Es war von Anfang an klar, dass sowohl Portner als auch Nada Rechtsmittel einlegen können.
Das die NADA prüft heißt doch nicht, dass die Prüfung zu einem anderen Ergebnis führt.
Es war von Anfang an klar, dass sowohl Portner als auch Nada Rechtsmittel einlegen können.
Das die NADA prüft heißt doch nicht, dass die Prüfung zu einem anderen Ergebnis führt.
Das kann sich die Nada nicht gefallen lassen.
Weil die NADA jetzt Gefangene ihres eigenen Systems ist?
Schließlich können über modernste Testverfahren mikro, makro, nanogroße (oder besser kleine) Anteile nachgewiesen werden und das bedeutet im Kontext der NADA IMMER und AUTOMATISCH Betrug des Sportlers. Nur schwarz und weiß, keine Schattierungen dazwischen.
Klar kann Magdeburg jetzt ne große Klappe haben. Aber ich drehe deinen Satz mal um und frage "Wer gibt Niko Portner das Feiern und Feiern lassen der 2 Titel zurück?" Er durfte 2x nicht mit nach Köln, durfte sich in der eigenen Halle für die Meisterschaft nicht feiern lassen, nicht mal bei den Fanfeierlichkeiten zum Saisonende auf dem alten Markt bei der Mannschaft sein. Und hat vorher über 90% der Saison einen wirklich guten Job gemacht.
Im Grunde genommen ist die Urteilsbegründung seitens der HBL nicht so problemlos mit dem Nationalen Anti-Doping Code (NADC) der NADA in Einklang zu bringen. Dort heißt es in Artikel 2
ZitatAls Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten:
2.1 Vorhandensein einer Verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines*r Athleten*in
2.1.1 Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen. Athleten*innen sind für jede Verbotene Substanz oder ihre Metaboliten oder Marker verantwortlich, die in ihrer Probe gefunden werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewusster Gebrauch aufseiten der Athleten*innen nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-Dopingbestimmungen gemäß Artikel 2.1 zu begründen.
[Kommentar zu Artikel 2.1.1: Gemäß diesem Artikel liegt ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen unabhängig vom Verschulden eines*r Athleten*in vor. In mehreren Entscheidungen des CAS wird diese Regel als „Strict Liability“ bezeichnet. Das Verschulden eines*r Athleten*in fließt in die Festlegung der Konsequenzen für einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 10 mit ein. Der CAS hält konsequent an diesem Prinzip fest.]
Der Artikel 10 ist furchtbar lange, aber auf den ersten Blick gibt es dort nur einen Absatz, der sich mit der Möglichkeit eines Verzichtes auf eine Sperre beschäftigt:
Zitat10.5 Absehen von einer Sperre, wenn Kein Verschulden vorliegt
Weist ein*e Athlet*in oder eine andere Person im Einzelfall nach, dass ihn*sie Kein Verschulden trifft, so ist von der ansonsten zu verhängenden Sperre abzusehen.
[Kommentar zu Artikel 10.5: Dieser Artikel und Artikel 10.6.2 finden lediglich auf die Verhängung von Sanktionen Anwendung; sie finden keine Anwendung auf die Feststellung, ob ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt. Sie greifen nur unter besonderen Umständen, z.B. wenn ein*e Athlet*in beweisen kann, dass er*sie trotz gebührender Sorgfalt Opfer eines Sabotageaktes eines*r Konkurrenten*in wurde. Dagegen ist die Annahme von Kein Verschulden in folgenden Fällen ausgeschlossen: (a) bei Vorliegen eines positiven Analyseergebnisses aufgrund einer falschen Etikettierung oder Verunreinigung eines Vitaminpräparats oder eines Nahrungsergänzungsmittels (Athleten*innen sind verantwortlich für das, was sie zu sich nehmen (Artikel 2.1.1), und die Athleten*innen wurden auf die Möglichkeit von Verunreinigungen bei Nahrungsergänzungsmitteln hingewiesen); (b) die Verabreichung einer Verbotenen Substanz durch den*die eigene*n Arzt*Ärztin oder Trainer*in des*der Athleten*in, ohne dass dies dem*der Athleten*in mitgeteilt worden wäre (Athleten*innen sind verantwortlich für die Auswahl ihres medizinischen Personals und dafür, dass sie ihr medizinisches Personal anweisen, ihnen keine Verbotenen Substanzen zu geben); und (c) Sabotage der Speisen und Getränke des*der Athleten*in durch Ehepartner*in, Trainer*innen oder eine andere Person im engeren Umfeld des*der Athleten*in (Athleten*innen sind verantwortlich für das, was sie zu sich nehmen sowie für das Verhalten der Personen, denen sie Zugang zu ihren Speisen und Getränken gewähren). In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls kann jedoch jedes der oben genannten Beispiele zu einer Herabsetzung der Sanktion gemäß Artikel 10.6 aufgrund Kein signifikantes Verschulden führen.
Die HBL schreibt in ihrer Pressemitteilung:
Zitat[...] Sondern vielmehr, dass eine unverschuldete Kontamination über einen alternativen, vom Athleten schlüssig dargelegten Weg, weitaus überwiegend wahrscheinlich ist. [...]
Ob "schlüssig dargelegter Weg" von der NADA als "Nachweis" des Unverschuldens akzeptiert wird, ist die offene Frage. In der Vergangenheit wurde diese Hürde sehr hoch angesetzt und aus der PM der HBL geht leider nicht hervor, welche schlüssige Erklärung Nikola Portner vorgetragen hat.
Das kann sich die Nada nicht gefallen lassen.
Also erst einmal: Warum?
Gute Gründe sollte sie, trotz vermeintlichen Unmut über die Entscheidung, ja schon haben um da ihren Einspruch gelten zu machen.
Also mehr, als da "Äkschpärten" wie Kamerad Sörgel geltend gemacht haben.
Im Grunde genommen ist die Urteilsbegründung seitens der HBL nicht mit dem Nationalen Anti-Doping Code (NADC) der NADA in Einklang zu bringen. Dort heißt es in Artikel 2
Mal (vielleicht) ganz blöde Frage:
Was steht denn in der Anti-Doping-Ordnung der HBL? Die sollte ja die Grundlage für die Entscheidung und im Zweifelsfall in Einklang mit dem NADC sein.
Zumindest sind auch die negativen Haarproben jetzt endlich öffentlich bestätigt!
Scheinbar auch weitere Gutachten, die die nachgewiesene Menge als absolut untauglich für eine Leistungssteigerung bewerten!
Für mich ein Freispruch erster Klasse,
Glückwunsch Niko!!
Wir haben an Dich geglaubt.
Für mich ein Freispruch erster Klasse,
Mag spitzfindig sein, aber der Verzicht auf eine Sperre ist kein Freispruch! Auch bei Verzicht auf eine Sperre, bleibt dennoch der Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen bestehen.
Ist er nicht schon genug bestraft, als Profi-Handballer seiner Arbeit nicht nachkommen zu dürfen? Mal so in den Raum geworfen.
Bei dem sich darbietenen Sachverhalt, auch wenn wir die Details nicht kennen, ist er mehr als genug gestraft.
Ich bin da ganz bei dem schwedischen Dopingexperten, der aufgrund der super empfindlichen Tests Grenzwerte fordert, ab wann ein Test überhaupt als positiv gilt.
Ich fürchte aber, dass der Freispruch das Leiden des Portners nur verlängert, als wenn die HBL ihn mit 6 Monaten rückwirkend ab Suspendierung belegt hätten.
Wenn man Arcoshs Darlegung folgt, schreit das irgendwie nach FORMFEHLER...
Gegen ein mildes Strafmaß wird nicht so rigoros vorgegangen seitens der NADA bzw. des Cas.
Erstmal Glückwunsch für den Moment an Nikola, eine tolle Nachricht. ![]()
Freundschaft!
Mal (vielleicht) ganz blöde Frage:
Was steht denn in der Anti-Doping-Ordnung der HBL? Die sollte ja die Grundlage für die Entscheidung und im Zweifelsfall in Einklang mit dem NADC sein.
Die Anti-Doping-Ordnung des DHB/HBL ist die Doping-Ordnung der NADA. Die wird von den meisten oder allen deutschen Sportfachverbänden so übernommen.
Das kann sich die Nada nicht gefallen lassen.
Wieso?
Was passiert denn überhaupt, wenn die NADA Einspruch einlegt? Bleibt Portner Portner spielberechtigt? Oder tritt die Sperre wieder in Kraft bzw. gibt es eine neue Sperre? In dem Fall wäre nichts gewonnen.
Das kann sich die Nada nicht gefallen lassen.
Ich hoffe mal, dass Deine Ansichten/Ansätze beim "Schiedsrichterwesen" nicht gleich funktionieren, wie Dein Kommentar hier...
Man hat der NADA ja nichts zu leide getan, dass sie sich gefallen lassen muss.
Es gab einfach Fakten (Haarprobe etc.) und Analysen von Experten, die einen Doping-Verstoss für irgend eine Leistungssteigerung oder ähnliches ausgeschlossen haben...und nur um das kann es bei Doping-Verfahren gehen!
...und DAS wird hoffentlich auch von der NADA so gesehen.
Und diesen Quatsch:
"Als Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten:
[...]
2.1.1 Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen. [...] Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewusster Gebrauch aufseiten der Athleten*innen nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-Dopingbestimmungen gemäß Artikel 2.1 zu begründen."
sollte man schleunigst überarbeiten.
Man stelle sich vor, Portner ist im USA-Urlaub, benutzt dort Geldscheine, von denen ca. 9 von 10 Kokainspuren (2019 Studie) haben - mit bis zu 1800 Mikrogramm (Studie Valenzia 2018) - und irgendwie kommt auch nur ein ganz ganz kleiner Teil davon in seinen Körper. Kokain ist auf der Dopingliste. Er könnte nichts dafür, aber Pech gehabt, er hat ja laut Statut die persönliche Pflicht dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Substanzen in den Körper gelangen.
Einfach Quatsch.
Freundschaft!
Zitat2.1.1 Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen. Athleten*innen sind für jede Verbotene Substanz oder ihre Metaboliten oder Marker verantwortlich, die in ihrer Probe gefunden werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewusster Gebrauch aufseiten der Athleten*innen nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-Dopingbestimmungen gemäß Artikel 2.1 zu begründen.
Und genau das ist mit rechsstaatlichen Verfahrensweisen nicht in Einklang zu bringen. Es ist nämlich nachgewiesenermaßen unmöglich, sich gegen Kontamination 100 % zu schützen.
Wenn die Nada „Fan-Kontakt“ o.ä. jetzt als Erklärung akzeptiert (obwohl Doping-Experten das für völlig abwegig halten), schafft sie einen Präzedenzfall.
Freundschaft!
Wenn die Nada „Fan-Kontakt“ o.ä. jetzt als Erklärung akzeptiert (obwohl Doping-Experten das für völlig abwegig halten), schafft sie einen Präzedenzfall.
Nichts wissen, aber große Klappe.
Wenn die Nada „Fan-Kontakt“ o.ä. jetzt als Erklärung akzeptiert (obwohl Doping-Experten das für völlig abwegig halten), schafft sie einen Präzedenzfall.
Auch Experten können irren. Und dieser Präzedenzfall könnte dafür sorgen, dass dieser Quatsch aus 2.1.1 der Vergangenheit angehört.
Wenn die Nada „Fan-Kontakt“ o.ä. jetzt als Erklärung akzeptiert (obwohl Doping-Experten das für völlig abwegig halten), schafft sie einen Präzedenzfall.
"Fankontakt"? Ist dir die Art der Kontamination als einem der wenigen hier bekannt?