Dem Basketballer sind aber nicht die Äußerungen seiner Freundin zuzurechnen. Das wäre Sippenhaft.
Diese Begründung würde ein Gericht wohl kaum akzeptieren, ebensowenig dass auch Nazis mitdemonstrierten. Sofern der Basketballer sich nicht selbst rechtsextrem hervortat.
Entscheidend wird die Frage sein, darf ein Verein seinen Spielern vorschreiben, wie sie sich in der Freizeit zu verhalten haben. Denn derzeit ist im Basketball wohl weder Trainings-noch Spielbetrieb. Und es gelten derzeit auch keine Quarantäneregeln.