- Offizieller Beitrag
Grundsätzlich gilt in denjenigen Fällen, wo den Heimverein kein Verschulden trifft: Wiederholung.
Ausnahme ist der Bereich der HBL, wo es eine verschuldensunabhängige Norm gibt, die dem Heimverein die "sachgemäße Verwendbarkeit" (Zu welchem Zeitpunkt? Was ist das überhaupt?) des Bodens aufbürdet.
Bei dieser in einer Richtlinie im letzten Satz eines Absatzes verstecktenRegelung stellt sich allerdings die Frage der Bestimmtheit, der überrasschenden Klausel und der Transparenz. Zudem ist sie direkt an keine Sanktion gebunden.