SG Nußloch 2019/2020

  • Im kurzen Spielbericht auf der HP der SG Nußloch erwähnt man die Ereignisse kurz vor Schluss im übrigen mit keiner Silbe. :)


    Ist ja keiner mehr da! Pressewart weg, Sponsorenbeauftragter weg, Spieler weg....
    Ich kann mir schon denken wer den Spielbericht verfasst hat. Der war aber leider nicht beim Spiel anwesend.

  • SGN Frischling: Ich war/bin ja auch nicht immer euphorisch mit der Entwicklung der SGN hier umgegangen.
    Was bei den Artikeln auffällt. Von der Abteilungsleitung äußert sich niemand, sondern nur der Vorstand der SGN.
    Und die Fakten, die geschildert werden, mögen nicht positiv sein. Aber die Zeit der Luftschlösser scheint zu Ende zu gehen.
    Zum Glück!

    Es muss ein Neuanfang her und ja vielleicht auch erst mal in der Landesliga, besser als 3-4 Jahre heruntergeschossen zu werden.
    Die Chance besteht aber auch, wieder ein Topverein auf Landesliga/Badenliga-Niveau zu werden mit mehr lokalen Spielern.

  • Aus Eigeninteresse hoffe ich mal, daß es weitergeht. Wobei ich die Stellung des Hauptvereins da so nicht ganz verstehen kann. Wenn der Hauptverein die Spielgenehmigung beantragt hat, dann läuft die Ausfallbürgschaft wohl auch auf ihn. Hier hätten die Vereine, deren Heimspiele dann ausfallen würden Regressansprüche gegen den Hauptverein wenn die Bürgschaft nicht ausreicht ! Sollte man vielleicht auch mal bedenken.

  • wenn es eine ausfallbürgschaft gibt, dann ist eine haftung in der höhe auch da....
    wer dann über den betrag verfügt udn entscheidet wer welches geld bekommt....da fangen sicher die ersten streitigkeiten an...

    allerdings haftet der hauptverein dann nicht über die ausfallbürgschaft hinaus-dafür müsste ihm selbst eine zumindest grobe
    pflichtverletzung nachgewiesen werden...auch bei regressansprüchen dritter...

  • bei der gesamtsituation wird es eher so wie ich es befürchtet hatte....
    es ist nur eine frage der zeit, wann der spielbetrieb eingestellt wird-
    es kristallisiert sich auch heraus, dass die befürchteten gehaltsrückstände wohl doch eher dem entsprachen,
    dass das inso-geld für die 3 monate grösstenteils damit aufgebraucht ist - somit müsste der spielbetrieb allein das erwirtschaften,
    was an kosten neu anfällt-in jedem bereich.
    dabei muss man auch bedenken, dass selbst spieler die dann sagen, dass sie aufgrund der situation für umsonst weiterspielen bis
    zum saisonende, zumindest in etwas so versteuert und versichert werden müssten, wie sie bis jetzt eingestuft waren-
    deutsches recht erlaubt kein "arbeiten for nothing" ......

    für den hauptverein sind 21 tsd viel geld-aber bei so vielen mitgliedern und breitem sportprogramm sehe ich da überhaupt keine
    gefahr einer inso wegen dieses betrages...das klappt dann noch mit jeder sparkasse...ausser vlt. den 2-3 die der ex- hauptsponsor
    schon besucht hatte....

  • So wie ich das lese hat der Gesamtvorsitzende sich jetzt in die Aufarbeitung der bisherigen Geschenisse und in die Fortführung der weiteren Geschicke eingeschaltet, " ...habe keine Lust die Gemeinnützigkeit zu verlieren!" (RNZ vom 24.01.2020) Daraus kann man unschwer erkennen, dass bisher kräftig "gemauert" wurde!
    Das macht natürlich die Sache nicht besser... :wall:


    Für den Hauptverein und die Handballabteilung hat Bürgermeister Förster in einem vorherigen RNZ Bericht bereits erklärt, dass die Gemeinde Nußloch in die Presche springen wird.


    Somit kann man wohl von einer Abmeldung der 1.Herrenmannschaft rechnen! :kotzen:

  • hacki

    das vermeintliche "mauern" hat damit nichts zu tun-
    es geht darum, dass nicht durch handlungen -zb.verwendung von geldern- die gemeinnützigkeit verloren geht-
    wenn also zb. gelder für andere aufwendungen benutzt werden, als sie im zweck der körperschaft (verein)
    verankert sind, dann könnte die gemeinnützigkeit aberkannt werden-auch rückwirkend...
    (vereinfacht gesagt: wenn zb. herr zeitz jeden monat 1000 euronen zuschuss bekommen hätte)

    die lust dies "g" nicht zu verlieren bezieht sich sicherlich darauf, dass bei der derzeitigen sachlage alle vorgänge
    in dem bereich noch einmal mehr geprüft werden, damit zb. bei verwendung von geldern oder auch im umkehrschluss
    bei der einforderung von geldern nicht gegen die voraussetzungen der gemeinnützigkeit verstossen wird...

  • Zitat

    Adrian Fritsch zu TV Willstätt (bereits auf Homepage TVW)


    Ich finde es nicht auf der HP TVW, kannst Du Link posten? Ansonsten ist nur Post auf FB und HB-Server, und dass "Sexy" gegen TGS PF schon spielen darf, wo er auf Pascal treffen würde.
    Und gibt es offizielle Mitteilungen zu den beiden anderen?

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010  (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Bus ist pünktlich heute morgen nach Sachsen abgefahren.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
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  • ich galube nicht, dass dort jemand ohne bezahlung weitermacht...

    er riskiert damit ganz einfach, dass ihm das insogeld gekürzt werden kann und er sogar bei einem möglichen arbeitslosengeld
    eine sperre bekommt-
    ich gehe eher davon aus, dass die spieler die resttage-wochen bis zur 3 monatsfrist noch spielen...mehr nicht...

  • ich galube nicht, dass dort jemand ohne bezahlung weitermacht...

    er riskiert damit ganz einfach, dass ihm das insogeld gekürzt werden kann und er sogar bei einem möglichen arbeitslosengeld
    eine sperre bekommt-
    ich gehe eher davon aus, dass die spieler die resttage-wochen bis zur 3 monatsfrist noch spielen...mehr nicht...

    Insolvenzgeld der Arbeitsagentur gibt es meines Wissens nur für rückständigen Lohn aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung und da für max. 3 Monate, je nachdem wiewiel Lohn in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung rückständig war.

  • nö....
    selbstverständlich auch für die zeit nach der inso-eröffnung - nur halt insgesamt max 3 monate...

    und noch deutlicher :
    spielt jemand danach für "nothing" riskiert er

    a- dass das insogeld gekürzt wird
    b- dass er beim möglichen arbeitslosengeld eine sperre bekommt
    c- dass er bei verletzung zwar versichert ist- aber ein regressanspruch gegen ihn vorgenommen werden kann
    d- der arbeitgeber muss ihn trotz nichtzahlung eines gehaltes mit eben diesem imaginären gehalt versichern und versteuern

    ich glaube nicht, dass die mit insolvenzanmeldung neu bestehende gesellschaft/ juristische person die die geschäftsführung
    übernimmt, sich dieser gefahren aussetzt- dann würde nämlich letztlich der insoverwalter in regress genommen
    werden können

    bis zum jetzigen zeitpunkt ist nirgends belegbar aufgetaucht, für welchen spieler wann die 3 monatsfrist abläuft oder
    schon abgelaufen ist.

    ich gehe nicht davon aus, dass auch nur 1 spieler aufläuft, der dies nach dem motto "ohne gehalt" macht-
    der insoverwalter hat dennoch die möglichkeit, besondere absprachen mit dem jobcenter etc. auch für eine evtl.
    übergansfrist zu treffen.