zu dem urteil des ovg
bisher liest es sich so, dass es formaljuristische fehler waren die durch den etwas zu zügig durchgezogenen
vorgang seitens der landesregierung gemacht wurden, es wurde sogar nachgebessert, aber reichte
halt nicht
insgesamt sehe ich da so eine zwittersituation-
klar sollte man soviel wie möglich erlauben bzw andersherum : so wenig wie möglich einschränken.
allerdings beinhaltet ein ausflug über etwas grössere strecken dann doch automatisch mehr kontaktpunkte mit anderen-
und ob man da nun sagt : abstand halten ....klar, aber dazu gibts keine 100%...also erhöht sich sicherlich automatisch die quote
der möglichen übertragungen , ob nun tankwart, ob nun kinds die man nicht immer "aufhalten" kann, bestimmte flächen die als
übertragungsträger in betracht kommen, werden einfach von mehr personen berührt, mehr verkehr = mehr unfälle.....ect...
das gilt es abzuwägen
wenn ein ovg dann zum ergebnis kommt, dies sei in abwägung dann möglich, ist das zu akzeptieren.
gleichfalls fordern alle im augenblick immer eher zurückhaltend und dann doch noch ein bisschen abwartend zu sein-
dazu passt es nicht ganz so. gleiches gitl für die gerichte selbst : bei manchen gerichten finden bussgeldsachen bis
ende mai nicht statt, bei anderen werden sie ab mitte mai schon wieder terminiert.
ich wohne direkt an der weser - weserrandweg am wochenende zb gut besucht, aber mit deutlich mehr abstand zw. den personen,
für mcih sah das alles vernünftig und rücksichtsvoll aus. ob man das dann erweitern muss, dass anfahrten von 100km und mehr
in ordnung sind ? gleichfalls könnte man auch mal zu hause im wlad spazieren gehen - ob man dafür zwingend an die ost - oder
nordsee muss ? ich meine, es wäre keinem geschadet, wenn man auch vom gericht aus noch die nächste runde der experten
bis mittwoch abgewartet hätte - die richter/innen haben sicherlich i.a. deutlich mehr ahnung von den medizinischen
gegebenheiten als die gutachter/ berater der regierung . sie urteilen daher eher nach ganz neutralen gesichtspunkten die
sich eher eng am gesetzestext anlehnen - ob das in der derzeitigen situation dann richtig ist ? oder ob man da eher den
möglichen spielraum hätte nutzen sollen und sich selbst noch 1 woche mehr zeit hätte geben sollen ?
zumindest geben sie denen damit oberwasser, die sich auch jetzt schon zu häufig drüber hinwegsetzen-
in den parks oder anderswo sind solche urteile natürlich argumente, um dies dann auch zu unterlaufen.
deswegen halte ich das urteil in der quintessenz nicht unbedingt für förderlich bzw. für zu früh.