Gibt es eine saisonübergreifende Sperre für Mannschaftsoffizielle/Trainer?

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich bin Vater eines Jugendspielers, habe selbst nie im Verein Handball gespielt und daher folgende Frage:

    Der Trainer einer der Jugendmannschaften bei "uns" im Verein ist im letzten Saisonspiel der Saison 2018/19 wegen grob unsportlichen Verhaltens mit roter und blauer Karte belegt worden.
    Im Bescheid des zuständigen Verbandes ist er gemäß § 17 Abs. 5d) RO DHB bestraft worden, ich weiss auch, dass der Trainer keinen Einspruch eingelegt hat.


    Am vergangenen Wochenende hat dieser Trainer die gleiche Jugendmannschaft im ersten Saisonspiel gecoacht; er steht auch im Spielbericht. In der Zwischenzeit gab es keine Pokalspiele, nur Freundschaftsspiele.


    Meine Frage lautet daher, ob der Trainer die zwei Spiele Sperre mit in die neue Saison genommen hat oder ob er tatsächlich das erste Saisonspiel coachen durfte?


    Über fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank,
    halfundressedking

  • Holla zusammen,


    ein Blick in die Rechtsordnung des DHB hilft da weiter.
    "§ 17 Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte (1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller disqualifiziert und ihm anschließend die blaue Karte gezeigt, ist er vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel (der Mannschaft, in der er fehlbar wurde) des laufenden Spieljahres gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Die automatische Sperre nach diesem Absatz ist eine aus- schließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt.


    ...

    (4) Erlässt die Spielleitende Stelle innerhalb der Dauer der vorläufigen Sperre nach Abs. 1, d. h. bis zum jeweiligen nächsten Spiel keinen Bescheid, darf der vorläufig gesperrte Spieler oder Mannschaftsoffizielle nach Ablauf dieser Frist wieder am Spiel teilnehmen. Spätere Maßnahmen/ein Bescheid der Spielleitenden Stelle bleiben vorbehalten und müssen innerhalb von 7 Tagen (Ausschlussfrist) nach Ablauf der vorläufigen Sperre erlassen sein."https://www.dhb.de//?proxy=redakt…ordnung-DHB.pdf


    ---
    Sofern also kein zusätzlicher Bescheid der spielleitenden Stelle erfolgt ist, war alles ok.

  • Dann sollte § 22 (Teilnahme am Spielbetrieb während einer Sperre oder einer Wartefrist) der Rechtsordnung greifen. Am besten du fragst bei der spielleitenden Stelle nach, die die Sperre ausgesprochen hat.

    Danke für die Antwort!
    Ich habe mittlerweile Antwort vom Verband; die Sperre gilt für die ersten beiden Saisonspiele, also auch für das vom vergangenen Wochenende.
    Jetzt gibt´s wohl eine Verdopplung der Sperre; verstehe nicht warum man seine eigene Mannschaft durch ein derartiges Verhalten noch mehr schwächt.
    Muss aber auch nicht alles verstehen.

  • Jetzt gibt´s wohl eine Verdopplung der Sperre; verstehe nicht warum man seine eigene Mannschaft durch ein derartiges Verhalten noch mehr schwächt.
    Muss aber auch nicht alles verstehen.

    Ich verstehe aber nicht, warum man Welle beim Verband macht und eine zusätzliche Bestrafung eines Trainers des eigenen Vereins provoziert.

    Muss aber auch nicht alles verstehen!

  • Persönliche Sperren die keine automatische Sperre nach § 17 (1) sind, gelten grundsätzlich für alle Tätigkeitsfelder, Staffeln, Mannschaften etc. für den Zeitraum des ausgesprochenen Strafrahmens.
    Es wäre jetzt von Vorteil zu wissen ob mit der Geldstrafe nach dem benannten § 17 5d auch der Zeitrahmen für die Sperre durch die spielleitende Stelle benannt wurde. Außerdem stellt sich die Frage hinsichtlich der Erlassfrist für die persönliche Sperre.
    Grundsätzlich kann dies auch saisonübergreifend erfolgen wenn das Delikt entsprechend schwer war und die spielleitende Stelle fristgerecht reagiert hat.

    Hatte ich gerade selbst zum letzten Saisonende einen solchen Vorgang am Wickel.
    Für die Einhaltung von Strafmaßnahmen ist dann nun mal jeder selbst verantwortlich egal ob als Verein oder Person. Die entsprechenden Konsequenzen sind ja vorher bekannt, wenn nicht gerade ein Verfahren ins Laufen gebracht worden ist.

    Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.

  • Ich verstehe aber nicht, warum man Welle beim Verband macht und eine zusätzliche Bestrafung eines Trainers des eigenen Vereins provoziert.

    Muss aber auch nicht alles verstehen!

    Das heißt, Sie sind der Meinung, dass man den Trainer gewähren lassen soll? Welch -aus meiner Sicht- fatales Zeichen, insbesondere im Jugendbereich.

  • halfundressedking

    ich kann mir kaum vorstellen, dass du zwischen der 1. frage
    13.18h
    der zwischenantwort wo du ja schon angibst mehr zu wissen
    15.46h
    und deinem beitrag
    18.17h
    wo du angibst "jetzt"antwort vom verband zu haben.....sich tatsächlich dies zeitlich so abgespielt hat....

    du hattest doch heute mittag alles vorliegen-

    wolltest du die antwortgebenden testen ?
    oder
    über umwege publik machen, dass sich ein trainer falsch verhalten hat ?

    da ist manchmal der direkte weg der bessere......

  • @TCLIP:
    Die Antwort um 15:46 Uhr war eine Klarstellung zum Eingangspost, da die erste Antwort zwar regeltechnischen Input geliefert hat im Detail aber am tatsächlichen Sachverhalt vorbeiging. Wieso sollte es zwischen der Fragestellung heute Mittag und dem Post heute Abend keine Antwort seitens der spielleitenden Stelle gegeben haben?

  • Asche auf mein Haupt, ich habe im Ursprungsbeitrag tatsächlich den Satz übersehen.

    Im Bescheid des zuständigen Verbandes ist er gemäß § 17 Abs. 5d) RO DHB bestraft worden, ich weiss auch, dass der Trainer keinen Einspruch eingelegt hat.

    Wenn man den Bescheid zu kennen scheint, halte ich den Einwand von TCLIP nicht für ganz abwegig. Hier könnte durchaus auch schon bekannt gewesen sein, dass da eine weitergehende Bestrafung in Form einer Sperre vorlag. Ich gehe mal zu Gunsten des Verfassers davon aus, dass er den Bescheid nicht im Detail kannte. Dann kann ein Anruf auch zu schnellen Ergebnissen führen. Gerade in den Zeiten der elektronischen Spielberichte sind solche Vorgänge schnell aufgezeigt und sanktioniert.

  • arcosh-----

    wenn diese fragestellungen im zeitlichen ablauf nicht auffällig sind......

    und nicht nur beitrag 13 sagt es auch aus-
    wenn du mir erklären könntest, warum er .also der fragesteller aus 1 - vom verband auskunft bekommen hat über etwas,
    was ihn doch gar nichts angeht-und er sich selbst als vater eines jugenspielers ausgibt- und somit doch unter den datenschutz fällt...

    aber wenn man manchmal partout etwas anders sehen will, warum nicht..

  • ich gehe auch davon aus, dass der von blueboy unter 2 verfasste beitrag deutlich aussagt,
    dass es einen zusätzlichen bescheid mit den schriftlichen auswirkungen geben kann-
    der lag dann ja auch augenscheinlich wie vom fragesteller unter beitrag 3 angegeben vor....
    dort musss doch auch jede rechtswirkung drinstehen- so habe ich blueboy bei seinen ausführungen verstanden....

    dass dann danach eine antwort vom verband kam (warum überhaupt an den fragesteller) und dies zwischen seinen 2 beiträgen,
    welche ja schon im zusätzlichen bescheid gestanden haben muss-
    ist nett ausgedrückt nicht nur unlogisch sondern irgendwie auch in keiner weise nachvollziehbar.

    und bei der sachlage denke ich, dass man den fragesteller schon mal fragen kann, warum er uns hier ein bisschen
    in die irre führt...

  • Asche auf mein Haupt, ich habe im Ursprungsbeitrag tatsächlich den Satz übersehen.

    Wenn man den Bescheid zu kennen scheint, halte ich den Einwand von TCLIP nicht für ganz abwegig. Hier könnte durchaus auch schon bekannt gewesen sein, dass da eine weitergehende Bestrafung in Form einer Sperre vorlag. Ich gehe mal zu Gunsten des Verfassers davon aus, dass er den Bescheid nicht im Detail kannte. Dann kann ein Anruf auch zu schnellen Ergebnissen führen. Gerade in den Zeiten der elektronischen Spielberichte sind solche Vorgänge schnell aufgezeigt und sanktioniert.


    Der Fragesteller bereits im Ausgangspost überhaupt keinen Hehl daraus gemacht, dass ihm der Bescheid, die erteilte Sperre und das Ausbleiben eines Einspruchs bekannt sind. Kern seiner Frage war nicht ob es eine Sperre gibt, sondern ob im Handball Sperren über das Saisonende hinaus Gültigkeit besitzen.

    Meine Frage lautet daher, ob der Trainer die zwei Spiele Sperre mit in die neue Saison genommen hat oder ob er tatsächlich das erste Saisonspiel coachen durfte?

    Er hat sich beim Verband erkundigt - wo im Vorhineien nie absehbar ist wie schnell eine Antwort kommt - und sich zusätzlich fachkundigen Rat in einem spezialisierten Forum erhofft. Daher kann ich nciht nachvollziehen, dass ohne echte Anhaltspunkte einem neuen User Vorwürfe gemacht werden ... noch dazu wenn der "Ankläger" zum eigentlichen Sachverhalt mangels persönlicher Kenntnisse auf diesem Gebiet nichts beisteuern kann. Leider hat der Umgangston in der Handballecke in den letzten Monaten stark gelitten und das mag dazu beigetragen haben, dass gefühlt weniger User sich aktiv im Forum beteiligen als noch vor zwei Jahren.

  • arcosh....


    es hätte deinerseits auch gereicht....

    jo- da hab ich mich vertan......das sieht danach aus, als ob ein bisschen geschwindelt wurde....

    aber dazu muss man auch n a....in der hose haben....


    das was du schreibst, geht doch am thema vorbei-
    lustig die unterstelllung, dass ich in einem durchaus sachlichen ton bemerke, dass dort ein bisschen nicht der wahrheit
    entsprach- egal wie du es nun drehen und wenden willst-und dadurch weniger im forum schreiben....

    und nochmal : warum sollte er vom verband denn antwort bekommen ? das dürfte unter den datenschutz fallen und ansonsten
    kann er doch keine so genaue auskunft bekommen weil jeder sachverhalt einzeln bewertet wird wie wir -alle- wissen.
    dass er hier über deutlich mehr input verfügt als er uns geschrieben hat, dürfte doch klar sein....und dies habe ich
    kritisiert- wenn ich da eine falsche wortwahl hatte, zeig sie mir gerne auf

  • Was hat das mit fehlendem Arsch (das Wort kann man hier unzensiert ausschrieben) in der Hose zu tun, wenn ich weiterhin keine Basis für deine Anschuldigungen über Unaufrichtigkeit der Fragestellung oder Schummeleien sehe. Du interpretierst in die relativ klar fomulierten Posts zwischen den Zeilen Deine persönlichen Annahmen hinzu und verrennst Dich immer tiefer in vermeintliche Widersprüche, die Du selber erst hinein interpretiert hast.

    Probleme mit dem Datenschutz? Du weißt doch gar nicht ob die Anfrage an den Verband war "Ist die Sperre von Trainer XY noch aktuell" oder ob er schlicht nachgefragt hat "Ist eine am Saisonende ausgesprochene Sperre für zwei Spiele für die neue Saison noch relevant". Auf letztere Frage gibt es eine simple Antwort, die die Frage des Fragesteller vollkommen ausreichend beantwortet. Welchen "Input" soll der Fragesteller in Deinen Augen denn im Ausgangspost verschwiegen haben?

    Aber es steht Dir natürlich frei weiterhin neue User mit Deiner sachlich, charmanten Wortwahl zu begrüßen :hi:

  • du widersprichst dir selbst....

    -ist die sperre von trainer xy noch aktuell
    antwort : bitte anfrage durch eine dadurch berechtigte person

    -ist eine am saisonende ausgesprochene sperre für 2 spiele.......
    anwort : die simple antwort dazu hätte er dann doch vom verband bekommen können...

    und hätte hier nicht suggerieren müssen, das der sachverhalt anders war...

    und es steht auch dir natürlich frei, mir mit dem verdrehen der tatsachen einen grossen anteil dafür zuzuschieben, dass
    die zahl der user und beiträge hier dramatisch eingebrochen ist.... :hi:

    lass dir doch vom fragesteller per pm die schreiben zuschicken und kontrollier sie, vlt. fällt dann der groschen...

    es ist doch auch nicht schlimm was der fragesteller gemacht hat - aber man wird sicherlich noch in einem ganz normalen
    ton udn wortwahl daraufhinweisen dürfen, dass dort ungereimtheiten sind...

  • Eventuell solltet Ihr Euren "interessanten" Discours über PN fortführen. Für Aussenstehende ist das doch eher ermüdend.
    Ansonsten sollte eventuell mal ein Mod einschreiten und das hier einfach schliessen, da zum eigentlichen Thema sachlich nichts mehr beigetragen wird.