MT Melsungen - Füchse Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Also müsste man dann ja in jedem "engen Spiel" das nicht gewonnen wurde mal vorsorglich Einspruch ankündigen, es könnte sich ja irgendwas finden lassen das zu bemäkeln ist :)

    Eben nicht!
    Es muss der konkrete GRUND wenigstens skizzenhaft angegeben werden. Eine Formulierung wie: "Einspruch angekündigt durch XY. Begründung folgt!" reicht nicht!

  • man muss aber den verantwortlichen die möglichkeit geben-
    dass man sich nach beruhigung und wohl nochmaligem studieren der szene entscheidet,
    was man macht oder nicht-
    dafür ist ja der eintrag im spielbericht zwingend notwendig..

    und -
    im fussball gelten ja die -fast- gleichen grundsätze bei tatsachenentscheidungen...
    nur-
    beim spiel nürnberg gegen bayern wurde das phantomtor von helmer zwar als tatsachenentscheidung
    gewertet, aber aufgrund des einspruchs der nürnberger aufgrund einer "offensichtlichen falschen tatsachenentscheidung"
    ein wiederholungsspiel angesetzt...

    also-warum nicht die möglichkeit auflassen, wenns nichts kostet...

  • Ach wirklich?

    Lies z.B. mal diesesUrteil nebst Begründung.

    Diese vielschichtige Betrachtungsweise zum Komplex "Tatsachenentscheidung - spielentscheidender Regelverstoß" kann nicht immer binnen einer Viertelstunde unmittelbar nach einem nervenaufreibdenden Spiel durch einen Verantwortlichen vorgenommen werden!

    Bei dem Urteil bin ich nach wie vor fest davon überzeugt, dass das 1. erfolgreich anfechtbar wäre und 2. auch letztendlich nur so entschieden wurde, weil sie wussten, dass es nicht mehr angefechtet wird, weil es eh nicht mehr entscheidend war.

    Das Urteil widersprach allen Urteilen, die ich bisher gelesen habe; und da waren z.T. viel grenzwertigere Sachen dabei, die mit "Tatsachenentscheidung" abgeschmettert wurden.

    Aber das Ding war zu sehr in der Presse, da gab es Filmaufnahmen von, das zog sich ewig hin.
    Spielwiederholung war wohl die "einfache" Lösung, zumal das Wiederholungsspiel ansich niemanden mehr interessierte.
    Es ging nur noch um die Szene und die Fehlentscheidung.



    beim spiel nürnberg gegen bayern wurde das phantomtor von helmer zwar als tatsachenentscheidung
    gewertet, aber aufgrund des einspruchs der nürnberger aufgrund einer "offensichtlichen falschen tatsachenentscheidung"
    ein wiederholungsspiel angesetzt...

    Ewig her. Ist heute undenkbar.

  • Mal was zu der in Frage stehenden Szene selbst: Ich habe sie mir jetzt noch ca, 10x angesehen - nach meiner Wahrnehmung erhalten die Melsunger durch die Tatsache, dass Wiede den Ball fängt und ablegt überhaupt erst die Chance, den Einwurf noch innerhalb der Spielzeit auszuführen. Was natürlich auch nicht zur Beruhigung der Gemüter beiträgt, ist die Tatsache, dass - zumindest im Fernsehen - überhaupt keine Sirene zu hören ist. Denn nach Fernsehuhr fällt der Treffer ja wirklich lange nach Ablauf der Spielzeit, da war ja nur der Einwurf gerade mal noch innerhalb der Zeit.

  • "ewig her, ist heute undekbar"

    klar....sehr seriöse begründung....

    damals hies es-
    einspruch der nürnberger kann keinen erfolg haben, da es die regularien des dfb und der fifa nicht zulassen....keine chance....
    und...
    wiederolungsspiel

    und man erinnere sich an die causa hoyzer-
    nur um den möglichen regessforderungen vom zb hsv aus dem weg zu gehen, haben die u.a. einen millionenbetrag
    bekommen......was nach den damigen und auch heutigen regularien niemals möglich war...
    falsche tatsachenentscheidungen -siehe hoyzer- können aber den gang vor ein mögliches ordentliches gericht
    ermöglichen- das wollte man verhindern..
    also wurde auch hier eine lösung gefunden, die es den regularien nach gar nicht gibt....

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem Urteil bin ich nach wie vor fest davon überzeugt, dass das 1. erfolgreich anfechtbar wäre und 2. auch letztendlich nur so entschieden wurde, weil sie wussten, dass es nicht mehr angefechtet wird, weil es eh nicht mehr entscheidend war.

    Das Urteil widersprach allen Urteilen, die ich bisher gelesen habe; und da waren z.T. viel grenzwertigere Sachen dabei, die mit "Tatsachenentscheidung" abgeschmettert wurden.

    Aber das Ding war zu sehr in der Presse, da gab es Filmaufnahmen von, das zog sich ewig hin.
    Spielwiederholung war wohl die "einfache" Lösung, zumal das Wiederholungsspiel ansich niemanden mehr interessierte.
    Es ging nur noch um die Szene und die Fehlentscheidung.

    Vielleicht liegt es auch daran, dass der Vorsitzende der 2. Kammer des BSpG - wie bei bislang fast allen Entscheidungen unter seinem Vorsitz - als Juraprofessor ohne "Verbandsverbindungen" einfach eine andere Sichtweise auf manche Dinge hat als der normale Verbandsrichter? Sehr erfrischend!

  • Mal was zu der in Frage stehenden Szene selbst: Ich habe sie mir jetzt noch ca, 10x angesehen - nach meiner Wahrnehmung erhalten die Melsunger durch die Tatsache, dass Wiede den Ball fängt und ablegt überhaupt erst die Chance, den Einwurf noch innerhalb der Spielzeit auszuführen. Was natürlich auch nicht zur Beruhigung der Gemüter beiträgt, ist die Tatsache, dass - zumindest im Fernsehen - überhaupt keine Sirene zu hören ist. Denn nach Fernsehuhr fällt der Treffer ja wirklich lange nach Ablauf der Spielzeit, da war ja nur der Einwurf gerade mal noch innerhalb der Zeit.

    Nein. Der Ball springt Wiede ja nicht in die Arme, sondern wird von ihm aktiv und deutlich sichtbar abseits seines Körpers "aus der Luft geholt". Womit es müßig ist zu spekulieren, wo der Ball ohne sein Eingreifen auf- und wohin er dann abgeprallt wäre. Allein der Eingriff Wiedes und das damit verbundene Ablenken der "natürlichen Flugbahn" beeinträchtigt schon den hinzueilenden Boomhouwer, der durch das (absichtliche?) platzieren des Balles hinter Wiedes Körper zusätzlich an der schnellen Spielfortführung gehindert wurde. Insofern schon fragwürdig bis strafangemessen.

    Ein Einspruch würde sich ganz sicher auch nicht gegen die getroffene Tatsachenentscheidung richten, sondern gegen einen Regelverstoß der Schiedsrichter, deren Handlungsspielraum in den letzten 30 Sekunden eingeschränkt ist. Entscheidend wird m.E. am Ende sein, dass kein Regelverstoß festzumachen ist, weil die Schiedsrichter schlicht und einfach GAR NICHT reagiert, sondern weiterlaufen lassen haben. Das für sich IST eine Tatsachenentscheidung und damit NICHT angreifbar. Anders bei einer wie-auch-immer-getroffenen Ahndung, die laut Regelwerk auf eine Disqualifikation mit Bericht (und Sperre) Wiedes sowie Siebenmeter hätte bestraft werden MÜSSEN. Ebenso die Behinderung des Berliner Spielers durch Nichteinhaltung des Abstands beim Einwurf (gleiche Strafe!). Gar nicht geahndet, damit Tatsachenentscheidung und somit nicht angreifbar.

    Bleibt die Frage, WARUM zwei Schiedsrichter UND ein Offizieller nur wenige Meter entfernt gleich zwei Regelverstöße regelrecht übergangen haben. So weit meine Einschätzung der Dinge.

  • Was natürlich auch nicht zur Beruhigung der Gemüter beiträgt, ist die Tatsache, dass - zumindest im Fernsehen - überhaupt keine Sirene zu hören ist.

    Doch, die Sirene war auch im Fernsehen gut zu hören (hab's mir gerade noch mal angeguckt), aber ich habe gestern am TV nur auf den Wurf geachtet und es auch nicht mitbekommen.

    Hier aus Zuschauersicht mit eingeblendeter Hallenuhr:

    https://www.youtube.com/watch?v=vNRnBUl3ELM

    Der Streitpunkt war auch gar nicht die Sirene oder das nicht gegebene Tor, sondern die Aktion von Wiede.

    Bei dem Video oben sieht man, dass es zwei Sekunden dauert, bis der Melsunger den Ball da rausholen kann.
    Das ist die Zeit, die am Ende fehlt.

    Aber, wie gesagt: Wiede macht es geschickt. Da gibt kein Schiedsrichter Rot plus Strafwurf - zumindest nicht auf dem Niveau.

    Einmal editiert, zuletzt von Rheinland-SR (20. April 2017 um 14:07)

  • Im Nachhinein wäre es aus Melsunger-Sicht "richtig" gewesen, wenn der Einwerfer wegen des klaren Abstandsvergehens des Berliners nicht ausgeführt hätte (und zwar deutlich, dass er zu dem Spieler, zu dem er werfen will, nicht werfen kann, weil der Abwehrspieler im Weg steht). Nicht den Spieler anwerfen, sondern nicht ausführen! Dann wäre den Schiris fast nichts anderes übrig geblieben, als Rot und Strafwurf zu geben.

  • Aber, wie gesagt: Wiede macht es geschickt. Da gibt kein Schiedsrichter Rot plus Strafwurf - zumindest nicht auf dem Niveau.

    Naja, das wäre dann aber wieder die Sache mit dem "ein bißchen schwanger". Entweder wir haben Regeln, oder wir haben keine. Grundstzlich spielt es dabei keine Rolle, ob ein Vergehen in der ersten oder in der letzten Minute geschieht. Lediglich die Strafzumessung wird per Regelwerk unterschiedlich gehandhabt. Insofern hat das Niveau hier keinerlei Einfluss und auch das sogenannte "Fingerspitzengefühl" zieht nicht, denn dann hätte man sich die Strafverschärfungen für die letzte Minute auch gleich schenken können. Motto: "Wir machen das mal dramatisch, damit's gut aussieht, aber verzichtet bitte nach Möglichkeit auf die Anwendung, liebe Schiris" ...

  • solche aktionen wie von Wiede passieren in mindestens jedem 2 spiel..das sind vielleicht sogar nur reflexe,der hat sich dabei garnichts gedacht...und wenn die zuschauer die spieler und offiziellen in zehntelsekunden auf die schiedsrichter und verantwortlichen einpasseln,denk ich das sie eben genau die entscheidungen treffen die normal sind,und das war eben das sie gesehen haben das Wiede niemanden benachteiligt hat, noch das das ablegen des balles spielentscheidend war..lässt er den ball kullern dann liegt er sonst wo..stehen dann noch 2-3 berliner spieler davor ist das spiel zu ende bevor melsungen den ball wieder ins spiel bringen kann...und zu heinevetter kann ich nur sagen ich kenn den noch aus seinner jugendzeit in langensalza...der war so ,der bleibt so und wird nie anders sein...bester spruch..frauenhandball ist wie pferderennen mit kühen..seitdem traut er sich nicht mehr zu den Heimspielen des THC bzw. wird ausgebuht... :lol:

  • Ich frage mich ohnehin weshalb bei einer Tatsachenentscheidung überhaupt Einspruch eingelegt wird..das erscheint mir recht sinnfrei..da könnte ja auch Berlin wegen des klar abgestandenen 28:28 Einspruch einlegen..aber das war eben auch eine Tatsachenentscheidung


    Denn Unterschied zwischen dem Vermerk im Spielprotokoll (notwenidge Voraussetzung) und dem tatsächlichen Einlegen eines Einspruchs wirst vielleicht selbst du irgendwann lernen ... aber dann lässt es sich nicht so schön sinnlose Einzeiler raushauen.

  • Es geht mir nicht um eine formal-regeltechnische Beurteilung der Szene. Hätte Wiede oder irgendwer anders den Ball nicht aufgehalten, wäre Boomhouwer wohl nicht mehr innerhalb der Zeit an den Ball gekommen, und man hätte sich die ganze Aufregung sparen können. Und es stimmt, wenn man sehr laut stellt, hört man die Sirene, und was immer auch geschehen wäre, die Zeit hätte nie und nimmer gereicht, ein Tor innerhalb der Spielzeit zu erzielen. Wohl gemerkt, damit meine ich nicht, dass es nicht formale Gründe geben könnte, einen Protest einzulegen.

  • Es geht mir nicht um eine formal-regeltechnische Beurteilung der Szene. Hätte Wiede oder irgendwer anders den Ball nicht aufgehalten, wäre Boomhouwer wohl nicht mehr innerhalb der Zeit an den Ball gekommen, und man hätte sich die ganze Aufregung sparen können. Und es stimmt, wenn man sehr laut stellt, hört man die Sirene, und was immer auch geschehen wäre, die Zeit hätte nie und nimmer gereicht, ein Tor innerhalb der Spielzeit zu erzielen.

    Ja, gut, das hat aber nichts mit der Entscheidung zu tun.

    Hätte, wäre, wenn.

    Das Kriterium ist die Aktion von Wiede (die ja in den letzten 30 Sekunden stattfand):

    Finden es die Schiris korrekt, lassen sie laufen; finden sie es nicht korrekt, muss es Rot und Strafwurf geben.

    Alles andere ist unerheblich.

    Oder halt, der Werfer führt wegen des Abstandsvergehens nicht aus. Dann auch Rot und Strafwurf.

  • Es geht mir nicht um eine formal-regeltechnische Beurteilung der Szene. Hätte Wiede oder irgendwer anders den Ball nicht aufgehalten, wäre Boomhouwer wohl nicht mehr innerhalb der Zeit an den Ball gekommen, und man hätte sich die ganze Aufregung sparen können. Und es stimmt, wenn man sehr laut stellt, hört man die Sirene, und was immer auch geschehen wäre, die Zeit hätte nie und nimmer gereicht, ein Tor innerhalb der Spielzeit zu erzielen. Wohl gemerkt, damit meine ich nicht, dass es nicht formale Gründe geben könnte, einen Protest einzulegen.

    Nochmal: es geht erst einmal überhaupt nicht um das Tor als Folgehandlung. Massgebend ist der Ablauf der Dinge strikt innerhalb der Spielzeit, und da ist es per TV-Aufzeichnung nachweisbar zu zwei ahndungswürdigen Verstößen innerhalb der letzten 30 Sekunden gekommen. Selbst wenn auch wissenschaftlich unwiderlegbar auszuschließen wäre, dass das Erzielen eines (Feld-)Tores überhaupt möglich war, so gab es Regelverstöße, die (bei Ahndung an sich) u. a. mit einem Siebenmeter hätten bestraft werden MÜSSEN. Der wiederum wird immer vom Siebenmeterstrich ausgeführt, egal wo das Vergehen begangen wurde. Und der wird auch noch nach der Schlusssirene ausgeführt und sein Ergebnis gewertet. Was theoretisch das Vegehen Wiedes sowie des einwurfbehindernden Spielers kurioserweise regelrecht kontraproduktiv macht. Nur das ist hier nicht der Punkt, ebensowenig wie ob der Ball vor oder nach der Sirene die Linie überschritten hatte.

  • Das Abstandsvergehen kann hier nicht zum Strafwurf führen, da der Wurf ausgeführt wurde.

    Korrekt. Deshalb auch meine Worte etwas weiter oben, die meine persönlichen Fragen von den Vorkommnissen selbst weglenken (weil wie schon geschrieben so wie abgelaufen als Tatsachenentscheidungen zu werten), und dafür das (Nicht-)Handeln von gleich drei Entscheidern in zwei Situationen innerhalb kürzester Zeit in den Fokus stellen. Denn selbst bei Ausführung des Einwurfs (die nicht wie wie ursprünglich geplant vom Spieler auszuführen war) lag faktisch eine Behinderung vor. DAS stößt mir ganz bitter auf. Das Tor selbst - geschenkt. Selbst mit Siebenmeter müsste der erst verwandelt werden. Es geht eben hier nicht um Spekulationen, sondern ganz nüchtern um wenige Sekunden, in denen einige Dinge mächtig schief gelaufen sind.

  • Denn selbst bei Ausführung des Einwurfs (die nicht wie wie ursprünglich geplant vom Spieler auszuführen war) lag faktisch eine Behinderung vor. DAS stößt mir ganz bitter auf.

    Beim Abstand war nichts zu ahnden. Er führt aus und der Mitspieler bekommt den Ball; Berliner berührt den Ball nicht.
    Trifft der Ball den Berliner, gibt's 2 Minuten.
    Kann der Werfer wegen ihm nicht ausführen, gibt's Rot und Strafwurf.
    Aber so war da nichts zu entscheiden.