Alles anzeigennö....
selbstverständlich auch für die zeit nach der inso-eröffnung - nur halt insgesamt max 3 monate...und noch deutlicher :
spielt jemand danach für "nothing" riskiert era- dass das insogeld gekürzt wird
b- dass er beim möglichen arbeitslosengeld eine sperre bekommt
c- dass er bei verletzung zwar versichert ist- aber ein regressanspruch gegen ihn vorgenommen werden kann
d- der arbeitgeber muss ihn trotz nichtzahlung eines gehaltes mit eben diesem imaginären gehalt versichern und versteuernich glaube nicht, dass die mit insolvenzanmeldung neu bestehende gesellschaft/ juristische person die die geschäftsführung
übernimmt, sich dieser gefahren aussetzt- dann würde nämlich letztlich der insoverwalter in regress genommen
werden könnenbis zum jetzigen zeitpunkt ist nirgends belegbar aufgetaucht, für welchen spieler wann die 3 monatsfrist abläuft oder
schon abgelaufen ist.ich gehe nicht davon aus, dass auch nur 1 spieler aufläuft, der dies nach dem motto "ohne gehalt" macht-
der insoverwalter hat dennoch die möglichkeit, besondere absprachen mit dem jobcenter etc. auch für eine evtl.
übergansfrist zu treffen.
Alles anzeigennö....
selbstverständlich auch für die zeit nach der inso-eröffnung - nur halt insgesamt max 3 monate...und noch deutlicher :
spielt jemand danach für "nothing" riskiert era- dass das insogeld gekürzt wird
b- dass er beim möglichen arbeitslosengeld eine sperre bekommt
c- dass er bei verletzung zwar versichert ist- aber ein regressanspruch gegen ihn vorgenommen werden kann
d- der arbeitgeber muss ihn trotz nichtzahlung eines gehaltes mit eben diesem imaginären gehalt versichern und versteuernich glaube nicht, dass die mit insolvenzanmeldung neu bestehende gesellschaft/ juristische person die die geschäftsführung
übernimmt, sich dieser gefahren aussetzt- dann würde nämlich letztlich der insoverwalter in regress genommen
werden könnenbis zum jetzigen zeitpunkt ist nirgends belegbar aufgetaucht, für welchen spieler wann die 3 monatsfrist abläuft oder
schon abgelaufen ist.ich gehe nicht davon aus, dass auch nur 1 spieler aufläuft, der dies nach dem motto "ohne gehalt" macht-
der insoverwalter hat dennoch die möglichkeit, besondere absprachen mit dem jobcenter etc. auch für eine evtl.
übergansfrist zu treffen.
doch
§165 SGB 3:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Als Insolvenzereignis gilt
1.
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,
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