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Damit dürfte die HBL wohl bald mit der HBF fusionieren...
ZitatAlles anzeigen„Bisex-Urteil“ - Portugiesisches Destriktgericht entscheidet: Handballer darf in Frauenmannschaft spielen
„Gegen diesen Orkan ist das Bosmann-Urteil ein laues Lüftchen“, meint Hugo Ribeiro, Anwalt des Handballspielers Rui Gomes, der gestern ein bislang der Öffentlichkeit unbekanntes Urteil vor einem portugiesischen Destriktgericht in Porto (Foto) für seinen Mandanten erstritten hat. Dies teilte Ribeiro heute seinem deutschen Kooperations-Partner Handballrecht per E-Mail mit.
Worum ging es?
Rui Gomes, bislang in der dritten portugiesischen Handball-Liga als Spieler unterwegs, hatte keine Lust mehr auf Männerhandball und beantragte daraufhin kurzerhand eine Spielberechtigung für einen Frauen-Zweitligisten, der ihn auch einstellen wollte.
„Ich liebe Frauen. Zudem spielen sie technisch und taktisch einen weitaus attraktiveren Handball als die Männer. Ich habe einfach mal Bock darauf, in einer Frauenmannschaft zu spielen. Das ist mein Recht als Mann!“, begründet Gomes sein Vorhaben und weist den Vorwurf, es handele sich um eine reine PR-Strategie, weit von sich.
Als der Antrag vom nationalen Handballverband Federação de Andebol de Portugal (FAP) erwartungsgemäß abgelehnt wurde, fühlte sich der 33-Jährige diskriminiert und zog vor Gericht.
Dabei berief sich der Spieler sowohl auf einschlägige EU-Richtlinien als auch auf ein Landesgesetz, das in den Grundzügen dem deutschen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ entspricht und bekam nun vorläufig Recht.
Sinngemäß übersetzt heißt es in § 2 (4) lit. a des „Acto de tratamento igual“:
„[…] Niemandem darf aufgrund seines Geschlechts die Einstellung oder der Zugang zu einem Arbeitsverhältnis verweigert werden. […]“
„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat verfügt, Rui Gomes vorläufig die Spielerlaubnis für die Frauenmannschaft zu erteilen“, so Anwalt Ribeiro gegenüber Handballrecht.
Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig. „Das Gericht hat die Sache wegen der grundsätzlichen Bedeutung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Bis dieser entscheidet, können allerdings ein paar Jahre vergehen. Bis dahin bleibt die Entscheidung in Kraft.“
Das Urteil birgt jede Menge Sprengstoff, denn es ist ohne Weiteres auch auf Deutschland übertragbar. „Es muss sich nur jemand finden, der klagt“, meint Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding, Betreiber von Handballrecht. „Selbstverständlich können sich umgekehrt auch Frauen ihr Startrecht in einer Männermannschaft erstreiten.“
Es ist also nicht auszuschließen, dass aufgrund des „Bisex-Urteils“ die „Unisex-Mannschaften" in naher Zukunft der Vergangenheit angehören werden, also demnächst nur noch gemischte Teams zugelassen werden.
Rudi Seidlitz, Sprecher des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) kann mit dem Urteil leben: „Wenn es bestätigt wird, führt dies zu einer deutlichen Verschlankung des Oympischen Wettkampfkalenders und eröffnet so bislang Nicht-Olympischen Sportarten wie Billard, Schach, Radpolo, Agility und Formel 1 die Möglichkeit, olympisch zu werden. Das würde die Attraktivität der Spiele sicher nochmals erhöhen.“
Der DHB war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Hier das übersetzte Urteil "Verdito Gomes ./.Federação de Andebol de Portugal 0104/2017" im Wortlaut.