Sperre bei Mannschaftsabmeldung?

  • Guten Abend zusammen,
    ich hoffe, die Frage ist hier richtig.

    Es steht eine evtl. Mannschaftsabmeldung im Raum. Wir haben ein Freundschaftsspiel absolviert im Juli.
    Ist man bei einer kompletten Abmeldung der Mannschaft auch von der Wechselsperre (1 Monat?) betroffen?
    Wie wäre das mit einer evtl. Sperre, wenn wir 1-2 Spiele in der neuen Saison machen und dann merken, mit 8 Spielerinnen geht's gar nicht und dann abmelden? Regionsklasse.

    Vielen Dank vorab und
    sportliche Grüße

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  • Ein Blick in die Spielordnung DHB hilft:

    § 26 Dauer der Wartefrist
    (1) Die Wartefrist bei Vereinswechsel beträgt für erwachsene Spieler (gilt auch für aus dem Bereich eines anderen Mitgliedverbands der IHF kommende Spieler) für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele grundsätzlich einen Monat, bei Beantragung der Spielberechtigung für den neuen Verein innerhalb des Zeitraums vom 16.Februar bis zum 30. April eines Jahres jedoch zwei Monate. Die Wartefrist findet bei Freundschaftsspielen keine Anwendung. Für Spieler mit vertraglicher Bindung gilt § 35.
    ....

    § 27 Wegfall der Wartefrist
    Die Wartefrist fällt fort:
    a) bei einem Zusammenschluss mehrerer Vereine zu einem neuen Verein oder einer vom zuständigen Verband bestätigten Auflösung des Vereins oder der Handballabteilung für Spieler, die sich einem anderen Verein anschließen;
    b) bei der Spielklassenübertragung auf einen anderen Verein für Spieler, die sich diesem oder einem dritten Verein anschließen;
    c) bei Bildung einer Spielgemeinschaft für Spieler der bisherigen Vereine, die sich entweder der Spielgemeinschaft oder einem anderen Verein anschließen;
    d) nach vorherigem Vereinswechsel bei Rückkehr eines Spielers zu seinem bisherigen Verein, bevor ihm die Passstelle die Spielberechtigung für den neuen Verein erteilt hat;
    e) für Spieler, die sich einem anderen Verein anschließen, weil ihr bisheriger Verein in der betreffenden Altersklasse zum Zeitpunkt der Abmeldung keine
    Mannschaft besitzt;

    f) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 (Spieler mit vertraglicher Bindung);
    g) für Jugendliche, die ihren Verein auf Grund des Umzugs eines Personensorgeberechtigten in einen anderen Ort (Mitumzug) wechseln (jedoch nicht in den Fällen des § 26 Abs. 3 Buchst. a) – c));
    h) bei Ausleihe von Spielern – § 69 –;
    i) für Jugendspieler bei einem Vereinswechsel gemäß § 26 Abs. 2, S. 2.