Es wäre für einen Arbeitgeber im Bereich Sport schon grob fahrlässig, nicht entsprechende Klauseln, einschlägige Dopingregeln betreffend, in Verträgen zu fixieren. Das schließt ja nicht aus, falls der Fall eintritt, abweichende Vereinbarungen nachträglich zu treffen.
Mein Kommentar bezog sich lediglich auf dein "ganz sicher" und das ist für mich trotz allem ein far fetch.
Mich würde aber hier tatsächlich mal die Wechselwirkung zwischen Sportrecht und normalem (Zivil-)Recht in Arbeitsverträgen von Sportlern interessieren.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Vorfall aus ADG-Sicht ja ad acta gelegt.
ZitatAusnahmen bestätigen die Regel.
Man kann auch ohne positiven Test gesperrt werden, wenn man mehrere Kontrollen verpasst hat. Es führen verschiedene Wege zur Sperre.
Es war deine Aussage, dass egal wie stichhaltig die Erklärung ist, in jedem Fall mit einer Strafe zu rechnen ist, nicht meine.
Und das Vorgehen ist mir aus anderen Sportarten (wie Bodybuilding) bestens bekannt.