Wenn ich das richtig recherchiert habe, ist der beste Verein des jeweiligen Kontinentalverbandes berechtigt zur Teilnahme. Diese muss gegenüber der IHF bestätigt werden.
1.2.4. regelt Nichtantreten
Tritt eine für die IHF-Klub-Weltmeisterschaft qualifizierte Mannschaft nicht an, so rückt die erste Ersatzmannschaft der betreffenden Kontinentalföderation nach.
Also zöge es keine Sanktionen für den „Verweigerer“ nach sich. Das meinte ich. Aber das ist reine Theorie, weil es eben keiner macht. Jedenfalls von den Europäern.