zu erwarten war.
    Im heutigen Spiel hat es vor allem an der mangelnden Durchsetzungskraft des Rückraums (Ausnahme Torben Matzken) gegen die offensiv ausgerichtete Deckung der Konstanzer gelegen, den Sack nicht zumachen zu können.

    Angesichts der nächsten drei Gegner, die allesamt auf den ersten sechs Plätzen zu finden sind, wird`s schwer, die Aufholjagd fortsetzen zu können.

  • Ich bin leider kein Jurist und gebe zu, dass ich dem Dokument nicht vollständig folgen kann. Irgendwie hatte ich gehofft, dass du etwas zu unserer(meiner) Erleuchtung beitragen könntest

  • Es freut mich irgendwie für Ferndorf, da ein Punktverlust für einen Formfehler bitter gewesen wäre, dürfte aber dazu führen, dass die HBL-Bestimmungen in Zukunft nach Lust und Laune ignoriert werden. Hier und da mal etwas Werbung mehr, mehr Freiheiten für den Hallensprecher usw.

  • JUHUUU!
    https://www.tus-ferndorf.de/1-mannschaft/h…en-gummersbach/
    Zitat: "Allerdings ist die Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch. Der VfL hat
    jetzt zwei Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen und
    vor die zweite Kammer des Bundessportgerichts des DHB zu ziehen."


    "Der TuS, vertreten durch Rechtsanwalt Helge Olaf Käding, Experte für Handballrecht, verwies auf ein einschlägiges Urteil des höchsten DHB-Handballgerichts und argumentierte damit, dass die Handballregeln, die das Nachtragen eines Spielers auf den Spielbericht während des Spiels erlauben, sofern dort noch Platz ist, gegenüber einschränkenden Vorschriften der HBL höherrangiges Recht seien. Dieser Meinung hat sich die HBL angeschlossen."

    Ich dachte, die Spielerliste wäre schon voll gewesen?! ?(

    Und wozu macht die HBL denn dann "einschränkende Vorschriften", wenn sie im Zweifel gar keine Gültigkeit haben? Sollen die Vereine jetzt recherchieren, welche HBL-Regeln noch alle in diesem Sinne keine Gültigkeit haben und sie einfach ignorieren, weil sie durch "höherrangiges Recht" außer Kraft gesetzt werden? Ich verstehe diese Begründung nicht. Ich habe ja angekündigt, dass ich jede Entscheidung akzeptieren werde, solange ich die Begründung verstehen und nachvollziehen kann. In diesem Fall trifft gerade beides nicht zu. ?(

  • Fakt ist: Der VfL Gummersbach hat aufgrund "nicht auf die Straße gebrachter PS" verdient verloren !
    Fakt ist: Die HBL hat in erster Instanz den Einspruch abgelehnt.

    Für und wider - hin und her ; lassen wir es doch an dieser Stelle einfach gut sein.
    Der TuS Ferndorf ist für die nächsten Tage Derbysieger.
    Der VfL kann es ja am Samstag gerade rücken  ;) .

  • Ja, alles gut. Ich will ja auch gar nicht, dass das Urteil anders ausfällt, denn der VfL hat die Punkte einfach nicht verdient!
    Aber ich verstehe die Urteilsbegründung nicht und bin besorgt, genau wie Gummersbacher, dass in Zukunft diese oder andere Regeln, die von "höherem Recht" dominiert werden, ignoriert werden. Ich frage mich ernsthaft, wozu die HBL hergeht und überhaupt Vorschriften formuliert, an die sich die Vereine halten sollen, wenn sie im Zweifel gar nicht gültig sind. Dieses Urteil ist doch der Beweis dafür, dass die Vorschrift, dass ein generell spielberechtigter Spieler nicht auf der Liste stehen muss, wenn noch Platz zum Nachtragen ist. Somit könnte ein Verein hergehen und je nach Spielverlauf den richtigen Spieler, der nicht auf der Liste steht, aussuchen und einsetzen, denn jeglicher Einspruch wäre zwecklos. Ich bin stark dafür, dass man das tun kann, aber dann soll die HBL doch bitte einfach die Regel zurücknehmen, dass kein Spieler nachgetragen werden kann. Entweder, oder. Die gleichzeitige Existenz beider Vorschriften/Regeln macht in meinen Augen keinen Sinn.

    Also nochmal, ich finde das Urteil an sich gut und (sportlich) richtig, aber die Sache mit den Regeln wirft für mich dringende Fragen auf..

  • Das, was hier zitiert wurde

    Zitat

    „Die Mannschaftsverantwortlichen müssen diesen Spielbericht ja vorher
    gegenzeichnen. Danach ist er offiziell. Dann darf auch nur der spielen,
    dessen Name drauf steht“, verdeutlicht Roland Janson, erfahrener
    Lehrwart des Kreises Lenne-Sieg. In den Profiligen sei ein
    Spieler-Nachtrag – so wie in den Klassen darunter – nicht möglich.

    ist schlicht und ergreifend falsch. Es ist ab der 3. Liga bis in die unterste Kreisklasse und Jugend möglich und wird auch häufig genutzt. Wenn die HBL davon abweichende Vorgaben hat (mir sind die nicht bekannt) würde sie ja geltenden Handballregeln und Spielordungen widersprechen. Mit ähnlichen Situationen hat ja auch schon eine rewisse Bundesregierung so ihre Erfahrungen gemacht - Stichwort "Osterruhetage".

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • also ich hab da keine probleme , das urteil nachzuvollziehen :

    vorbedingung ist-so lese ich das heraus- dass die liste nicht voll war-
    und
    dass der fehler versehentlich war (also keine bewusste handhabung, um evtl. je nach spielstand oder verletzten, eine dafür geeignete
    irgendwann mitspielen zu lassen).

    einen verlustwertung des spiels geht nach dem antrag eigentlich nur, wenn nach dem spiel festgestellt werden würde, dass eine spielerin
    nicht hätte mitspielen dürfen.

    wenn sich - wie in diesem fall- der fehler "heilen" lässt : strafe gegen den mv - wertung bleibt bestehen.

    es gibt da auch noch genug aspekte für vergleichbare fälle- zb. durfte die spielerin evtl. nachgetragen werden, da liste nicht voll und
    dann weiter mitspielen - konkurrenz der nationalen und internationalen vorschriften, verhältnissmässigkeit etc.

    dies wird sicher in den näcshten jahren dann auch mal sachlage bei einem anderen fall sein.

    da der cas in den letzten jahren vermehrt urteile gefällt hat die den bereich verhältnissmässigkeit betreffen,
    erwarte ich in dem bereich demnächst auch deutlich mehr spielraum bei den nationalen verbandsentscheidungen.

  • "Der TuS, vertreten durch Rechtsanwalt Helge Olaf Käding, Experte für Handballrecht, verwies auf ein einschlägiges Urteil des höchsten DHB-Handballgerichts und argumentierte damit, dass die Handballregeln, die das Nachtragen eines Spielers auf den Spielbericht während des Spiels erlauben, sofern dort noch Platz ist, gegenüber einschränkenden Vorschriften der HBL höherrangiges Recht seien. Dieser Meinung hat sich die HBL angeschlossen."


    Wieso vertritt Helge den TuS? Der Vfl hat doch den Einspruch eingelegt. Muss dieser nicht auch die Klage begründen?

  • Zitat von »tobi_m«

    "Der TuS, vertreten durch Rechtsanwalt Helge Olaf Käding, Experte für Handballrecht, verwies auf ein einschlägiges Urteil des höchsten DHB-Handballgerichts und argumentierte damit, dass die Handballregeln, die das Nachtragen eines Spielers auf den Spielbericht während des Spiels erlauben, sofern dort noch Platz ist, gegenüber einschränkenden Vorschriften der HBL höherrangiges Recht seien. Dieser Meinung hat sich die HBL angeschlossen."

    Wieso vertritt Helge den TuS? Der Vfl hat doch den Einspruch eingelegt. Muss dieser nicht auch die Klage begründen?

    Weil der TuS ein Recht auf Anhörung im Verfahren hat. Und dieses Recht wurde für den TuS durch Helge wahrgenommen. Vermute ich mal....

  • antragsteller im verfahren "spielverlustwertung" ist der vfl-
    antragsgegner ist ferndorf-
    beides sind beteiligte am verfahren.

    wie bernhard r. schon schreibt, haben alle beteiligte am verfahren je nach sachstandslage möglichkeiten bestimmter rechtsmittel.
    da hier im verfahren (oder sogar vorverfahren,verbandsrecht,vlt. heisst es anders) hat ferndorf 2 sachen richtig gemacht :
    helge verpflichtet-
    vorabstellungnahme unter bezug auf ein "obergericht", sodass ohne verhandlung eigentlich kein anderes urteil möglich war.

    wobei ich davon ausgehe, dass es trotz einer gewissen brisanz eines der leichteren "verfahren" für helge war...

  • Ist denn schon bekannt, ob der VfL Einspruch einreichen wird?


    Laut OVZ-Printausgabe von morgen, ja.
    "Beide Vereine haben nun 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen die Entscheidung einzureichen. Wie Thiel mitteilt, habe der VfL bereits Rechtsmittel angekündigt. Der Gummersbacher Handballverein wollte sich dazu am Montag noch nicht äußern."

  • es wäre sehr fahrlässig, wenn sie den nicht hätten...

    spannend wäre zb., wenn der vfl zuerst bei helge angefragt hätte-
    der nach lageeinschätzung wenig erfolgschancen sah und der vfl dann jemand anders engagiert hätte.

    ich finde das urteil sehr eindeutig und auch keine angriffspunkte,
    ausser dem manchmal üblichen "was nicht sein darf, kann nicht sein" ,
    ich verstehe auch die vfl fans im ersten ansatz,
    aber das urteil ist sehr schlüssig und da u.a. auf entscheidungen der höheren verbandsgerichtsbarkeit bezug genommen wird,
    gibts da keinen spielraum mehr nach oben.
    weiterhin sind die abgrenzungen deutlich gemacht, dass eben "nicht tür udn tor" für missbräuchliche nutzung oder willkür vorhanden wäre.

  • Zum eigentlichen Verstehen der Sachlage,:

    - Früher war es einfach eine Rote Karte für den Spieler, aber der hat kein Fehler begangen hat, da er den Spielbericht nicht ausfüllt.

    Nach der Regeländerung Verwahrung oder nächst höherer Bestrafung des MV (wenn schon gelb verteilt war) und Nachtragung des Spielers wenn noch Platz ist (er im eigentlichen Sinne Berechtigt ist zu spielen usw.). Weil der Spieler hat keinen Fehler gemacht.
    Wenn kein Platz mehr auf der Spielerliste war, war der Einspruch der Gegner meistens erfolgreich mit der Begründung der Gegen hat zu viele Spieler eingesetzt. Weil dann währe der Spieler ja nicht Spielberechtigt gewesen (Anzahl der am Spiel einsetzbaren Spieler).

    - nichts ist unmöglich -
    - solang noch machbar ist -
    - 1:1 in der Nachspielzeti HSV - FCB 2001 -
    :D
    - 1:2 in der nachspielzeit FCB ManU 1999 -
    :mad: