ZitatRein rechtlich bist du mit dem "angeblich" vielleicht auf der sicheren Seite. Aber gleich, welcher Wahrheitsgehalt dahinter steckt, du scheinst es selbst nicht genau zu wissen, haust es aber trotzdem raus - das geht dann in Richtung übler Nachrede (gegen Lauge, Gislason, dessen Tochter) oder fällt das Posaunen unter witzig und Kavaliersdelikt, falls es gar nicht stimmt?
Für wen wäre die Nachrede denn übel gewesen?
Für AGs Tochter, weil Lauge aussieht wie ein Frosch mit Locken?
Kommt doch nicht immer gleich mit der Juristen-Keule